1963/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.04.2001
BM für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Reheis, Parnigoni, Pendl und GenossInnen haben am 1. März
2001 unter der Nr. 2028/J, an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "geplante
Abschaffung von Bundespolizeidirektionen und Sicherheitsdirektionen" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Die Fragen 1 bis 3:
Mit BGBl I Nr 28/2001 wurden das Meldegesetz 1991, das Volkszählungsgesetz 1980 und das All -
gemeine Sozialversicherungsgesetz insoferne geändert, als unter dem Gesichtspunkt der Redukion
von Verwaltungsaufwand durch Aufgabenkonzentration im meldebehördlichen Bereich die gesetz -
liche Grundlage dafür geschaffen wurde, hinkünftig die Bürgermeister in allen Gemeinden zu Mel -
debehörden zu berufen. Der Zeitpunkt der Übertragung wird durch Verordnung des Bundesminis -
ters für Inneres festgelegt und im Wesentlichen von der Effektuierung der technischen, organisato -
rischen Vorkehrungen bestimmt.
Vom Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport wurde im Zuge der Bundesstaatsreform
eine Arbeitsgruppe für eine Aufgaben - und Strukturreform und der Zielsetzung einer wirkungsvol -
len, kundenorientierten und bürgernahen Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften eingesetzt.
Die etwaige Umsetzung der nunmehr im vorliegenden Endbericht skizzierten Vorschläge sowie
Lösungsmodelle bedürfen nicht zuletzt auf Grund der allenfalls damit verbundenen tiefgreifenden
Änderungen des Behördenaufbaus, der Verteilung der Aufgabenbesorgung und der hiefür letzthin
auf Grund der Komplexität erforderlichen umfassenden Rechtsänderungen einer eingehenden Dis -
kussion. Es findet in diesem Zusammenhang daher hinsichtlich der Auswirkungen der Vorschläge
eine eingehende Analyse und daran anschließend eine ressortübergreifende Diskussion statt. Aus
diesem Grunde wird um Verständnis ersucht, dass während eines laufenden Diskussionsprozesses
noch keine Aussagen über mögliche Maßnahmen oder Kosteneinsparungen zur Reform der Sicher -
heitsverwaltung
getroffen werden können.
Zu Frage 4:
Die durch die Übertragung der Meldeagenden entstehende Kostenersatzpflicht des Bundes gegen -
über den Gemeinden wurde in § 27 Abs 6 Z. 3 des Finanzausgleichsgesetzes 2001, BGBl I Nr
3/2001 entsprechend berücksichtigt. Allfällige sonstige, sich aus den Fragen 1 bis 4 ergebende
Kosten können derzeit mangels Konkretisierung der Maßnahmen nicht quantifiziert werden.
Zu Frage 5:
Von der Übertragung der Meldeagenden sind im Bereich des Bundesministeriums für Inneres 259
Bedienstete der Sicherheitsverwaltung der Meldeämter bei den Bundespolizeidirektionen betroffen.
Im Übrigen wird auf die Beanwortung der vorstehenden Fragen verwiesen.
Zu den Fragen 6 und 7:
Hinsichtlich der Bediensteten der Meldeämter wird nach erfolgter Übertragung der meldebehördli -
chen Kompetenz an die Stadtverwaltungen und Magistrate eine Umschichtung in jene administrati -
ven Bereiche erfolgen, die derzeit durch Bedienstete des Sicherheitswache - und Kriminalbeamten -
korps besetzt sind. Die Bediensteten der Sicherheitsexekutive werden sohin sukzessive ihren Kern -
aufgaben, das sind jene, die unmittelbar mit ihrer Ausbildung korrelieren, ruckgeführt. Dadurch soll
unter anderem eine Hebung der Aussendienstpräsenz und Verbesserung der objektiven Sicherheit
im Bundesgebiet herbeigeführt werden. Die Kündigung von Verwaltungsbediensteten ist nicht in -
tendiert. Über den konkreten Dienstort kann erst nach Maßgabe der verfügbaren Ressourcen in
zeitlicher Nähe zum Übertragungszeitpunkt eine Aussage getroffen werden.