1917/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.04.2001

 

BUNDESMINISTER FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

MAG. HERBERT HAUPT

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage der Abgeordneten Glawischnig

betreffend "gesundheitsgefährdende Tiermehlverbrennung", Nr. 1889/J, wie folgt:

 

Einleitend halte ich fest, dass dem parlamentarischen Fragerecht Angelegenheiten

unterliegen, die dem jeweiligen Regierungsmitglied zur Vollziehung zugewiesen sind.

Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich Fragen, die sich nicht auf

Angelegenheiten des Zuständigkeitsbereiches meines Ressorts beziehen, nicht

beantworte; im vorliegenden Fall sind dies die Fragen 1 bis 8.

 

Der Hinweis auf die zugelassenen Anlagen bezieht sich auf eine Zulassung nach

dem Umweltrecht. Veterinärbehördlich ist lediglich eine Meldung derartiger - nach

dem Umweltrecht zur Verbrennung von Tiermehl zugelassener - Anlagen an die

Landesveterinärbehörde erforderlich, da die vollständige Entsorgung des Tiermehls

durch Verbrennung gewährleistet sein muss. Die Kontrolle erfolgt durch den

Landeshauptmann.

 

Frage 9:

 

Meinem Ressort liegt eine Stellungnahme des wissenschaftlichen

Lenkungsausschusses der EU vom März 1998 vor, welche sich aber lediglich auf die

Sicherheit von Verarbeitungsmethoden für tierische Abfälle, nicht jedoch auf die

Methoden der Verbrennung bezieht.

Sachverständigengutachten bzw. wissenschaftliche Arbeiten zum Nachweis, dass

die BSE - Erreger bei Temperaturen, wie sie in den in der Anfrage genannten

Verbrennungsanlagen vorherrschen, vernichtet werden, wurde von meinem Ressort

nicht eingeholt und liegt die Einholung diesbezüglicher Sachverständigengutachten

bzw. wissenschaftlichen Arbeiten nicht in der Obliegenheit meines Ressorts.