1953/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.04.2001
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1982/J - NR/2001, betreffend Erfüllung
der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem
Behinderteneinstellungsgesetz, die die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde am 21. Februar 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Vorweg erlaube ich mir anzumerken, dass die Beantwortung der gegenständlichen
parlamentarischen Anfrage auf Grundlage der durch das
Personalinformationssystem des Bundes zur Verfügung gestellten Daten erfolgt. Da
systemimmanent nur Monatserste abgefragt werden können, wurde anstatt dem
gefragten Stichtag 31.12.2000 der 1.1.2001 erhoben. Wie Sie aus der Beilage
entnehmen können, haben wir leider derzeit einen Rückstand von 8 Personen auf die
gesetzlich geforderte Personenanzahl nach dem Behinderteneinstellungsgesetz.
Selbstverständlich werden wir bei künftigen Personalüberlegungen unser Augenmerk
darauf richten, der Einstellungspflicht nachzukommen.
Die gewünschten Zahlen zu Ihrer Frage
In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2000 die Einstellungspflicht gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Ministerium erfüllt?
entnehmen Sie bitte der angeschlossenen Beilage.
