1969/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.04.2001
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Brosz, Freundinnen und Freunde haben am
20. Februar 2001 unter der Nr. 1936/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend "Betriebsausflug der Bundesregierung nach St. Anton" gerichtet
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ist nur im Falle eines Auslandsaufenthaltes in
einem Staat, der nicht Mitglied der EU ist, eine Vertretung zu bestellen (Art. 73
Abs. 1 B - VG). Ein Aufenthalt in St. Anton macht eine Vertretung somit nicht
erforderlich.
Die Fragen 4, 8, 9 und 10 sind im Rahmen des parlamentarischen Interpellations -
rechtes nicht zu beantworten.
Zu Frage 5:
Die Logen wurden vom Skiverband kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zu den Fragen 6 und 7:
Ich verweise auf die Beantwortung der an mich in der gleichen Sache gestellten
parlamentarischen Anfrage Nr. 1871/J.