1901/AB XXI.GP
Eingelangt am: 09.04.2001
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Brix und Genossen haben am 16. Februar 2001
unter der Nr. 1911/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Pragmatisierungen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
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weibliche Beamte |
männliche Beamte |
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Zentralstelle |
nachgeordnete |
Zentralstelle |
nachgeordnete |
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|
Dienststelle |
|
Dienststelle |
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265 |
145 |
266 |
216 |
Zu Frage 2:
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weibliche Beamte |
männliche Beamte |
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189 |
177 |
Zu Frage 3:
In der Zeit vom 1. Februar 2000 bis 31. März 2001 wurden in meinem Bereich ins-
gesamt 14 Personen pragmatisiert, und zwar:
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weibliche Beamte |
männliche Beamte |
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Zentralstelle |
nachgeordnete Dienststelle |
Zentralstelle |
nachgeordnete Dienststelle |
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5 |
0 |
6 |
3 |
Grundsätzlich besteht nach den dienstrechtlichen Vorschriften kein Anspruch auf die
Übernahme in ein öffentlich - rechtliches Dienstverhältnis. Die seit 4. Februar 2000
pragmatisierten Bediensteten wurden aufgrund ihres Antrages unter Einhaltung der
gesetzlichen Bestimmungen in das öffentlich - rechtliche Dienstverhältnis übernom -
men.
Zu Frage 4:
Der Umstand der Definitivstellung wird elektronisch nicht erfaßt und wäre nur mit
einem unvertretbar hohem Verwaltungsaufwand feststellbar. Die Definitivstellung ist
eine an gesetzlich bestimmte Bedingungen geknüpfte Rechtsfolge, die für Ermessen
keinen Spielraum läßt.
Zu den Fragen 5 und 6:
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weibliche Beamte |
männliche Beamte |
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Zentralstelle |
nachgeordnete Dienststellen |
ausgegliederte Unternehmen |
Zentralstelle |
nachgeordnete Dienststellen |
ausgegliederte Unternehmen |
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181 |
45 |
174 |
174 |
71 |
147 |