191/AB XXI.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde vom
15. 12. 1999, Nr. 163/J, betreffend Aktionsplan für die biologische Landwirtschaft, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Der biologische Landbau in Österreich hat durch die Einführung des ÖPUL 95 einen
einzigartigen Boom - u.a. auch aufgrund der Direktzahlungen - bei Biobetrieben bewirkt. Die
Zunahme an Biobetrieben ist jedoch in den letzten Jahren abgeflacht. Der biologische
Landbau wurde daher im ÖPUL 2000 in folgender Weise berücksichtigt:
- Erhöhung der Bioprämie für Grünland im ÖPUL 2000: Im Ackerland ist noch immer
eine starke Zunahme an Bioflächen zu verzeichnen, da für Ackerfrüchte die
notwendigerweise höheren Produktpreise wegen des Nachfrageüberhangs leichter
erzielbar sind.
- Erhöhung des Abstandes der Bioprämie zur Maßnahme „Verzicht auf Ertrag
steigernde Betriebsmittel auf Grünlandflächen“ bei Betrieben mit mehr als 0,5
GVE/ha.
-
Erhöhung der Prämie für Spezialkulturen.
Eine Studie der Universität für Bodenkultur hat gezeigt, dass Biobetriebe, die keine Chance
auf die Vermarktung ihrer Produkte haben, zum Aussteigen aus dem biologischen Landbau
neigen. Es ist daher längerfristig nicht sinnvoll, unabhängig von der Nachfrage zu
produzieren. Die biologisch erzeugten Lebensmittel haben aber auch eine bessere Qualität,
die vom Konsumenten durch einen höheren Preis abgegolten werden muss. Der Erhalt von
höheren Produktpreisen muss somit in den nächsten Jahren das agrarpolitische Ziel sein. In
diesem Zusammenhang werden Beratung und die Förderung von Vermarktungsinitiativen
eine entscheidende Rolle spielen.
Zu Frage 2:
Die Förderungssumme für alle externen Forschungsprojekte liegt bei S 43 Mio., rund S 30
Mio. davon entfallen auf den landwirtschaftlichen Bereich. Die 1998 aufgewendeten
Forschungsförderungs - und Forschungsauftragsmittel wurden überwiegend zur
Durchführung von Forschungsarbeiten an Universitäten, insbesondere an die Universität für
Bodenkultur, vergeben.
Forschungsausgaben des Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft für externe
Forschungsprojekte mit unmittelbarer Bedeutung für den biologischen Landbau:
1998 S 4,3 Mio.
1999 S 4,3 Mio.
Hinsichtlich des prozentuellen Anteils der innovativen Produktentwicklungs - und
Markforschungsstudien liegen keine Daten vor.
Näheres über die durch das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft geförderten
Forschungsaktivitäten ist dem Forschungsbericht zu entnehmen, der auch unter der
Homepage des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft abrufbar ist
(http://www.bmlf.gv.at/publikat/fpublika.htm).
Nach derzeitigem Wissensstand wird die Dotierung für Forschungsprojekte für die nächsten
Jahre in etwa gleich bleiben.
Zu Frage 3:
Die Förderung des Agrarmarketings obliegt der Agrarmarkt Austria Marketing GmbH, die die
Marketingbeiträge der Landwirte eigenverantwortlich in Absprache mit den im Bio - Beirat
vertretenen Interessenvertretungen einsetzt.
Zu Frage 4:
Projekt Nr. 1118: „Hemmfaktoren für eine Ausweitung des biologischen Landbaus in
Österreich - Analyse der Mehrkosten in Milchvieh haltenden Betrieben mit
der ÖPUL - Maßnahme‚ Verzicht auf bestimmte Ertrag steigernde
Betriebsmittel‘ (1998 - 2001)“
Projektnehmer: Institut für Agrarökonomik der Universität für Bodenkultur, Peter Jordan
Str. 82, A - 1190 Wien
Projekt Nr. 1043: „Erarbeitung von Grundlageninformationen und Strategien zur Erzeugung,
Verarbeitung und Vermarktung von Faser - und Färberpflanzen aus
Ökologischem Landbau“
Projektnehmer: Institut für Ökologischen Landbau der Universität für Bodenkultur, Gregor -
Mendel - Straße 33, A - 1180 Wien
Projekt Nr. 955: „Agrarökologisches Projekt Krappfeld"
Projektnehmer: Institut für Angewandte Ökologie, Egger & Jungmeier OEG, Burggasse 10,
A - 9020 Klagenfurt
Projekt Nr. 865: „Sicherung der Rohmilchqualität in biologisch wirtschaftenden Betrieben
Österreichs unter Mitberücksichtigung der betriebswirtschaftlichen
Aufwendungen für die Einhaltung der Milchhygieneverordnung 1993“
Projektnehmer: Institut für Milchhygiene und Milchtechnologie der Veterinärmedizinischen
Universität Wien, Josef - Baumann - Gasse 1, A - 1210 Wien
Darüber hinaus ließ die Agrarmarkt Austria Marketing GmbH vom Institut für Motivforschung
(Karmasin) im Jahr 1998 eine Studie über die Motive für und gegen den Kauf von Bio -
Lebensmitteln erstellen.
Schlussfolgerungen:
· Eine Motivationsanalyse (Forschungsprojekt Nr. 1118) bei den Biobäuerinnen und
Biobauern zeigt, dass Betriebsleiter/innen eher dazu bereit sind, weiterhin an den
Biomaßnahmen teilzunehmen, wenn sie über eine gute Ausbildung verfügen,
Verbandsmitgliedschaft besteht und Einkommen aus der Direktvermarktung lukriert
werden. Wesentlich ist auch, in welchem Bundesland sich der Betrieb befindet.
• Vermarktungsinitiativen sollten unterstützt werden, wobei eine direkte Einmischung des
Staates in Handelsaktivitäten als negativ zu bewerten ist.
• Die Diskussion zeigt, dass sowohl im Bereich Bildung und Beratung als auch in der
Vermarktung der größte Handlungsbedarf besteht. Hier werden jedoch durch das
Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft bereits Initiativen gesetzt.
• Der biologische Landbau sollte verstärkt in den Lehrplan der landwirtschaftlichen
Schulen aufgenommen werden.
• Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit sollten Aktivitäten aller Beteiligten (Bioverbände,
Landwirtschaftskammern, Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft,
Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie, Agrar Markt Austria, etc.)
gebündelt, neue Strategien festgelegt und die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen
werden.
Zu Frage 5:
Die Förderung der Direktvermarktung erfolgt im Rahmen der Verordnung (EG) Nr.951/97
des Rates vom 20. Mai 1997 zur Verbesserung der Verarbeitungs - und
Vermarktungsbedingungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse (,,Sektorplanförderung"). Im
österreichischen Einzelprogrammplanungsdokument (EPPD) wurde insbesondere in den
Leitlinien für den Milchsektor die Förderung von Investitionen in die Verarbeitung von
Bioprodukten (bauliche und technische
Einrichtungen) berücksichtigt.
Ein Bewertungsschema sieht die Beurteilung der Projekte des EPPD nach wirtschaftlichen,
projektspezifischen und volkswirtschaftlichen Kriterien vor. Im Rahmen der
projektspezifischen Kriterien wird auch die ökologische Produktion bewertet. Je nach
Bewertungsergebnis sind Förderungsintensitäten zwischen 15 und 30 % vorgesehen. Das
„Biokriterium“ hat in der Bewertung des Projektes einen besonderen Stellenwert.
Das bis Ende 1999 vorgesehene Budget wird in jedem Fall reichen, um wirtschaftlich
tragfähige Projekte im Biosektor unterstützen zu können. Die Förderintensitäten liegen im
Durchschnitt bei 25 %, wobei der Anteil der Europäischen Union (EAGFL) 27,3 %, der
Bundesanteil 43 % und der Landesanteil 29,1 % beträgt.
Folgende weitere Förderungsmaßnahmen bestehen:
- Ein Ansatz in der Förderung von Bioverarbeitungs - und Biovermarktungsprojekten findet
sich vor allem in den Ziel - 5b - Programmen der Bundesländer. Die Genehmigung der 5b -
Projekte (jetzt Projekte nach Art. 33 der Verordnung (EG) Nr. 1257/99 des Rates vom
17. Mai 1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den
EAGFL) obliegt den Bundesländern, ein Einfluss des Bundesministeriums für Land - und
Forstwirtschaft ist nicht gegeben.
- Staatliche Beihilfen (durch Bund und Länder) werden für Direktvermarktungs -
vereinigungen gewährt (z.B. Bauernmärkte).
- Die Entwicklung von „Biomarken“ durch die österreichischen Bioverbände wird im
Bereich der Personal - und Sachkosten gefördert.
Insgesamt stehen S 70 Mio. an öffentlichen Mitteln für Förderungen zur Verfügung.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Initiative für förderbare
Projekte grundsätzlich von interessierten Kreisen auszugehen hat.
Zu Frage 6:
Verkaufserfolge im Ausland sind nur durch effiziente Arbeit in der gesamten Produktionskette
möglich, die von der Agrarpolitik durch Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen
bereits intensiv unterstützt wird.
Ergänzend dazu sind das persönliche Engagement der Agrarattachées und die
Bekanntmachung von österreichischen Bioprodukten über die Öffentlichkeitsarbeit der
Bioverbände, die auch vom Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft gefördert
werden, wesentliche Beiträge bei der Erschließung von ausländischen Märkten.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Erzeugerorganisation (ÖKOLAND) anerkannt; die erste
Förderung des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft wird im Jahr 2000
übermittelt. Die Förderung ist an national definierte Mindestgrößen in Bezug auf Umfang und
Mitgliederzahl gebunden, die jedoch für Erzeugergemeinschaften im Bereich des
biologischen Landbaus niedriger angesetzt sind als für die konventionelle Produktion. Die
Teilnahme der Biobauern an einer Erzeugergemeinschaft richtet sich zum einen nach den
Rahmenbedingungen der Verordnung (EG) Nr. 952/97 des Rates vom 20. Mai 1997
betreffend die Erzeugergemeinschaften und ihre Vereinigungen und zum anderen nach den
Satzungen, die sich die Erzeugergemeinschaften selbst geben.
Zu Frage 7:
Die Zuständigkeit für die Vollziehung der den biologischen Landbau regelnden
Rechtsvorschriften liegt beim Bundeskanzleramt. Die Zertifizierung von Bioprodukten obliegt
dem Landeshauptmann im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung.
Produktionsstandards, die über die Verordnung (EWG) Nr.2092/91 des Rates vom 24. Juni
1992 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der
landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel und den Lebensmittelkodex, Teilkapitel
A 8 B, hinausgehen, sind privatwirtschaftliche Vereinbarungen, die der Zertifizierung gemäß
Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 nicht unterliegen.
Das Agrarmarketing einschließlich der Bewerbung des AMA - Bio - Gütezeichens obliegt der
Agrarmarkt Austria Marketing GmbH im eigenen Wirkungsbereich. In den Jahren 1996 und
1997 förderte die AMA mit je S 6 Mio. die Serie (Special Interest) „Biologisch Österreich“
innerhalb der TV - Werbung. 1998 wurden S 8 Mio., 1999 S 10 Mio. für Bio - PR ausgegeben.
Insgesamt kommen rd. S 190 Mio. pro Jahr der gesamten Landwirtschaft und somit auch
den biologisch wirtschaftenden Betrieben, deren Produkte zum Teil als konventionelle Ware
in den Handel kommen, zugute.
Zu Frage 8:
Die Zuständigkeit für die Gestaltung des rechtlichen Rahmens des biologischen Landbaus
obliegt der Europäischen Union und im nationalen Bereich dem Bundeskanzleramt. Auf dem
Gebiet der Förderungspolitik liegt die Zuständigkeit bei der Europäischen Union, dem
Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft und den Bundesländern. Für die
Entwicklung von strategischen Vorgehensweisen sind die genannten Institutionen sowie die
Interessenvertretungen maßgebend.
Eine Finanzierung von öffentlichen Veranstaltungen wie der EU - Konferenz ,,Organic farming
in the EU - Perspectives for the 21st Century“ vom 27. bis 28. Mai 1999 in Baden/Wien ist in
nächster Zeit nicht geplant. Allerdings ist vorgesehen, das Auftreten von diversen
Organisationen bei Messen sowie „Biofesten“ weiterhin zu unterstützen.
Zu Frage 9:
Im Rahmen meiner Verantwortlichkeit dem Nationalrat gegenüber stehe ich
selbstverständlich jederzeit für Auskünfte zur Verfügung.