1933/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.04.2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -
geordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend Behindertenmilli -
arde, Nr. 1968/J, wie folgt:
Frage 1:
Förderungen werden von den Bundessozialämtern im Rahmen ihres Wirkungsberei -
ches nach Maßgabe der Bestimmungen der Sonderrichtlinie des Bundesministers für
soziale Sicherheit und Generationen zur Förderung von Arbeitsmöglichkeiten für be -
hinderte Menschen gewährt. Die Aufteilung der Mittel erfolgte nach dem Bevölke -
rungsschlüssel.
Frage 2:
Eine Abschrift des Verzeichnisses der Trägerorganisationen, welche einen Förder -
antrag eingebracht haben, einschließlich Bezeichnung des Projektes und Höhe der
beantragten Mittel aus der Behindertenmilliarde für das Jahr 2001, ist in der Beilage
angeschlossen.
Frage 3:
Die Bundessozialämter binden alle relevanten Partner auf Landesebene (Kostenträ -
ger, Interessenvertretungen, Projektträger) aktiv ein und nehmen partnerschaftlich
jene Schwerpunktsetzungen vor, die der regionalen Arbeitsmarktsituation, der Unter -
nehmensstruktur, der Beschäftigungssituation behinderter Menschen und der beste -
henden Angebote entsprechen.
Frage 4 und 6:
Zur Beratung bei der Bestimmung der Zielgruppen, Schwerpunkte und Maßnahmen
wurde ein Begleitkomitee gebildet. Das Komitee
setzt sich aus sieben Vertre -
tern/innen der organisierten Behinderten, aus je einem/r Vertreter/in der Diakonie
Österreich, der Caritas Österreich, der Volkshilfe Österreich, des Österreichischen
Hilfswerkes, des Österreichischen Roten Kreuzes, des Bundesministeriums für Bil -
dung, Wissenschaft und Kultur, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit,
der Bundesgeschäftsstelle des AMS und der Länder zusammen. Die sieben Vertre -
ter/innen der organisierten Behinderten wurden von der Österreichischen Arbeitsge -
meinschaft für Rehabilitation vorgeschlagen. Diese sind: Präsident Mag. Michael
Svoboda (Kriegsopfer - und Behindertenverband Österreich), Hedi Schnitzer (Österr.
Zivil - Invalidenverband), Kurt Öhe (Lebenshilfe Vorarlberg), Präsidentin Trude
Dimmel (Österr. Gehörlosenbund), Mag. Christian Rachbauer (pro mente Austria),
Heinrich Schmid (ÖAR) und Cornelia Renoldner (Balance).
Frage 5 und 7:
Um die Beurteilung der Effektivität und Effizienz der Maßnahmen zu ermöglichen,
werden unabhängige Experten/innen mit der laufenden Bewertung der Zielgruppen,
Schwerpunkte und Maßnahmen beauftragt. Im Wege einer Ausschreibung wird
der/die bestgeeignete Bewerber/in ermittelt werden. Bei der Festlegung der konkre -
ten Aufgaben wird das Begleitkomitee eingebunden werden.
Frage 8:
In die Vergabe der Behindertenmilliarde ist das Begleitkomitee eingebunden. Die
Namhaftmachung der Vertreter/innen der organisierten Behinderten erfolgt durch die
Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (siehe Antwort zur Frage 4).
Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen nimmt hierauf kei -
nen Einfluss.
Frage 9:
Die Interessenvertretungen der behinderten Menschen werden auf Bundes - und auf
Landesebene in die Vergabe der Behindertenmilliarde eingebunden. Es ist jedoch
auch erforderlich, dass die Kostenträger (Bundessozialämter, Länder, Arbeits -
marktservice) ihre Förderprogramme abstimmen, um Doppelgleisigkeiten zu vermei -
den und Ergänzungen durchführen zu können.
Beilage konnte nicht gescannt werden!!!