1968/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.04.2001
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen und GenossInnen haben am
20. Februar 2001 unter der Nr. 1928/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Frauenanteil im Staatsopernorchester und bei den Wiener
Philharmonikern gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Selbstverständlich bekenne ich mich zum Grundsatz der Gleichbehandlung der
Geschlechter. Es ist aber darauf hinzuweisen, daß weder dem Bund noch der
Bundestheater - Holding als Eigentümer der Tochtergesellschaft eine Einfluß -
nahme auf die Aufnahme von neuen Orchestermitgliedern in das Staatsopern -
orchester oder in das Orchester der Wiener Philharmoniker zukommt.
Zu Frage 2:
Diese Frage stellt sicher keinen Gegenstand der Vollziehung dar. Ich möchte
aber bemerken, daß zweifellos mehrere Faktoren für den derzeit geringen
Frauenanteil in diesen Orchestern
verantwortlich sind.
Zu Frage 3:
Es ist darauf hinzuweisen, daß für Bundesbedienstete das Gleichbehandlungs -
gesetz gilt. Mit den Wiener Philharmonikern wurde ein Fördervertrag abge -
schlossen, in dem explizit auf die Wahrung der Chancengleichheit von Frauen
und Männern im Orchester verwiesen wird. Prinzipiell ist aber festzuhalten, daß
Kunstförderung nicht geschlechtsspezifisch erfolgt. Förderansuchen werden
ausschließlich nach ihrer künstlerischen Qualität beurteilt.
Es ist in diesem Zusammenhang aber vor allem darauf hinzuweisen, daß
gerade im Kunstbereich dort, wo tatsächlich die Möglichkeit besteht, qualifizierte
Frauen für verantwortungsvolle Positionen zu nominieren, dies im vergangenen
Jahr auch geschehen ist. So wurden beispielsweise die Kuratorinnenposten in
Venedig und Kairo und die Triennale in New Delhi erstmals mit Frauen besetzt,
der Frauenanteil in den Beiräten der Kunstförderung wurde massiv erhöht.
Zu Frage 4:
Laut Auskunft des Bundestheaterverbandes haben sich in den letzten drei
Jahren 357 Herren und 86 Damen für zwölf Probespiele beworben.
Zu den Fragen 5, 6 und 7:
Die Aufnahme von Orchestermusikern und Orchestermusikerinnen in das
Staatsopernorchester ist kollektivvertraglich durch ein objektiviertes Verfahren,
die sogenannte ,,Probespielordnung" geregelt.
Danach entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder eine autonome Jury
aus Vertretern der Direktion und des Orchesters. Die Bewerber und Bewerberin -
nen werden in einem aus mehreren Durchgängen bestehenden Probespiel
mittels eines Punktesystems bewertet. Da das Probespiel grundsätzlich hinter
einem Vorhang stattfindet, sind den Juroren die Bewerber bzw. Bewerberinnen
nicht bekannt.
Zum Engagement vorgeschlagen wird jene Person, die die höchste Punktezahl
erreicht hat.
Der Dienstgeber darf gemäß dieser zwingenden kollektivvertraglichen Bestim -
mungen Bewerber nur entsprechend dem Vorschlag der Jury aufnehmen.
Zu Frage 8:
Die Kriterien der Kunstförderung sind im Kunstförderungsgesetz vom Gesetz -
geber festgelegt worden. Förderungen erfolgen über Empfehlung eines Beirates
und werden nach Maßgabe der künstlerischen Qualität vergeben.