1966/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.04.2001

BM für Finanzen

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und

Genossen vom 21. Februar 2001, Nr. 1975/J, betreffend Erfüllung der Einstellungspflicht von

behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz, beehre ich mich

Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die Auswertung der Daten des Personalinformationssystems des Bundes über die Erfüllung

der Einstellungspflicht gemäß dem Behinderteneinstellungsgesetz führt zum Stichtag

31. Dezember 2000 in meinem Ressort zu folgendem Ergebnis:

 

1. Personalstand insgesamt

 

16.525

2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte

 

882

 

 

15.643

3. Ermittelte Pflichtzahl (15.643/25)

 

625

abzüglich

 

 

4. beschäftigte begünstigte Behinderte

882

 

hiervon doppelt anrechenbar

228

1.110

5. Erfüllung der Beschäftigungspflicht

 

 

(Übersteigen der Pflichtzahl)

 

+ 485 (+78%)


 

Wie aus dieser Übersicht hervorgeht, wurden in meinem Ressort zum Stichtag

31. Dezember 2000 weit mehr behinderte Bedienstete beschäftigt (Übersteigen der Pflicht -

zahl um 485), als die Mindestanforderungen des Behinderteneinstellungsgesetzes vorsehen.

Trotzdem wird mein Ressort auch weiterhin der Beschäftigung behinderter Menschen einen

hohen Stellenwert einräumen.