1922/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14.02.2001

 

Die Bundesministerin

für auswärtige Angelegenheiten

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits und Kollegen haben am

20. Februar 2001 unter der Nr. 1932/J - NR/2001 an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend die kolportierte Schließung des Österreichischen

Kulturinstitutes in Zagreb gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Nein; weil auf diese Weise mehr Mittel für die operative österreichische Kulturarbeit

eingesetzt und damit die künstlerische und wissenschaftliche Zusammenarbeit intensiviert

werden kann. Von einer Einstellung der Arbeit oder einer Reduzierung der

Auslandskulturarbeit Österreichs kann daher keine Rede sein.

 

Zu Frage 2 und 6:

Ja. Daher werden die Räumlichkeiten des bisherigen Kulturinstitutes unverändert zur

Verfügung stehen und weiterhin die schon bisher in der Kulturarbeit in Kroatien tätigen

MitarbeiterInnen des BMaA eingesetzt werden.

 

Zu Frage 3:

Das Österreichische Kulturforum in Zagreb wird ab April d.J. von einem an die

Österreichische Botschaft entsandten Kulturrat geleitet werden, der Mitglied der

kroatischen Volksgruppe in Österreich ist und auf Grund seiner früheren kulturellen

Tätigkeit u.a. an der ÖB Moskau, seiner kroatischen Sprachkenntnisse und seiner aktiven

Teilnahme am kroatischen Kulturleben in Österreich in ausgezeichneter Weise dafür

geeignet erscheint, die Beziehungen zwischen österreichischer und kroatischer kultur

auch unter Einbeziehung der kroatischen Minderheit in Österreich weiter zu vertiefen.

 

Zu Frage 4:

Um Synergien zu nutzen und um das Kostenverhältnis zwischen dem im Kulturbereich

erwachsenden Personal - und Verwaltungsaufwand einerseits und den für die konkrete

Kulturarbeit mit Künstlern und Wissenschaftlern eingesetzten Mitteln andererseits deutlich

zu verbessern, werden die bisher vom Kulturinstitut betreuten administrativen Belange in

Hinkunft vom Verwaltungsbeamten der Österreichischen Botschaft in Zagreb

wahrgenommen werden. Bezüglich des für die Kulturarbeit in Zagreb Verantwortlichen

ändert sich infolge der Verwaltungszusammenlegung zwar der Titel von „Direktor“ auf

„Kulturrat“, nicht aber sein Aufgabenbereich, auf den er sich aufgrund der Entlastung von

administrativen Aufgaben noch besser als seine Funktionsvorgänger konzentrieren

können wird.

 

Zu Frage 5:

Die gemeinsame Rechnungs - und Verwaltungsstruktur führt zur Einsparung eines

Verwaltungsbeamten.

 

Zu Fragen 7 und 8:

Ungeachtet der Sparmaßnahmen in anderen Bereichen des BMaA wurde zur Stärkung

der operativen Kulturarbeit das Jahresbudget für 2001 im Zuge der Umstellung auf ATS

1.000.000.- angehoben (2000: ATS 900.000.-). Die weitere Entwicklung hängt auch von

der allgemeinen Entwicklung des Bundes ab.