1908/AB XXI.GP

Eingelangt am:12.04.2001

 

BUNDESMNISTER

FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde vom

15. Februar 2001, Nr. 1909/J, betreffend Einsatz von Psychopharmaka (Neuroleptika) in der

Tiermast, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Der zulassungskonforme Einsatz von Neuroleptika stellt keinen Sonderfall in der tierärztli -

chen Behandlung dar. Da das Tierarzneimittel - wie auch das Lebensmittelrecht in die Zu -

ständigkeit des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen fallen, darf ich da

her auf die Beantwortung der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 1910/J ver -

weisen.

 

Zu Frage 4:

 

Nach dem Futtermittelgesetz 1999 dürfen Arzneimittel, also auch Psychopharmaka, nicht in

Futtermitteln eingesetzt werden.

Zu den Fragen 5, 6, 13, 15 und 16:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass die Zulassung von Haltungsformen wie auch die Angelegen -

heiten des Tierschutzes nach dem B - VG in die Kompetenz der Länder fallen.

 

Ein Zusammenhang zwischen nicht artgerechter Haltung und aggressivem Verhalten ist

nicht auszuschließen. Daneben spielen jedoch die genetische Veranlagung und die Art der

Betreuung eine zumindest gleich große Rolle. Im Rahmen der Beratungen durch die Land -

wirtschaftskammern, die zu 60 % vom Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft finanziert werden, wird daher die artgerechte Tierhaltung als

ein Beratungsschwerpunkt festgelegt.

 

Im Programm „Ländliche Entwicklung“ sind in der Maßnahme „Investitionen in landwirt -

schaftlichen Betrieben“ höhere Fördersätze als Anreiz für die Umstellung auf besonders tier -

gerechte Stallbauten festgelegt. Schon in der Förderperiode 1995 bis 1999 wurden damit

respektable Erfolge erzielt. Bei 45 % der geförderten Stallbauten mit einem Fördervolumen

von 61 % des Gesamtaufwandes handelte es sich um besonders tierfreundliche Aufstallun -

gen. Die gängige Förderpraxis sieht vor, dass 100 % der Investitionsmaßnahmen für Stall -

bauten durch die bewilligenden Stellen vor Ort zu kontrollieren sind. Im Rahmen dieser Ü -

berprüfungen wird auch die Einhaltung höherer Tierhaltungsstandards überprüft. Darüber

hinaus sind gemäß den EU - Kontrollvorschriften 5 % der Förderfälle von den unabhängigen,

technischen Prüfdiensten zu kontrollieren. Zusätzlich werden gemäß den EU - Vorgaben von

der Internen Revision des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft periodische Kontrollen der Förderabwicklung durchgeführt.

 

Zum Thema Weiterentwicklung von Stallbauförderungen im Sinne einer Verbesserung der

Tierhaltungsbedingungen laufen derzeit unter Federführung des Bundesministeriums für

Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft intensive Beratungen auf Experten -

ebene.

 

Diese Bemühungen werden - vor allem auch im Hinblick auf die Verbesserung von EU - weit

einheitlichen Mindeststandards in der Tierhaltung - zu forcieren sein. Aus aktuellem Anlass

ist hier beispielsweise die intensive Mitarbeit Österreichs bei der Abänderung der Richtlinie

des Rates 91/630/EWG über die Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen an -

zuführen.

 

Ein weiterer wichtiger Schritt zur Förderung tiergerechter Haltungsweisen war auch die Ein -

beziehung der tierischen Produktion (EWG) 2092/91 in den biologischen Landbau. Diese

Abänderung des Geltungsbereiches ging zurück auf eine im Dezember 1998 vom Rat unter

meinem Vorsitz verabschiedete politische Leitlinie. Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben

durch die Betriebe wird zu 100 % von unabhängigen Kontrollstellen sowie durch eine zu -

sätzliche Kontrolle der Agrarmarkt Austria überprüft.

 

Ergänzend darf auch auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 hingewiesen werden.

 

Zu den Fragen 7 bis 12:

 

Zu diesen Fragen darf grundsätzlich auf die Zuständigkeit des Bundesministers für soziale

Sicherheit und Generationen verwiesen werden.

 

Im Übrigen soll durch die geplante Errichtung einer „Agentur für Ernährungssicherheit Ös -

terreich“ die auf eine gemeinsame Initiative des Bundesministers für soziale Sicherheit und

Generationen und von mir zurückgeht - durch die Konzentration der bereits vorhandenen

Ressourcen u.a. im Lebensmittel -, Veterinär - und Futtermittelbereich eine umfassende Pro -

duktionskontrolle vom Hof bis auf den Ladentisch geschaffen werden. Dies soll für die Kon -

sumenten maximale Sicherheit gewährleisten.

 

Zu Frage 14:

 

In einem UVP - Verfahren zur Genehmigung einer Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von

Tieren sind, wie in der Anfragebeantwortung 1013/AB vom 4.9.2000 ausgeführt, unter ande -

rem auch die umweltrelevanten Aspekte der Tierhaltung zu prüfen. Betreffend die Zulässig -

keit einzelner Haltungsformen (z. B. in Bezug auf Bewegungsmöglichkeiten, Sozialkontakte,

Bodenbeschaffenheit) sowie Anforderungen betreffend Lüftung und Lärm ist im Rahmen des

UVP  -Verfahrens die Einhaltung der jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften zur Nutztier -

haltung bzw. zum Tierschutz zu prüfen. In diesen sind insbesondere Mindestmaße für die

Größe der Stand -  und Liegeflächen, für die Fressplätze etc. sowie Einschränkungen oder

Verbote betreffend die Anbindehaltung angegeben. Auch die Lagerung der Futtermittel (Si -

los) sowie die Weiterverarbeitung (z.B. Biogasproduktion, Kottrocknung) oder Verbringung

der Gülle sind für eine UVP relevant. Diese Parameter sind im Rahmen eines UVP -

Verfahrens insofern zu untersuchen, als sie Umweltauswirkungen verursachen können (Ge -

ruch, Emissionen von Luftschadstoffen und Mikroorganismen, Beeinträchtigung von Gewäs -

sern, Lärm), die durch spezielle Vorkehrungen vermieden oder vermindert werden können.