1922/AB XXI.GP
Eingelangt am: 14.02.2001
Die Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits und Kollegen haben am
20. Februar 2001 unter der Nr. 1932/J - NR/2001 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend die kolportierte Schließung des Österreichischen
Kulturinstitutes in Zagreb gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Nein; weil auf diese Weise mehr Mittel für die operative österreichische Kulturarbeit
eingesetzt und damit die künstlerische und wissenschaftliche Zusammenarbeit intensiviert
werden kann. Von einer Einstellung der Arbeit oder einer Reduzierung der
Auslandskulturarbeit Österreichs kann daher keine Rede sein.
Zu Frage 2 und 6:
Ja. Daher werden die Räumlichkeiten des bisherigen Kulturinstitutes unverändert zur
Verfügung stehen und weiterhin die schon bisher in der Kulturarbeit in Kroatien tätigen
MitarbeiterInnen des BMaA eingesetzt werden.
Zu Frage 3:
Das Österreichische Kulturforum in Zagreb wird ab April d.J. von einem an die
Österreichische Botschaft entsandten
Kulturrat geleitet werden, der Mitglied der
kroatischen Volksgruppe in Österreich ist und auf Grund seiner früheren kulturellen
Tätigkeit u.a. an der ÖB Moskau, seiner kroatischen Sprachkenntnisse und seiner aktiven
Teilnahme am kroatischen Kulturleben in Österreich in ausgezeichneter Weise dafür
geeignet erscheint, die Beziehungen zwischen österreichischer und kroatischer kultur
auch unter Einbeziehung der kroatischen Minderheit in Österreich weiter zu vertiefen.
Zu Frage 4:
Um Synergien zu nutzen und um das Kostenverhältnis zwischen dem im Kulturbereich
erwachsenden Personal - und Verwaltungsaufwand einerseits und den für die konkrete
Kulturarbeit mit Künstlern und Wissenschaftlern eingesetzten Mitteln andererseits deutlich
zu verbessern, werden die bisher vom Kulturinstitut betreuten administrativen Belange in
Hinkunft vom Verwaltungsbeamten der Österreichischen Botschaft in Zagreb
wahrgenommen werden. Bezüglich des für die Kulturarbeit in Zagreb Verantwortlichen
ändert sich infolge der Verwaltungszusammenlegung zwar der Titel von „Direktor“ auf
„Kulturrat“, nicht aber sein Aufgabenbereich, auf den er sich aufgrund der Entlastung von
administrativen Aufgaben noch besser als seine Funktionsvorgänger konzentrieren
können wird.
Zu Frage 5:
Die gemeinsame Rechnungs - und Verwaltungsstruktur führt zur Einsparung eines
Verwaltungsbeamten.
Zu Fragen 7 und 8:
Ungeachtet der Sparmaßnahmen in anderen Bereichen des BMaA wurde zur Stärkung
der operativen Kulturarbeit das Jahresbudget für 2001 im Zuge der Umstellung auf ATS
1.000.000.- angehoben (2000: ATS 900.000.-). Die weitere Entwicklung hängt auch von
der allgemeinen Entwicklung des Bundes ab.