1966/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.04.2001
BM für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und
Genossen vom 21. Februar 2001, Nr. 1975/J, betreffend Erfüllung der Einstellungspflicht von
behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die Auswertung der Daten des Personalinformationssystems des Bundes über die Erfüllung
der Einstellungspflicht gemäß dem Behinderteneinstellungsgesetz führt zum Stichtag
31. Dezember 2000 in meinem Ressort zu folgendem Ergebnis:
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1. Personalstand insgesamt |
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16.525 |
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2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte |
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882 |
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15.643 |
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3. Ermittelte Pflichtzahl (15.643/25) |
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625 |
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abzüglich |
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4. beschäftigte begünstigte Behinderte |
882 |
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hiervon doppelt anrechenbar |
228 |
1.110 |
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5. Erfüllung der Beschäftigungspflicht |
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(Übersteigen der Pflichtzahl) |
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+ 485 (+78%) |
Wie aus dieser Übersicht hervorgeht, wurden in meinem Ressort zum Stichtag
31. Dezember 2000 weit mehr behinderte Bedienstete beschäftigt (Übersteigen der Pflicht -
zahl um 485), als die Mindestanforderungen des Behinderteneinstellungsgesetzes vorsehen.
Trotzdem wird mein Ressort auch weiterhin der Beschäftigung behinderter Menschen einen
hohen Stellenwert einräumen.