1918/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.04.2001
BUNDESMINISTER
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser betref -
fend "Tierarzneimittel“, Nr. 1905/J, wie folgt:
Frage 1:
Soweit Informationen über behauptete Missstände beim Umgang mit Tierarzneimitteln eingelangt
sind, wurden unverzüglich entsprechende Veranlassungen getroffen. Beispielsweise wurde gegen
Tierärzte, die in Verdacht standen, Arzneimitteln illegal abzugeben, sowohl Disziplinaranzeige bei
der Bundeskammer der Tierärzte Österreichs erstattet, als auch die Ämter der Landesregierungen
zur Vornahme außerordentlicher Revisionen der tierärztlichen Hausapotheken aufgefordert. Im
Hinblick auf die nach meiner Ressortübernahme an mich herangetragene Problematik des Umgangs
mit Tierarzneimittel habe ich bereits im November 2000 die Ausarbeitung eines "Tierarzneimittel -
Verkehrsgesetzes“ in Auftrag gegeben.
Fragen 2 und 3:
Der angesprochene Bericht erfolgte offenbar in Reaktion auf einen Bericht über einen vom 19. bis
23. Juni 2000 durch Beamte der EU - Kommission vorgenommenen Kontrollbesuch betreffend An -
gelegenheiten des Transports von Tieren bzw. des Tierschutzes. Hinsichtlich des Tiertransportes
verweise ich auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie.
Die Angelegenheiten des Tierschutzes fallen soweit es nicht bundesgesetzliche Anknüpfungspunkte
für diesen gibt (z.B. Tierversuchsgesetz, Tiertransportgesetz - Strasse) in den Kompetenzbereich der
Länder.
Frage 4:
Aufgrund der Meldung einer österreichischen Pharmafirma über die offensichtlich illegale Tätigkeit
eines deutschen Tierarztes wurde von meinem Ressort mit Schreiben vom 7. November 1995 eine
Anfrage an das deutsche Bundesministerium für Gesundheit gerichtet.
In einem Antwortschreiben führte das deutsche Bundesministerium für Gesundheit im April 1997
aus, dass die gegen den betreffenden Tierarzt wegen wiederholter Verletzung des Arzneimittelge -
setzes eingeleiteten Ermittlungen eingestellt wurden, da dieser wegen gleichzeitigen Vorliegens
anderer Delikte ein höheres Strafmaß erhalten hatte, als es der Verstoß gegen das deutsche Arznei -
mittelgesetz vorsieht.
Frage 5:
Das Schreiben der österreichischen Pharmafirma langte am 18. Oktober 1995 in meinem Ressort
ein, der Brief an das deutsche Bundesministerium für Gesundheit wurde am 13. November 1995
abgefertigt. Ein erstes Antwortschreiben des deutschen Bundesministeriums für Gesundheit ist am
4. Dezember 1995 eingelangt, ein weiterer Brief wurde am 15. Mai 1996 zugestellt. Mit Telefax
vom 30. April 1997 wurden die Ämter der Landesregierungen um Berichterstattung über allfällige
laufende Verwaltungsstrafverfahren gegen den betreffenden deutschen Tierarzt ersucht. Mit Schrei -
ben vom 1. August 1997 wurde das deutsche Bundesministerium für Gesundheit über die Ergebnis -
se der bei den Ländern erhobenen Verfahren informiert.
Frage 6:
Anlässlich des österreichischen EU - Beitritts wurden in zwei aufeinander folgenden Fortbildungs -
kursen am 16. bzw. 23. März 1995 alle österreichischen Amtstierärzte (somit auch die oö. Behör -
den) über die rechtliche Situation und die praktische Vorgangsweise in Zusammenhang mit grenz -
überschreitenden Dienstleistungen von Tierärzten und dem Arzneimittelverkehr instruiert.
Der ordnungsgemäße Vollzug des § 4a Tierärztegesetz, der die grenzüberschreitende Dienstleistung
von Tierärzten regelt, wurde durch mehrere Erlässe meines Ressorts an die Ämter der Lan -
desregierungen sichergestellt.
Frage 7:
Im Zuge der zweimal jährlich abgehaltenen Dienstbesprechung zwischen den Veterinärdirektoren
der Bundesländer und Beamten der Veterinärverwaltung wurde die bekannt gewordenen Problema -
tik der Tätigkeit der sogenannten „Autobahntierärzte“ diskutiert. Dabei wurden die Ländervertreter
mehrmals um Meldung der gegen deutsche Tierärzte anhängigen Strafverfahren ersucht.
Frage 8:
Mit Ausnahme einer Leermeldung über laufende Strafverfahren betreffend „Autobahntierärzte“ sind
meinem Ressort von den oberösterreichischen Behörden keine Reaktionen bekannt geworden. Als
Konsequenz der mündlich mitgeteilten Ergebnisse über die gerichtliche und verwaltungsstrafrecht -
liche Verfolgung deutscher Tierärzte erfolgt die Schaffung des oben erwähnten "Tierarzneimittel -
Verkehrsgesetzes“, das eine bessere Handhabe zur Verhinderung des illegalen Einsatzes von Tier -
arzneimitteln bieten soll.
Frage 9:
Herr Univ.Prof. Dr. Leibetseder war zum Zeitpunkt seiner Bestellung zum Sonderbeauftragten der
Bundesregierung zur Verbesserung der Tiergesundheitsdienste und zur Lösung der Fleischkrise
Rektor der Veterinärmedizinischen Universität Wien.
Diese Tätigkeit als Sonderbeauftragter der Bundesregierung steht mit der Funktion als Aufsichts -
ratsmitglied einer Pharmafirma nicht im Widerspruch. Die Behauptung, dass diese Firma chinesi -
sche Antibiotika ("OTC") vertreibt, deren Anwendung illegal ist, ist unrichtig.