1952/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.04.2001

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1983/J betreffend

Erfüllung der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem Behinderten -

einstellungsgesetz, welche die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und

Freunde am 21. Februar 2001 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Zum Stichtag 1. Jänner 2001 wurde die Einstellungspflicht gemäß Behindertenein -

stellungsgesetz im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wie folgt erfüllt:

 

1. Personalstand insgesamt

 

5.433

2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte

 

320

 

 

5.113

3. Ermiffelte Pflichtzahl (5.113 / 25)

 

204

abzüglich

 

 

4. beschäftigte begünstigte Behinderte

320

 

hiervondoppeltanrechenbar

91

411

5. Erfüllung der Beschäftigungspflicht

 

 + 207

 

 

Die Einstellungspflicht wurde somit um 207 übererfüllt.