1969/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.04.2001

Bundeskanzler

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Brosz, Freundinnen und Freunde haben am

20. Februar 2001 unter der Nr. 1936/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend "Betriebsausflug der Bundesregierung nach St. Anton" gerichtet

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ist nur im Falle eines Auslandsaufenthaltes in

einem Staat, der nicht Mitglied der EU ist, eine Vertretung zu bestellen (Art. 73

Abs. 1 B - VG). Ein Aufenthalt in St. Anton macht eine Vertretung somit nicht

erforderlich.

 

Die Fragen 4, 8, 9 und 10 sind im Rahmen des parlamentarischen Interpellations -

rechtes nicht zu beantworten.

 

Zu Frage 5:

Die Logen wurden vom Skiverband kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Ich verweise auf die Beantwortung der an mich in der gleichen Sache gestellten

parlamentarischen Anfrage Nr. 1871/J.