1892/AB XXI.GP
Eingelangt am: 09.04.2001
Herrn
Präsidenten des Nationalrates (5 - fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: 10.0011193 - 412001 Wien, 6. April 2001
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Dr. Kostelka und Genossen betreffend rechtswidrige Weitergabe
von sog. Rechnungshof - Rohberichten, Nr. 18701J, wie folgt:
Frage 1:
Der angesprochene Rohbericht des Rechnungshofes ist am 17. November 2000 im
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen eingelangt.
Fragen 2 und 3:
Nach Einlangen wurde der Bericht an den Herrn Staatssekretär und an die zuständi-
ge Fachsektion (Sektion II) mit dem Ersuchen um entsprechende Veranlassungen
weitergeleitet. Ein expliziter Auftrag wurde mit der Weiterleitung des Rechnungshof-
berichtes nicht verbunden. Dies war auch nicht notwendig, da aufgrund der
Geschäftseinteilung des Ressorts die Abteilung II/B/5 zur Wahrnehmung der „Rech-
nungshofangelegenheiten im Sektionsbereich“ zuständig ist und diese Aufgabe seit
Jahren in jeder Berichtssache nach einer immer wiederkehrenden Vorgangsweise
erledigt.
Fragen 4, 5, 6, 8, 9 und 10:
Diese Fragen betreffen keine Angelegenheit der Vollziehung.
Frage 7:
Die Mitglieder der Bundesregierung wurden von mir davon in Kenntnis gesetzt, dass
der Rohbericht eingelangt ist.
Frage 11:
Nach Einlangen der Stellungnahme des Hauptverbandes erging bereits ein Zwi -
schenbericht an den Rechnungshof. Mittlerweile wurden auch noch die geprüften
Sozialversicherungsträger zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert. Diese
werden nach deren Einlangen unverzüglich in Bearbeitung genommen und als
Grundlage für eine weitere schriftliche Äußerung an den Rechnungshof dienen. Ein
konkretes Datum kann hier jedoch nicht genannt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bundesminister: