1935/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.04.2001

 

                 Herbert SCHEIBNER

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am

2. März 2001 unter der Nr. 2049/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Einrückungs - Abrüstungsuntersuchung bei BWÜ/KÜ gerichtet. Diese Anfrage

beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1:

 

Der Ordnung halber ist festzuhalten, dass die Kommandoübergabe beim Panzerabwehr -

bataillon 1 nicht am 17. November, sondern bereits am 20. Oktober 2000 stattgefunden hat.

Im Rahmen dieses Festaktes erfolgte ein Vorbeimarsch von in der Kaserne stationierten

Fahrzeugen. Die Kosten bewegen sich daher im Bagatellbereich (in Summe ca. 85 Liter

Dieseltreibstoff).

 

Zu 2:

 

Nein; im Rahmen von Einstellungs- und Entlassungsuntersuchungen erbrachte Leistungen

von Heeresvertragsärzten sind durch das pauschale Behandlungsentgelt abgegolten.

 

Zu 3:

 

Entfällt.

Zu 4:

 

Ja.

 

Zu 5:

 

Eine diesbezügliche Überprüfung aus Anlass dieser konkreten Anfrage hat ergeben, dass

auch bei der gegenständlichen Waffenübung eine vorschriftenkonforme Entlassungs -

untersuchung durchgeführt wurde.