1913/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.04.2001
DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
zur Zahl 2233/J - NR/2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Kostelka und Genossen haben an mich
eine schriftliche Anfrage betreffend „Notwendigkeit der Schaffung einer eigenen
'Ministerspur' in der Neustiftgasse“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3 und 5:
Das Ausfahren mit Kraftfahrzeugen aus dem Amtsgebäude des Bundesministeriums
für Justiz stellt derzeit ein gefährliches Verkehrsmanöver dar, zumal die Sichtverhält -
nisse in die Neustiftgasse äußerst ungünstig sind und der zügige Verkehr auf der
Busspur die Situation zusätzlich verschärft. Die Bemühungen zu einer Verbesserung
dieser Situation reichen weit in die Amtsperiode meines Amtsvorgängers Dr.
Nikolaus Michalek zurück.
Ein Sicherheitsexperte der Bundespolizeidirektion Wien hat bei Begehungen -
zuletzt am 24. Oktober 2000 und am 15. Februar 2001 - nachdrücklich darauf
hingewiesen, dass der Bereich dieser Ausfahrt unter Sicherheitsaspekten eine
erhebliche Schwachstelle darstellt. Das Bundesministerium für Justiz hat daher beim
Bürgermeister der Stadt Wien angeregt, dass die zuständige Behörde zur Verbesse -
rung der Sicherheitssituation im Bereich der Ausfahrt aus dem Amtsgebäude in die
Neustiftgasse verkehrssichernde Maßnahmen nach der Straßenverkehrsordnung
trifft. Durch solche Maßnahmen, die primär in der Verhängung eines kleinräumigen
Halteverbotes bestehen könnten, würden ein einziger Parkplatz verloren gehen,
zumal das derzeit bestehende, durch eine Zick - Zack - Linie kundgemachte Parkver -
bot nur geringfügig verlängert werden müsste. Von einer „eigenen Ministerspur in
der Neustiftgasse“ kann keine Rede sein.
Durch die intendierten Maßnahmen soll
die Sicherheit von Insassen von ausfahrenden bzw. sich auf der Neustiftgasse
bewegenden Fahrzeugen verbessert werden.
Zu 4:
Im Hinblick auf die Kosten ist nicht an die Anschaffung eines besonders gesicherten
Dienstwagens gedacht.