1933/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.04.2001

 

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -

geordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend Behindertenmilli -

arde, Nr. 1968/J, wie folgt:

 

Frage 1:

Förderungen werden von den Bundessozialämtern im Rahmen ihres Wirkungsberei -

ches nach Maßgabe der Bestimmungen der Sonderrichtlinie des Bundesministers für

soziale Sicherheit und Generationen zur Förderung von Arbeitsmöglichkeiten für be -

hinderte Menschen gewährt. Die Aufteilung der Mittel erfolgte nach dem Bevölke -

rungsschlüssel.

 

Frage 2:

Eine Abschrift des Verzeichnisses der Trägerorganisationen, welche einen Förder -

antrag eingebracht haben, einschließlich Bezeichnung des Projektes und Höhe der

beantragten Mittel aus der Behindertenmilliarde für das Jahr 2001, ist in der Beilage

angeschlossen.

 

Frage 3:

Die Bundessozialämter binden alle relevanten Partner auf Landesebene (Kostenträ -

ger, Interessenvertretungen, Projektträger) aktiv ein und nehmen partnerschaftlich

jene Schwerpunktsetzungen vor, die der regionalen Arbeitsmarktsituation, der Unter -

nehmensstruktur, der Beschäftigungssituation behinderter Menschen und der beste -

henden Angebote entsprechen.

 

Frage 4 und 6:

Zur Beratung bei der Bestimmung der Zielgruppen, Schwerpunkte und Maßnahmen

wurde ein Begleitkomitee gebildet. Das Komitee setzt sich aus sieben Vertre -

tern/innen der organisierten Behinderten, aus je einem/r Vertreter/in der Diakonie

Österreich, der Caritas Österreich, der Volkshilfe Österreich, des Österreichischen

Hilfswerkes, des Österreichischen Roten Kreuzes, des Bundesministeriums für Bil -

dung, Wissenschaft und Kultur, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit,

der Bundesgeschäftsstelle des AMS und der Länder zusammen. Die sieben Vertre -

ter/innen der organisierten Behinderten wurden von der Österreichischen Arbeitsge -

meinschaft für Rehabilitation vorgeschlagen. Diese sind: Präsident Mag. Michael

Svoboda (Kriegsopfer - und Behindertenverband Österreich), Hedi Schnitzer (Österr.

Zivil - Invalidenverband), Kurt Öhe (Lebenshilfe Vorarlberg), Präsidentin Trude

Dimmel (Österr. Gehörlosenbund), Mag. Christian Rachbauer (pro mente Austria),

Heinrich Schmid (ÖAR) und Cornelia Renoldner (Balance).

 

Frage 5 und 7:

Um die Beurteilung der Effektivität und Effizienz der Maßnahmen zu ermöglichen,

werden unabhängige Experten/innen mit der laufenden Bewertung der Zielgruppen,

Schwerpunkte und Maßnahmen beauftragt. Im Wege einer Ausschreibung wird

der/die bestgeeignete Bewerber/in ermittelt werden. Bei der Festlegung der konkre -

ten Aufgaben wird das Begleitkomitee eingebunden werden.

 

Frage 8:

In die Vergabe der Behindertenmilliarde ist das Begleitkomitee eingebunden. Die

Namhaftmachung der Vertreter/innen der organisierten Behinderten erfolgt durch die

Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (siehe Antwort zur Frage 4).

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen nimmt hierauf kei -

nen Einfluss.

 

Frage 9:

Die Interessenvertretungen der behinderten Menschen werden auf Bundes - und auf

Landesebene in die Vergabe der Behindertenmilliarde eingebunden. Es ist jedoch

auch erforderlich, dass die Kostenträger (Bundessozialämter, Länder, Arbeits -

marktservice) ihre Förderprogramme abstimmen, um Doppelgleisigkeiten zu vermei -

den und Ergänzungen durchführen zu können.

 

Beilage konnte nicht gescannt werden!!!