1957/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.04.2001

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber betreffend

„Maßnahmen gegen BSE“; Nr. 1988/J, wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Europäische Kommission hat am 19. Dezember 2000 folgende Stellungnahme zur Frage „Was

kann der Test im Frühstadium der Infektion aussagen?“ abgegeben:

 

 

Zitat - ,, Kein Test kann BSE im Frühstadium der Infektion erkennen. BSE hat eine durchschnitt -

liche Inkubationszeit von 4 bis 6 Jahren. Deswegen zielen die EU -  Testprogramme auf mehr als 30

Monate alte Rinder. Der Erreger konnte nicht in Rinderhirngewebe oder anderem Nervengewebe

im Frühstadium der Krankheit nachgewiesen werden, genauso wenig wie die Infektiosität. Bei ex -

perimenteller Infektion mit Verabreichung sehr hoher Dosen erwies sich das Ileum (Darmabschnitt)

als infektiös. Bei natürlichen Infektionen konnte Entsprechendes nicht nachgewiesen werden.,, -

Zitat Ende

 

Im Sinne dieser Stellungnahme hat auch Österreich gehandelt.

Um einerseits die größtmögliche Verbrauchersicherheit zu gewährleisten und andererseits dem

Markt aber auch die Möglichkeit einer freiwilligen Testung zu geben, hat Österreich mit

24. Jänner 2001 (Kundmachung in den Amtlichen Veterinärnachrichten), die Untersuchungspflicht

auf BSE für alle notgeschlachteten Rinder auf 20 Monate herabgesetzt und die freiwillige Untersu -

chung von Rindern ab 24 Monate auf Wunsch des Verfügungsberechtigten ermöglicht.

 

Zu Frage 2:

Im Rahmen des Tiermehlgesetzes, (BGBl. Nr. I 22/2001) wurde die Verfütterung von tierischen

Proteinen an Nutztiere verboten. Für den Vollzug dieses Gesetzes (hinsichtlich der „im Umlauf"

befindlichen Futtermittel) ist der Bundesminister für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft zuständig. Die Durchführung einschlägiger Überprüfungen findet meine volle

Zustimmung, ich werde mich dafür einsetzen, dass derartige Kontrollen durchgeführt werden.

 

Zu Frage 3:

Obwohl die Textierung der entsprechenden Entscheidung nach ho. Auffassung nicht ganz eindeutig

ist, gehen die Kommission und einige Mitgliedstaaten davon aus, dass die Kennzeichnung des briti -

schen Rindfleisches bis zum Endverbraucher gewährleistet sein muss. Österreich hat zur Klarstel -

lung dieser Frage eine Kundmachung mit Datum 15. November 2000 in den Amtlichen Veterinär -

nachrichten erlassen.

 

Zu Frage 4:

Österreich hat sich bei den diesbezüglichen Abstimmungen als damaliges Vorsitzland der Stimme

enthalten. Die traditionellen Handelsbeziehungen mit Großbritannien sind in diesem Sektor sehr

gering. Wie Kontrollen durch die Amtstierärzte ergeben haben, wurde bisher kein Rindfleisch aus

diesem Land nach Österreich verbracht.

 

Zu Frage 5:

Die Kosten auf EU - Ebene für den Ankauf zur unschädlichen Beseitigung von Rindfleisch werden

von der Europäischen Kommission in ihrem Vorschlag zur Änderung der Gemeinsamen Marktor -

ganisation für Rindfleisch für das Haushaltsjahr 2001 auf 2,2 Milliarden ATS und für das Haus -

haltsjahr 2002 auf 15,8 Milliarden ATS geschätzt.

Die Höhe der Gesamtkosten richtet sich nach der Zahl der von den Mitgliedstaaten durchgeführten

Tests, der Preisentwicklung auf dem Rindfleischmarkt und der Anzahl der Tiere, die die Erzeuger

bereit sind, zu töten und beseitigen zu lassen.

 

Die auf nationaler Ebene anfallenden Kosten sind gegenwärtig nicht genau absehbar.

Im übrigen verweise ich auf die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Land -  und Forst -

wirtschaft, Umweltschutz und Wasserwirtschaft.

 

Zu Frage 6:

Bisher ist noch kein Fall von BSE in Österreich festgestellt worden. Sollte jedoch dieser Fall eintre -

ten, wären - entsprechend den Vorgaben des BSE - Krisenplanes - die erforderlichen seuchenhygieni -

sehen Maßnahmen zu treffen, um auf diese Weise die Seuchenbekämpfung so sicher wie möglich

zu gestalten und das Risiko der Weiterverbreitung der BSE zu minimieren.