1964/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.04.2001

BM für Inneres

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni, Pendl und GenossInnen haben am

2. März 2001 unter der Nummer 2054/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend "Bestellung eines Kommandanten für den Gendarmerieposten

Feistritz/Drau" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ja. Zum Kommandanten des Gendarmeriepostens Feistritz/Drau wird der in der An -

frage genannte Bezirksinspektor Helmut A eingeteilt.

 

Zu Frage 2 und 3:

Eine Verzögerung ist insofern eingetreten, als der Landeshauptmann für Kärnten

seine Zustimmung mit Schreiben vom 26.7.2000 nicht für den genannten Bewerber

Bezirksinspektor Helmut A., sondern für einen anderen Bewerber erteilte. Eine Zu -

stimmung gemäß § 16 Kompetenzgesetz 1966 für Bezirksinspektor Helmut A. wurde

erst zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgeben.

 

Zu Frage 4:

Im Hinblick darauf, dass das Landesgendarmeriekommando für Kärnten Bezirksin -

spektor Helmut A. für die genannte Funktion vorgesehen hat, der Landeshauptmann

für Kärnten nunmehr zugestimmt hat und seitens der Personalvertretung keine Ein -

wände bestehen, liegt kein Grund für eine Weisung seitens meines Ministeriums vor.