1956/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.04.2001
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1965/J - NR/2001, betreffend
Unsachgemäße Anwendung des Hebeliftes, die die Abgeordneten Haidlmayr,
Freundinnen und Freunde am 21. Februar 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich
mich wie folgt zu beantworten:
Vorweg möchte ich feststellen, dass, mit dem Bundesbahngesetz 1992 das
Unternehmen ÖBB ab 1.1.1993 hinsichtlich seines Absatzbereiches, also des
Personen und Güterverkehres, in die wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen
worden ist.
Fragen der Behindertenbeförderung sind daher solche des Absatzbereiches der
ÖBB. Ich besitze daher kein Weisungsrecht. Trotzdem werde ich mich auch nach
Vorliegen nachstehender Stellungnahme der Österreichischen Bundesbahnen dem
Problem Behinderter bei der Bahn mit Nachdruck annehmen. Ein Weg, die
Beförderung Behinderter bei der Bahn zu erleichtern, ist die behindertengerechte
Ausstattung der Bahnhöfe mit Hebeliften, die vom Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie im Wege des Vertrages über gemeinwirtschaftliche
Leistungen finanziert werden.
Ein weiterer Weg ist die finanzielle Förderung der Beschaffung von
Niederflurwaggons, die ebenfalls im Wege dieses Vertrages erfolgt. Schließlich
werden aus den Mitteln des Infrastrukturbudgets auch beträchtliche Mehrkosten für
Aufzüge und Blindenleitsysteme auf größeren Bahnhöfen getätigt, um Behindertern
das Reisen zu erleichtern.
Zu den Fragen 1 bis 15 nehmen die von mir befassten Österreichischen
Bundesbahnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Was werden Sie konkret tun, damit Bedienstete der ÖBB nicht weiterhin die
Vorschriften der Hebeliftbedienung missachten
können?
Antwort:
Die betroffenen Mitarbeiter werden im Rahmen der periodischen Schulungen nochmals
gesondert auf die korrekte Bedienung des Hebeliftes hingewiesen.
Frage 2:
Über welche konkreten Vorschriften zur sachgemäßen Handhabung der Hebelifte
werden die damit beauftragten Bediensteten in Kenntnis gesetzt?
Antwort:
Für die sachgemäße Handhabung des Hebeliftes liegt am Bedienerbahnhof eine
entsprechende Bedienungsanleitung auf.
Frage 3:
Welche Konsequenzen haben Bedienstete zu tragen, wenn sie den Hebelift bewusst
missbräuchlich bedienen?
Antwort:
Primär ist eine Unterweisung vorgesehen. Bei wiederkehrendem Vorfall gibt es
dienstrechtliche Konsequenzen.
Frage 4:
Sind alle Bediensteten, die den Hebelift bedienen müssen, entsprechend dafür
eingeschult worden?
Antwort:
Ja. Jeder Mitarbeiter, der den Hebelift zu bedienen hat, wird gründlich eingeschult.
Frage 5:
Dürfen Bedienstete, die keine Einschulung haben, für solche Dienste beauftragt
werden?
Wenn ja: Wer darf sie beauftragen?
Antwort:
Nein. Mitarbeiter ohne entsprechende Einschulung bedienen den Hebelift nicht.
Frage 6:
Wer ist dafür verantwortlich, dass nur Bedienstete für die Bedienung der Hebelifte
eingesetzt werden, die auch die notwendige Kenntnis haben?
Antwort:
Verantwortlich ist die regionale ÖBB - Dienststelle.
Frage 7:
Wie lange dauert in der Regel die Einschulung durch die ÖBB für die Bedienung des
Hebeliftes?
Antwort:
Die diesbezügliche Einschulung dauert solange, bis eine korrekte Bedienung des
Hebeliftes sichergestellt ist.
Frage 8:
Wissen Sie, dass auch RollstuhlfahrerInnen diese Einschulung gegen Bezahlung auch
übernehmen könnten?
Wenn ja: Gibt es Ihrerseits dafür konkretes Interesse?
Antwort:
Ja. Aus rechtlicher Sicht (Haftungsbestimmungen) dürfen allerdings nur eingeschulte
ÖBB - Mitarbeiter diese Tätigkeit ausüben.
Frage 9:
Sind Sie auch meiner Meinung, dass die Bedienung des Hebeliftes keine
„Wissenschaft" und leichter zu erlernen ist, wie das Bedienen z.B.: eines
Videorecorders?
Antwort:
Die Bedienung eines Hebeliftes ist einfach zu erlernen.
Frage 10:
Gibt es Bedienstete der ÖBB, die diese Einschulung nicht bestanden haben?
Antwort:
Eine Einschulung ist keine Prüfung, bei der es um bestanden oder nicht bestanden
geht.
Fragen 11 und 12:
Ist es korrekt, dass RollstuhlfahrerInnen am Kartenschalter bekanntgeben, dass sie den
Hebelift brauchen?
Wenn nein: Warum nicht?
Ist es korrekt, dass Rollstuhlfahrer am Fahrkartenschalter bekanntgeben, dass sie den
Hebelift brauchen?
Antwort:
Ja. Diese Information muss aus organisatorischen Gründen allerdings mindestens 30
Minuten vor Abfahrt des Zuges erfolgen.
Frage 13:
Ist Ihnen bekannt, dass RollstuhlfahrerInnen am Bahnhof Linz gar nicht die Möglichkeit
hätten, „ihren“ Einstiegshelfer in der Gepäckabteilung selbst zu organisieren, weil die
Glocke, die für die Kofferausgabe angebracht ist, außerdem viel zu hoch angebracht
ist, um sitzend dem Personal läuten zu können?
Antwort:
Die zuständige Ansprechstelle ist diesfalls die Personenkassa.
Frage 14:
Ist Ihnen auch bekannt, dass blinde und sehbehinderte Menschen die Gepäckabteilung
gar nicht finden können, weil es auch am Bahnhof Linz kein entsprechendes Leitsystem
für diese Menschen gibt?
Wenn ja: Bis wann werden Sie diese längst
überfällige Voraussetzung schaffen?
Antwort:
Die ÖBB haben in enger Zusammenarbeit mit Vertretern des Österreichischen Blinden -
und Sehbehindertenverbandes ein völlig neues, taktiles Bodenleitsystem für
Bahnsteige entwickelt.
Zur Zeit wird in einer Arbeitsgruppe (4 Blinden - und Sehbehindertenorganisationen,
ÖBB, Vertrauenspersonen der Blinden) ein Leitsystem für Bahnhöfe (außerhalb der
Bahnsteige) entwickelt. Dabei wurde von den Experten der Blinden - und
Sehbehindertenorganisationen mitgeteilt, dass Leitsysteme - um für blinde Personen
nutzbar zu sein - nicht viele Informationen enthalten dürfen.
So werden etwa in einigen Bahnhöfen (z.B. Jenbach) manche Informationen über
tastbare Schilder auf Handläufen mitgeteilt.
Gepäckaufbewahrungsstellen wurden den ÖBB von Vertretern der Blinden - und
Sehbehindertenorganisationen nicht als prioritärer Bestandteil eines taktilen
Leitsystemes genannt.
Wichtiger sind insbesondere folgende Informationen:
• Bahnsteige,
• Bahnsteigzugänge,
• Ausgänge sowie
• Verknüpfungen mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln.
Frage 15:
Ist Ihnen auch bekannt, dass in den nächsten Monaten die persönlichen Hilfestellungen
auch am Bahnhof Linz stark reduziert werden, weil das dafür notwendige Personal von
der ÖBB nicht mehr bereitgestellt wird?
Wenn ja: Welche bedürfnisgerechten Hilfestellungen gibt es dann noch für Menschen
mit Behinderung?
Antwort:
Die personelle Bedienung des Hebeliftes bzw. die Hilfestellung für Rollstuhlreisende ist
seitens der ÖBB auch weiterhin sichergestellt.