1904/AB XXI.GP
Eingelangt am:11.04,2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am
21. Feber 2001 unter der Nr. 1976/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Erfüllung der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem
Behinderteneinstellungsgesetz“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Grundsätzlich möchte ich - wie schon in der Beantwortung der Anfrage Nr. 684/J - darauf
hinweisen, dass im Bereich des Innenressorts der Großteil der Mitarbeiter aufgrund der
spezifischen Aufgabenstellung Exekutivdienst zu versehen hat; da Behinderte hiezu nicht
eingesetzt werden können, wird sich - wie die Entwicklung zeigt - die Differenz zur
Pflichtzahl trotz intensiver Bemühungen auch in den nächsten Jahren nur in bescheidenem
Umfang vermindern lassen.
Erfreulich ist immerhin, dass es seit April 2000 doch gelungen ist, die Anzahl der
beschäftigten Behinderten von 443 auf 463 anzuheben und die Zahl der nicht besetzten
Pflichtstellen von 798 auf 757 zu senken.
Zu Frage 1:
Zum Stichtag 1. Jänner 2001 (eine nachträgliche Abfrage mit Stichtag 31.12.2000 war im
Personalinformationssystem des Bundes nicht möglich) stellt sich die Aufstellung in der
gewünschten Form wie folgt dar:
1. Personalstand insgesamt 33.482
2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte 463 ---------
33.019
3. Ermittelte Pflichtzahl (33.019/25) 1.320
abzüglich
4. beschäftigte begünstigte Behinderte 463
hievon doppelt anrechenbar 100 563
5. Erfüllung der Beschäftigungspflicht -----
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