1898/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.04.2001

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

DT. Heinz FISCHER                                                                          Wien, am 9. April 2001

Parlament

1017 Wien                                                                           GZ 353.1 10/56-IV/8/01

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bures und Genossen haben am 9. Februar 2001

unter der Nr. 1871/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

Anwesenheit der Mitglieder der Bundesregierung bei der WM in St. Anton gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen1 und 2:

Ich habe mich am 2.2.2001 (Nachmittag) bis 3.2.2001 (Abend), am 7.2.2001 und

am 9.2.2001 (Nachmittag) 10.2.2001 (Nachmittag) in St. Anton aufgehalten.

 

Zu Frage3:

Am 2.2.2001 bin ich mit dem Flugzeug angereist. Die Kosten hiefür betrugen

öS 2.370,--. die Hotelkosten für die Nächtigung vom 2.2.2001 auf den 3.2.2001

betrugen öS 1.980,--. Für die Nächtigung vom 9.2.2001 auf den 10.2.2001 liegt

noch keine Rechnung vor.

 

Die übrigen An - und Abreisen habe ich mit meinem Dienstwagen durchgeführt.

 

ZuFrage4:

Für Essen, die ich am 9.2.2001 für Staatspräsident Putin bzw. Ministerpräsident

Drnovsek samt Delegation gegeben habe, sind Kosten von insgesamt öS 20.318,-- in

Rechnung gestellt worden.

 

Zu Frage5:

Nein.

 

Zu Frage6:

Nein.

Zu Frage7:

Abgesehen von jenen Mitarbeitern des Bundeskanzleramtes, die aus organisatori -

schen Gründen nach St. Anton reisen mußten, haben mich am 2. 2.2001 zwei

Kabinettsmitarbeiter begleitet. Die Flugkosten betrugen öS 2.370,--, die Hotelkosten

öS 1.650,--, wobei die Rechnung für einen Mitarbeiter bisher nicht vorliegt. Bei

meinem Aufenthalt am 7.2.2001 wurde ich nur von einem Mitarbeiter meines

Kabinetts begleitet. Am 9.2.2001 wurde ich von zwei Mitarbeitern meines Kabinetts

begleitet. Die Rechnungen für deren Hotelkosten liegen noch nicht vor.

 

Allen Mitarbeitern wurde entsprechend den Normen der Reisegebührenvorschrift

bzw. des gültigen Angestelltenvertrages die Reisekosten, soferne solche angefallen

sind, ersetzt. Überstunden haben diese Mitarbeiter nicht gelegt.

 

Zu Frage8:

Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 4.

 

Zu Frage9:

Mit dem Präsidenten der Russischen Föderation, Wladimir Putin, führte ich gemein -

sam mit der Frau Vizekanzlerin und der Frau Bundesministerin für auswärtige Ange -

legenheiten ein rund zweistündiges Arbeitsgespräch. In diesem Gespräch wurden

Fragen der österreichischen und der internationalen Sicherheitspolitik ebenso

erörtert wie eine Reihe bilateraler Anliegen, speziell in den Bereichen Wirtschaft,

Kultur und Archivforschung. Der Gedankenaustausch wurde, wie aus den Medien

zweifellos bekannt, beim gemeinsamen Schilauf fortgesetzt.

 

Parallel zu Präsident Putin hielt sich über meine Einladung der Ministerpräsident Slo -

weniens, Dr. Janez Drnovsek, zu einem Arbeitsbesuch in St. Anton auf. Im Rahmen

eines Arbeitsessens sowie des gemeinsamen Besuches der Abschlußveranstaltung

der Ski - WM konnten bei diesem ersten persönlichen Treffen seit dem Amtsantritt

Drnovseks die offenen bilateralen Fragen und die Beitrittsverhandlungen Sloweniens

zur EU erörtert sowie ein baldiger offizieller Besuch Drnovseks in Wien vereinbart

werden.

 

Zu Frage10:

Staatssekretär Morak ist am 3. Februar 2001 - gemeinsam mit anderen Regierungs -

mitgliedern - mit einem Flugzeug nach St. Anton gereist. Die Anreise mittels Flug -

zeug war durch den Umstand erforderlich, daß Staatssekretär Morak am Vorabend

anläßlich der Wiederaufnahme des Musicals „Der Mann von La Mancha,‘ an der Wie -

ner Volksoper im Anschluß an diese Vorstellung Frau Dagmar Koller die Ehrenmit -

gliedschaft der Wiener Volksoper verliehen hat. Die Kosten für die Hin - und

Rückreise betrugen für ihn insgesamt öS 15.400,--. Staatssekretär Morak wurde von

seiner Pressesprecherin begleitet. Ihre Flugkosten beliefen sich auf dieselbe Höhe.

Im Zuge seines Aufenthalts führte Staatssekretär Morak Gespräche über die zu

diesem Zeitpunkt laufenden Reformvorhaben im Medienbereich. Weitere Kosten sind

nicht angefallen. Der Aufenthalt von Staatssekretär Morak wurde nicht für private

Zwecke genützt. An einem Empfang, zu dem Bundesminister Bartenstein eingeladen

hatte, hat Staatssekretär Morak teilgenommen.