1901/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.04.2001

Bundeskanzler

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Brix und Genossen haben am 16. Februar 2001

unter der Nr. 1911/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

Pragmatisierungen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

weibliche Beamte

männliche Beamte

Zentralstelle

nachgeordnete

Zentralstelle

nachgeordnete

 

Dienststelle

 

Dienststelle

265

145

266

216

 

Zu Frage 2:

 

weibliche Beamte

männliche Beamte

189

177

 

Zu Frage 3:

 

In der Zeit vom 1. Februar 2000 bis 31. März 2001 wurden in meinem Bereich ins-

gesamt 14 Personen pragmatisiert, und zwar:

 

weibliche Beamte

männliche Beamte

Zentralstelle

nachgeordnete

Dienststelle

Zentralstelle

nachgeordnete

Dienststelle

5

0

6

3


 

Grundsätzlich besteht nach den dienstrechtlichen Vorschriften kein Anspruch auf die

Übernahme in ein öffentlich - rechtliches Dienstverhältnis. Die seit 4. Februar 2000

pragmatisierten Bediensteten wurden aufgrund ihres Antrages unter Einhaltung der

gesetzlichen Bestimmungen in das öffentlich - rechtliche Dienstverhältnis übernom -

men.

 

Zu Frage 4:

 

Der Umstand der Definitivstellung wird elektronisch nicht erfaßt und wäre nur mit

einem unvertretbar hohem Verwaltungsaufwand feststellbar. Die Definitivstellung ist

eine an gesetzlich bestimmte Bedingungen geknüpfte Rechtsfolge, die für Ermessen

keinen Spielraum läßt.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

weibliche Beamte

männliche Beamte

Zentralstelle

nachgeordnete

Dienststellen

ausgegliederte

Unternehmen

Zentralstelle

nachgeordnete

Dienststellen

ausgegliederte

Unternehmen

181

45

174

174

71

147