1953/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.04.2001

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1982/J - NR/2001, betreffend Erfüllung

der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem

Behinderteneinstellungsgesetz, die die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und

Freunde am 21. Februar 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Vorweg erlaube ich mir anzumerken, dass die Beantwortung der gegenständlichen

parlamentarischen Anfrage auf Grundlage der durch das

Personalinformationssystem des Bundes zur Verfügung gestellten Daten erfolgt. Da

systemimmanent nur Monatserste abgefragt werden können, wurde anstatt dem

gefragten Stichtag 31.12.2000 der 1.1.2001 erhoben. Wie Sie aus der Beilage

entnehmen können, haben wir leider derzeit einen Rückstand von 8 Personen auf die

gesetzlich geforderte Personenanzahl nach dem Behinderteneinstellungsgesetz.

Selbstverständlich werden wir bei künftigen Personalüberlegungen unser Augenmerk

darauf richten, der Einstellungspflicht nachzukommen.

 

Die gewünschten Zahlen zu Ihrer Frage

 

In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2000 die Einstellungspflicht gemäß

Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Ministerium erfüllt?

 

entnehmen Sie bitte der angeschlossenen Beilage.