1941/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.04.2001

 

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -

geordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend Erfüllung der Ein -

stellungspflicht von behinderten Menschen nach dem BEinstG, Nr. 1971/J, wie

folgt:

 

Die Erfüllung der Einstellungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das

Bundesland Wien ergibt sich aus der nachfolgenden Zusammenstellung.

Da für die Überprüfung der Beschäftigungspflicht der jeweilige Monatserste herange -

zogen wird, liegt der Beantwortung der 1. Dezember 1999 als Stichtag zu Grunde.

Die entsprechenden Daten stellen dabei ein vorläufiges Ergebnis dar, da - ob der

umfangreichen Ermittlungen - noch kein rechtskräftiger Bescheid vorliegt.

 

Erklärung der Abkürzungen:

DN - GES

 Personalstand insgesamt

NERP

 abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte

DN - PFLZL

 Summe der Dienstnehmer, die für die Pflichtzahl relevant sind

PFLZL

 ermittelte Pflichtzahl

ANRP 1+2

 Summe der begünstigten Behinderten

ANRP 2

 doppelt anrechenbare Behinderte

Erfüllung

 Erfüllung der Beschäftigungspflicht

 

Berechnungswert für das Kalenderjahr 1999 zum Stichtag 1.12.1999

 

DN - GES

NERP

DN - PFLZL

PFLZL

ANRP 1+2

ANRP 2

Erfüllung

Wien

 92.683

 2.114

 90.569

 3.622

 2.104

 388

 - 1.130