1968/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.04.2001

Bundeskanzler

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen und GenossInnen haben am

20. Februar 2001 unter der Nr. 1928/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Frauenanteil im Staatsopernorchester und bei den Wiener

Philharmonikern gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Selbstverständlich bekenne ich mich zum Grundsatz der Gleichbehandlung der

Geschlechter. Es ist aber darauf hinzuweisen, daß weder dem Bund noch der

Bundestheater - Holding als Eigentümer der Tochtergesellschaft eine Einfluß -

nahme auf die Aufnahme von neuen Orchestermitgliedern in das Staatsopern -

orchester oder in das Orchester der Wiener Philharmoniker zukommt.

 

Zu Frage 2:

Diese Frage stellt sicher keinen Gegenstand der Vollziehung dar. Ich möchte

aber bemerken, daß zweifellos mehrere Faktoren für den derzeit geringen

Frauenanteil in diesen Orchestern verantwortlich sind.

Zu Frage 3:

Es ist darauf hinzuweisen, daß für Bundesbedienstete das Gleichbehandlungs -

gesetz gilt. Mit den Wiener Philharmonikern wurde ein Fördervertrag abge -

schlossen, in dem explizit auf die Wahrung der Chancengleichheit von Frauen

und Männern im Orchester verwiesen wird. Prinzipiell ist aber festzuhalten, daß

Kunstförderung nicht geschlechtsspezifisch erfolgt. Förderansuchen werden

ausschließlich nach ihrer künstlerischen Qualität beurteilt.

 

Es ist in diesem Zusammenhang aber vor allem darauf hinzuweisen, daß

gerade im Kunstbereich dort, wo tatsächlich die Möglichkeit besteht, qualifizierte

Frauen für verantwortungsvolle Positionen zu nominieren, dies im vergangenen

Jahr auch geschehen ist. So wurden beispielsweise die Kuratorinnenposten in

Venedig und Kairo und die Triennale in New Delhi erstmals mit Frauen besetzt,

der Frauenanteil in den Beiräten der Kunstförderung wurde massiv erhöht.

 

Zu Frage 4:

Laut Auskunft des Bundestheaterverbandes haben sich in den letzten drei

Jahren 357 Herren und 86 Damen für zwölf Probespiele beworben.

 

Zu den Fragen 5, 6 und 7:

Die Aufnahme von Orchestermusikern und Orchestermusikerinnen in das

Staatsopernorchester ist kollektivvertraglich durch ein objektiviertes Verfahren,

die sogenannte ,,Probespielordnung" geregelt.

 

Danach entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder eine autonome Jury

aus Vertretern der Direktion und des Orchesters. Die Bewerber und Bewerberin -

nen werden in einem aus mehreren Durchgängen bestehenden Probespiel

mittels eines Punktesystems bewertet. Da das Probespiel grundsätzlich hinter

einem Vorhang stattfindet, sind den Juroren die Bewerber bzw. Bewerberinnen

nicht bekannt.

Zum Engagement vorgeschlagen wird jene Person, die die höchste Punktezahl

erreicht hat.

 

Der Dienstgeber darf gemäß dieser zwingenden kollektivvertraglichen Bestim -

mungen Bewerber nur entsprechend dem Vorschlag der Jury aufnehmen.

 

Zu Frage 8:

Die Kriterien der Kunstförderung sind im Kunstförderungsgesetz vom Gesetz -

geber festgelegt worden. Förderungen erfolgen über Empfehlung eines Beirates

und werden nach Maßgabe der künstlerischen Qualität vergeben.