1917/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.04.2001
BUNDESMINISTER FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
MAG. HERBERT HAUPT
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage der Abgeordneten Glawischnig
betreffend "gesundheitsgefährdende Tiermehlverbrennung", Nr. 1889/J, wie folgt:
Einleitend halte ich fest, dass dem parlamentarischen Fragerecht Angelegenheiten
unterliegen, die dem jeweiligen Regierungsmitglied zur Vollziehung zugewiesen sind.
Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich Fragen, die sich nicht auf
Angelegenheiten des Zuständigkeitsbereiches meines Ressorts beziehen, nicht
beantworte; im vorliegenden Fall sind dies die Fragen 1 bis 8.
Der Hinweis auf die zugelassenen Anlagen bezieht sich auf eine Zulassung nach
dem Umweltrecht. Veterinärbehördlich ist lediglich eine Meldung derartiger - nach
dem Umweltrecht zur Verbrennung von Tiermehl zugelassener - Anlagen an die
Landesveterinärbehörde erforderlich, da die vollständige Entsorgung des Tiermehls
durch Verbrennung gewährleistet sein muss. Die Kontrolle erfolgt durch den
Landeshauptmann.
Frage 9:
Meinem Ressort liegt eine Stellungnahme des wissenschaftlichen
Lenkungsausschusses der EU vom März 1998 vor, welche sich aber lediglich auf die
Sicherheit von Verarbeitungsmethoden für tierische Abfälle, nicht jedoch auf die
Methoden der Verbrennung bezieht.
Sachverständigengutachten bzw. wissenschaftliche Arbeiten zum Nachweis, dass
die BSE - Erreger bei Temperaturen, wie sie in den in der Anfrage genannten
Verbrennungsanlagen vorherrschen, vernichtet werden, wurde von meinem Ressort
nicht eingeholt und liegt die Einholung diesbezüglicher Sachverständigengutachten
bzw. wissenschaftlichen Arbeiten nicht in der Obliegenheit meines Ressorts.