1935/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.04.2001
Herbert SCHEIBNER
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am
2. März 2001 unter der Nr. 2049/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Einrückungs - Abrüstungsuntersuchung bei BWÜ/KÜ gerichtet. Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Der Ordnung halber ist festzuhalten, dass die Kommandoübergabe beim Panzerabwehr -
bataillon 1 nicht am 17. November, sondern bereits am 20. Oktober 2000 stattgefunden hat.
Im Rahmen dieses Festaktes erfolgte ein Vorbeimarsch von in der Kaserne stationierten
Fahrzeugen. Die Kosten bewegen sich daher im Bagatellbereich (in Summe ca. 85 Liter
Dieseltreibstoff).
Zu 2:
Nein; im Rahmen von Einstellungs- und Entlassungsuntersuchungen erbrachte Leistungen
von Heeresvertragsärzten sind durch das pauschale Behandlungsentgelt abgegolten.
Zu 3:
Entfällt.
Zu 4:
Ja.
Zu 5:
Eine diesbezügliche Überprüfung aus Anlass dieser konkreten Anfrage hat ergeben, dass
auch bei der gegenständlichen Waffenübung eine vorschriftenkonforme Entlassungs -
untersuchung durchgeführt wurde.