1934/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.04.2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend Erfüllung der
Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem BEinstG, Nr. 1981/J,
wie folgt:
Die gewünschte Aufstellung der Daten hinsichtlich der Erfüllung der
Einstellungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für den Bereich des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen ergibt sich auf
Grundlage der dem Ressort selbst vorliegenden Daten aus der nachfolgenden
Zusammenstellung.
Erklärung der Abkürzungen:
DN - GES Personalstand insgesamt
NERP abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte
DN - PFLZL Summe der Dienstnehmer, die für die Pflichtzahl relevant sind
PFLZL ermittelte Pflichtzahl
ANRP 1+2 Summe der begünstigten Behinderten
ANRP 2 doppelt anrechenbare Behinderte
Erfüllung Erfüllung der Beschäftigungspflicht
|
|
DN - GES |
NERP |
DN - PFLZL |
PFLZL |
ANRP 1+2 |
ANRP 2 |
Erfüllung |
|
BMSG |
2.579 |
352 |
2.227 |
89 |
437 |
85 |
+348 |
Wie aus der Aufstellung ersichtlich ist, beschäftigt das Bundesministerium für soziale
Sicherheit und Generationen weit mehr begünstigte Behinderte, als es von Gesetzes
wegen müsste.