1936/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.04.2001

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1940/J betreffend

die angekündigte Umwandlung des AMS in eine GmbH, welche die Abgeordneten

Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde am 20. Februar 2001 an mich richteten,

möchte ich festhalten, dass es der Bundesregierung bei der Umsetzung der im

Regierungsprogramm vereinbarten Reformvorhaben zunächst darum geht, auf der

Grundlage eines umfassenden Diskussionsprozesses, in den alle relevanten

gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen einbezogen werden, die Grundzüge

und Struktur des jeweiligen Reformschrittes zu vereinbaren, die in Folge in der

legistischen Detailausarbeitung zur Begutachtung ausgesendet werden. Ich halte

diese Vorgangsweise gerade auch bei der Reform des Arbeitsmarktservice für

unabdingbar und kann daher noch zu erarbeitenden Details, wie sie in der

Anfragestellung zum Ausdruck kommen, nicht vorgreifen.

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 13 der Anfrage:

 

Die Bundesregierung hat in ihrer 34. Ministerratssitzung am 6. März 2001 meinen

Bericht zur Reform des Arbeitsmarktservice zustimmend zur Kenntnis genommen. In

diesem Bericht sind als Eckpfeiler

• die komplette Auslagerung der Gebarung Arbeitsmarktpolitik aus dem Bundes -

   haushalt,

• die Festlegung einer klaren Lösung über die zukünftigen Zahlungen für Ersatz -

   zeiten an die Pensionsversicherung und die Nutzung des sich aus dem Wegfall

   der Abschöpfung ergebenden Spielraums zur paritätischen Senkung der Beiträge

   zur Arbeitslosenversicherung,

• der Wegfall der Bundeshaftung und

• die Setzung des Schwerpunkts der beruflichen Qualifikation unter Einbeziehung

   der in einem Beschäftigungsverhältnis befindlichen Personen

angeführt.

Im Zuge dieser Reform werden laut Regierungsbeschluss klare Entscheidungs -

strukturen über strategische und Bundesländer übergreifende Angelegenheiten des

AMS beim Bund bzw. bei den Bundeseinrichtungen sowie über die operativ

regionalen Angelegenheiten bei den Ländern bzw. bei den Landeseinrichtungen zu

schaffen sein.

Vom Zeitplan ist vorgesehen, nach Vorliegen eines ökonomischen Bewertungs -

gutachtens, das gegenständliche Vorhaben im dritten Quartal 2001 legistisch umzu -

setzen.

Damit verfolgt die Bundesregierung in konsequenter Weise das im Regierungs -

programm festgelegte Projekt, die im Jahr 1994 begonnene Ausgliederung des AMS

im Sinne der Betonung der förderalen Struktur und der Einbindung der Sozialpartner

weiterzuführen mit dem Ziel, die Effizienz bei der Vermittlung von Arbeitslosen zu

steigern und damit einen substantiellen Beitrag zur Vollbeschäftigungspolitik der

Regierung zu ermöglichen.

 

In Vorbereitung der einzelnen Reformdetails und - schritte habe ich zur Klärung der

grundlegenden Rechtsfragen, insbesondere zur Verfassungskonformität der

Umwandlung des AMS in eine GmbH und zur Vereinbarkeit des GmbH - konzepts mit

der derzeitigen Aufgabenstruktur des AMS ein Expertengutachten in Auftrag

gegeben. Dieses Rechtsgutachten liegt nunmehr vor und hält im wesentlichen fest,

dass die von der Regierung ins Auge gefasste Reform des AMS

verfassungsrechtlich zulässig und mit der GmbH - Struktur vereinbar ist. Der

Vollständigkeit halber ist anzuführen, dass in die Erstellung des Gutachtens im

Rahmen eines nbegleitenden Beirats auch Vertreter der Sozialpartner einbezogen

waren, um bereits von Beginn an die relevanten Informationen zur Verfügung zu

stellen.

Die konkrete Ausformung der AMS - GmbH, wie sie in der Anfrage eingefordert wird,

ist noch zu entwickeln und auszuarbeiten. Sie wird Gegenstand des auf der Basis

des Rechtsgutachtens zu erstellenden Gesetzesentwurfes sein. Dieser Entwurf wird

zur Begutachtung ausgesandt und die vorgesehenen Stellen, insbesondere auch die

Parlamentsfraktion der Grünen und die Sozialpartner, werden in diesem

Begutachtungsverfahren ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Die

Stellungnahmen werden bei der endgültigen Formulierung des dem Ministerrat und

dem Parlament vorzulegenden Entwurfs entsprechend berücksichtigt.

 

Im Rahmen dieses Gesetzesentwurfs wird auch die nach Gesellschaftsrecht

vorgesehene Kapitalausstattung im Zusammenhang mit der Erstellung der

Eröffnungsbilanz auf der Grundlage der bisherigen Geschäftstätigkeit des AMS unter

vorbereitender Heranziehung von geeigneten Wirtschaftsprüfern ebenso geregelt

wie die Bilanzierungsvorschriften nach Rechnungslegungsgesetz bzw. GmbH -

Gesetz.

 

An der Finanzierung der Leistungen des AMS in Durchführung der Arbeitsmarkt -

politik wird sich nichts ändern: Sie erfolgt im Umlageverfahren aus den Beiträgen der

arbeitslosenversicherungspflichtigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte.

 

Im Sinne der Kostenwahrheit wird die Gebarung Arbeitsmarktpolitik eine

entsprechende Abgeltung für Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung, die aus

Leistungsbezügen aus der Arbeitslosenversicherung resultieren, vorsehen. Durch die

noch im Detail festzulegende Gestaltung der Beitragshöhe zur AIV je nach

Beschäftigungs - und Arbeitsmarktlage, eine Arbeitsmarktrücklage für

Konjunkturschwächen und wie schon bisher eine allfällige zeitlich befristete

Überbrückungsfinanzierung am Kapitalmarkt werden keine Defizite mehr entstehen

können, die durch Bundeszuschuss auszugleichen wären.

 

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

 

Die dem AMS zufließenden Mittel aus den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen

wurden schon bisher für die Aufgaben des Arbeitsmarktservice eingesetzt, da mit

Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung eine Reihe von sozialversicherungs -

rechtlichen Ansprüchen verbunden sind: Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung,

Krankenversicherungsschutz sowohl hinsichtlich Sachleistungen als auch Kranken -

geld u.ä. Da keine zweckwidrigen laufenden Entnahmen aus der Gebarung Arbeits -

marktpolitik existieren, kann auch keine Begründung dafür gegeben werden.

 

Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

In der Arbeitslosenversicherung zahlen arbeitslosenversicherungspflichtige

Arbeitgeber und ihre Arbeitnehmer mit je 3 Prozent Beitrag der Beitragsgrundlage

alle Leistungen der Arbeitsmarktpolitik (Einkommensersatz bei Arbeitslosigkeit,

aktive Arbeitsmarktpolitik - Vermittlung, Beratung, Arbeitsmarktförderung).

Hinsichtlich der Finanzierung der Leistungen nach dem

Familienlastenausgleichsgesetz 1967 muss ich zuständigkeitshalber an den

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen verweisen.