1946/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.04.2001
BUNDESMINISTERIUM
VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1955/J - NR/2001, betreffend
Ungleichstellung bei der Fahrpreisermäßigung für behinderte Personen, die die
Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde am 21. Februar 2001 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Ihren Fragen 1, 2 und 3:
Wie begründen Sie diese Ungleichstellung?
Was werden Sie konkret bis wann tun, damit die Ungleichbehandlung endlich
der Vergangenheit angehört?
Sind Schwerkriegsbeschädigte die besseren behinderten Menschen?
Wenn nein: Warum werden dann begünstigte behinderte Menschen, die nicht
im Krieg oder beim Bundesheer ihre Behinderung erworben haben, schlechter
behandelt, also schlechter begünstigt?
Antwort:
Die Regelung der unentgeltlichen Beförderung von Schwerkriegsbeschädigten,
deren Erwerbsfähigkeit um mindestens 70 % gemindert ist, wurde in der Verordnung
über Vergünstigungen für Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr vom
23. Dezember 1943, DRGBl. 1944 I S. 5, geregelt und umfasst die unentgeltliche
Beförderung mit Straßenbahnen und im Ortslinienverkehr mit Omnibussen. Die
Erstattung der Fahrgeldausfälle war erst nach Kriegsende vorgesehen.
§ 113 Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 bestimmt, dass diese Verordnung mit der
Maßgabe in Kraft bleibt, jedoch keine Erstattung der Fahrgeldausfälle an die
Untemehmungen stattfindet.
Der Gesetzgeber sah die Gewährung einer gleichartigen Fahrpreisermäßigung für
Zivilinvalide nicht vor.
Nunmehr wäre eine derartige Erweiterung der Fahrpreisermäßigungen im Hinblick
auf die Verordnung (EWG) Nr.1191/69 des Rates vom 26. Juni 1969 über das
Vorgehen der Mitgliedstaaten bei mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes
verbundenen Verpflichtungen auf dem Gebiet des Eisenbahn - , Straßen - und
Binnenschiffsverkehrs idF der Verordnung 1893/91, nur dann möglich, wenn vom
Antragsteller für eine diesbezügliche Fahrpreisermäßigung gleichzeitig für die
Bedeckung der Fahrpreismindereinnahmen Vorsorge getroffen wird.