1963/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.04.2001

BM für Inneres

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Reheis, Parnigoni, Pendl und GenossInnen haben am 1. März

2001 unter der Nr. 2028/J, an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "geplante

Abschaffung von Bundespolizeidirektionen und Sicherheitsdirektionen" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Die Fragen 1 bis 3:

 

Mit BGBl I Nr 28/2001 wurden das Meldegesetz 1991, das Volkszählungsgesetz 1980 und das All -

gemeine Sozialversicherungsgesetz insoferne geändert, als unter dem Gesichtspunkt der Redukion

von Verwaltungsaufwand durch Aufgabenkonzentration im meldebehördlichen Bereich die gesetz -

liche Grundlage dafür geschaffen wurde, hinkünftig die Bürgermeister in allen Gemeinden zu Mel -

debehörden zu berufen. Der Zeitpunkt der Übertragung wird durch Verordnung des Bundesminis -

ters für Inneres festgelegt und im Wesentlichen von der Effektuierung der technischen, organisato -

rischen Vorkehrungen bestimmt.

 

Vom Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport wurde im Zuge der Bundesstaatsreform

eine Arbeitsgruppe für eine Aufgaben - und Strukturreform und der Zielsetzung einer wirkungsvol -

len, kundenorientierten und bürgernahen Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften eingesetzt.

Die etwaige Umsetzung der nunmehr im vorliegenden Endbericht skizzierten Vorschläge sowie

Lösungsmodelle bedürfen nicht zuletzt auf Grund der allenfalls damit verbundenen tiefgreifenden

Änderungen des Behördenaufbaus, der Verteilung der Aufgabenbesorgung und der hiefür letzthin

auf Grund der Komplexität erforderlichen umfassenden Rechtsänderungen einer eingehenden Dis -

kussion. Es findet in diesem Zusammenhang daher hinsichtlich der Auswirkungen der Vorschläge

eine eingehende Analyse und daran anschließend eine ressortübergreifende Diskussion statt. Aus

diesem Grunde wird um Verständnis ersucht, dass während eines laufenden Diskussionsprozesses

noch keine Aussagen über mögliche Maßnahmen oder Kosteneinsparungen zur Reform der Sicher -

heitsverwaltung getroffen werden können.

Zu Frage 4:

 

Die durch die Übertragung der Meldeagenden entstehende Kostenersatzpflicht des Bundes gegen -

über den Gemeinden wurde in § 27 Abs 6 Z. 3 des Finanzausgleichsgesetzes 2001, BGBl I Nr

3/2001 entsprechend berücksichtigt. Allfällige sonstige, sich aus den Fragen 1 bis 4 ergebende

Kosten können derzeit mangels Konkretisierung der Maßnahmen nicht quantifiziert werden.

 

Zu Frage 5:

 

Von der Übertragung der Meldeagenden sind im Bereich des Bundesministeriums für Inneres 259

Bedienstete der Sicherheitsverwaltung der Meldeämter bei den Bundespolizeidirektionen betroffen.

Im Übrigen wird auf die Beanwortung der vorstehenden Fragen verwiesen.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Hinsichtlich der Bediensteten der Meldeämter wird nach erfolgter Übertragung der meldebehördli -

chen Kompetenz an die Stadtverwaltungen und Magistrate eine Umschichtung in jene administrati -

ven Bereiche erfolgen, die derzeit durch Bedienstete des Sicherheitswache -  und Kriminalbeamten -

korps besetzt sind. Die Bediensteten der Sicherheitsexekutive werden sohin sukzessive ihren Kern -

aufgaben, das sind jene, die unmittelbar mit ihrer Ausbildung korrelieren, ruckgeführt. Dadurch soll

unter anderem eine Hebung der Aussendienstpräsenz und Verbesserung der objektiven Sicherheit

im Bundesgebiet herbeigeführt werden. Die Kündigung von Verwaltungsbediensteten ist nicht in -

tendiert. Über den konkreten Dienstort kann erst nach Maßgabe der verfügbaren Ressourcen in

zeitlicher Nähe zum Übertragungszeitpunkt eine Aussage getroffen werden.