1934/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.04.2001

 

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend Erfüllung der

Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem BEinstG, Nr. 1981/J,

wie folgt:

 

Die gewünschte Aufstellung der Daten hinsichtlich der Erfüllung der

Einstellungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für den Bereich des

Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen ergibt sich auf

Grundlage der dem Ressort selbst vorliegenden Daten aus der nachfolgenden

Zusammenstellung.

 

Erklärung der Abkürzungen:

DN - GES        Personalstand insgesamt

NERP              abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte

DN - PFLZL   Summe der Dienstnehmer, die für die Pflichtzahl relevant sind

PFLZL            ermittelte Pflichtzahl

ANRP 1+2      Summe der begünstigten Behinderten

ANRP 2          doppelt anrechenbare Behinderte

Erfüllung        Erfüllung der Beschäftigungspflicht

 

Berechnungswerte für das Kalenderjahr 2000 zum Stichtag 1.12.2000

 

 

DN - GES

NERP

DN - PFLZL

 PFLZL

ANRP 1+2

ANRP 2

Erfüllung

BMSG

 2.579

 352

 2.227

 89

 437

 85

 +348

 

Wie aus der Aufstellung ersichtlich ist, beschäftigt das Bundesministerium für soziale

Sicherheit und Generationen weit mehr begünstigte Behinderte, als es von Gesetzes

wegen müsste.