1950/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.04.2001

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1924/J betreffend

EU - Erweiterung, welche die Abgeordneten Dkfm. Dr. Hannes Bauer und Genossen

am 19. Februar 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Im Hinblick auf die Vorbereitungen über die bevorstehenden Verhandlungen zum

Kapitel „Freier Personenverkehr" wurde von meinem Ressort ein Positionspapier

erstellt, das folgende Eckpunkte ausweist:

 

Es enthält die Forderung nach einer angemessenen Frist zur Suspendierung der

Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie der Entsendung von Arbeitskräften im Rahmen

der Dienstleistungsfreiheit, die einerseits vom tatsächlichen Beitrittszeitpunkt der

Kandidatenländer abhängt, und andererseits insbesondere jenen Zeitraum zu um -

fassen hat, in dem  - aufgrund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung - noch

nicht mit einem Rückgang des Arbeitskräftepotentials im erwerbsfähigen Alter zu

rechnen ist.

Weiters ist darin auch die Verankerung einer Review - Klausel in den Beitrittsakten

enthalten, die der Kommission nach einem bestimmten Zeitraum die Möglichkeit der

Überprüfung der Notwendigkeit der Übergangsfrist erlaubt. Ein entsprechendes An -

tragsrecht bezüglich der Überprüfung der Frist sollte auch den neu beigetretenen

Staaten eingeräumt werden (Flexibilitäts - Klausel).

 

Zusätzlich soll durch eine Schutzklausel gewährleistet sein, dass für Österreich

(und andere betroffene Mitgliedsstaaten) für den Fall der Verkürzung der Über -

gangsfrist die Zugangsbeschränkungen für den Arbeitsmarkt für die Dauer des ur -

sprünglich festgelegten Übergangszeitraumes aufrecht bleiben.

 

Im Prinzip sollen jedenfalls während einer Übergangsfrist - wie bei der Süderweite -

rung - die nationalen Regelungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt aufrecht bleiben.

Allerdings wären gegenüber den künftigen Mitgliedsstaaten während dieser Zeit nicht

die absoluten Restriktionen wie gegenüber allen anderen Drittländern aufrecht zu

erhalten, sondern es gilt die Zeit zur schrittweisen Vorbereitung auf die volle Freizü -

gigkeit zu nutzen.

 

Es bietet sich hier für Österreich das Modell an, den Zugang zur Beschäftigung auf

bilateraler Ebene durch den Abschluss von Beschäftigungs -  sowie Werkver -

tragsabkommen mit dem jeweiligen Beitrittsstaat zu regeln. Damit könnte einerseits

das durch die Grenznähe gegebene spezifische Interesse an einem kontrollierten

Zugang gewahrt werden, ohne in die Zuwanderungspolitik der anderen EU - Länder

einzugreifen. Diese Abkommen könnten bestimmte Höchstzahlen vorsehen, sie

könnten sich auf bestimmte Branchen und Qualifikationen beziehen und im Prinzip

die Arbeitsmarktprüfung beibehalten.

Gemäß dem von der Europäischen Kommission im November vergangene Jahres

vorgelegten „Fahrplan“ für die Erweiterung soll das Verhandlungskapitel „Freier Per -

sonenverkehr“ noch unter schwedischer Ratspräsidentschaft abgeschlossen werden.

Es wird daher eine Entscheidung über Übergangsregelungen in diesem Bereich

noch vor dem Sommer im Rat zu treffen sein.

In Vorbereitung der Formulierung einer diesbezüglichen Gemeinsamen EU - Position

für die Verhandlungen mit den Beitrittskandidaten hat die Kommission am 9. März

d.J. ein sogenanntes „Optionenpapier“ präsentiert, das insgesamt 5 mögliche Lö -

sungsvorschläge der Frage der Arbeitskräftefreizügigkeit vorsieht. Diese reichen von

einer sofortigen Anwendung des Acquis (d.h. vollständige Freizügigkeit) bis zur Auf -

rechterhaltung des Status quo über eine bestimmte Frist. Dazwischen befindet sich

auch der von meinem Ressort - sowie von deutscher Seite - verfolgte Vorschlag

eines sogenannten flexiblen Modells. Dieses Papier wird gegenwärtig auf Ebene des

Rates behandelt.

 

Welche Übergangsregelungen und  - fristen in der Folge zur Anwendung gelangen

werden, kann zum derzeitigen Zeitpunkt jedenfalls noch nicht gesagt werden. Dies

hängt von den laufenden Verhandlungen mit den anderen Mitgliedsstaaten sowie

den Beitrittskandidaten ab.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die in der Fragestellung genannten Gruppen Frauen, Ältere und Minderqualifizierte

sind bereits jetzt als spezielle Zielgruppe des Arbeitsmarktservice definiert. Die „Ziel -

vorgaben des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit zur Durchführung der Ar -

beitsmarktpolitik an das Arbeitsmarktservice“ vom Februar 2001 sind der Beilage zu

entnehmen.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Schwarzarbeit im Sinne Ihrer Anfrage umfasst Verstöße sowohl gegen die Sozialver -

sicherungsgesetze und Steuergesetze, wie auch gegen das Gewerberecht und das

Ausländerbeschäftigungsgesetz. Lediglich jener Teil der Schwarzarbeit, der das Ge -

werberecht und das Ausländerbeschäftigungsgesetz betrifft, fällt in die Zuständigkeit

meines Ressorts.

 

Die Arbeitsinspektorate haben auf Grund der Rechtshilferegelungen des Arbeitsin -

spektionsgesetzes die Gewerbebehörde durch entsprechende Informationen zu un -

terstützen, sofern ein begründeter Verdacht bezüglich unbefugter Gewerbsausübung

vorliegt. Die Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung ist direkt bei den Arbeit -

sinspektoraten angesiedelt.

 

Zur weiteren Effizienzsteigerung und zur Intensivierung der Kontrolltätigkeit im Inte -

resse eines fairen Wettbewerbs ebenso wie eines geordneten Arbeitsmarkts sollen

im Einvernehmen mit dem Finanzminister, diese Kontrollen von der Arbeitsinspektion

nach bewährtem deutschen Vorbild auf den Zoll (zivile Zollverwaltung) übertragen

werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird vorbereitet.

 

Eine Übertragung der Kontrolle auf den Zoll mit seinen höheren Personalkapazitä -

ten, als sie bei der Arbeitsinspektion vorliegen, würde einerseits eine Erhöhung der

Kontrollintensität mit sich bringen, andererseits soll auch die Strafkompetenz in die

bewährten Hände der Finanzstrafverwaltung gelegt werden, um so eine regional

unterschiedliche Behandlung der Delikte nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz

durch die verschiedenen Bezirksverwaltungsbehörden hinzuhalten.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Österreich hat sich bei den Beitrittsverhandlungen immer dafür eingesetzt, dass im

Bereich des Arbeits -  und Sozialrechtes keine Übergangsfristen gewährt werden und

der Acquis communautair in diesem Bereich im Zeitpunkt des Beitrittes vollständig

umgesetzt sein muss. Auch ein genauer Zeitplan für die Umsetzung der entspre -

chenden Richtlinien wurde gefordert.

 

Die Fortschritts -  bzw. Monitoringberichte der Europäischen Kommission wurden ge -

nau geprüft und eine größere Transparenz bei der Erstellung der Berichte gefordert.

Besonderes Augenmerk wurde den Richtlinien zum Schutz der Arbeitnehmer bei

Betriebsänderungen, im engeren Bereich des Arbeitnehmerschutzes und bei der RL

über die Europäischen Betriebsräte gegeben.

 

Ein weiterer Schwerpunkt lag bei der Umsetzung des sozialen Dialoges in den Bei -

triffskandidatenländern:

So wurden Informationen verlangt, ob es auf betrieblicher, Branchenebene und nati -

onaler Ebene einen funktionierenden sozialen Dialog gibt, welche Rechte und

Pflichten die Arbeitgeber -  und Arbeitnehmervertreter haben, ob ihnen Konsultations -

rechte oder Mitbestimmungsrechte zustehen, und wie sie in politische Prozesse (z.B.

Gesetzgebung) eingebunden sind.

 

Um Informationen über die Einrichtung von Arbeitsgerichten sowie über die Einrich -

tung und die Aufgaben von Arbeitsinspektionen wurde ebenfalls ersucht.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Die Einbeziehung in den Vorbereitungsprozess erfolgt im Zuge der Umsetzung der

arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben im Rahmen des jährlichen Arbeitsprogramms

des Arbeitsmarktservice.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Im Herbst des Vorjahrs fanden 2 Besprechungen mit den Sozialpartnern statt. Die

Vorschläge der Sozialpartner wurden, soweit möglich, in die Erarbeitung der Kon -

zeption des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit berücksichtigt.

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III A - PHARE - CBC mit den Au -

ßengrenzen wird in der prioritär zu behandelnden Angelegenheiten „Grenzüber -

schreitende Wirtschaftskooperation“ zur ein wesentlicher Beitrag für Gewerbebetrie -

be in Grenznähe und damit zur Unterstützung der Vorbereitung der EU - Erweiterung

für die betroffenen Partner geleistet werden.

Das gilt es insbesondere grenznahe Wirtschaftsstandorte und wirtschaftsnahe Infra -

strukturen zu entwickeln und zu unterstützen. Die steigenden Anforderungen an Inf -

rastruktur und wirtschaftsnahe Dienstleistungen, die vor allem in den grenznahen

Bereichen des Waldviertels, in Teilen des Mühlviertels, des Weinviertels, des Bur -

genlandes, der Oststeiermark und in Unterkärnten im tertiären Sektor stark ausge -

prägt sind, bestimmen die Rahmenbedingungen für die industriell - gewerbliche

Standortentwicklung. Als oberstes Ziel werden die Schaffung bzw. Erhaltung indus -

triell - gewerblicher Arbeitsplätze sowie die Heranführung der KMUs an Innovation und

Technologie definiert.

 

Beilage "Zielvorgaben des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit zur Durchführung

der Arbeitsmarktpolitik an das Arbeitsmarktservice" konnte nicht gescannt werden !!!