1970/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.04.2001

Bundeskanzler

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am

20. Februar 2001 unter der Nr. 1938/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2, 3, 4, 8, 9, 10 und 10a

Diese Fragen sind nicht Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzlers.

 

Zu Frage 5:

Die Republik Österreich hat mit Schreiben an die Europäische Kommission vom

27. Februar 2001 darauf hingewiesen, daß derzeit beim Verfassungsgerichtshof ein

Verfahren gemäß Art. 141 B - VG zur Anfechtung der Wahl der Vollversammlung der

Vorarlberger Kammer für Arbeiter und Angestellte anhängig ist. Da die darüber er -

gehende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs für die weitere Vorgangsweise

des österreichischen Gesetzgebers mitentscheidend sein wird, hat die Republik

Österreich um Fristverlängerung für die Erstattung ihrer Stellungnahme ersucht.

 

Zu Frage 6:

Die Republik Österreich hat in ihrer ergänzenden Stellungnahme vom

15. Februar 2000 deshalb den Bescheid vom 19. November 1999 übermittelt, da die

Europäische Kommission darum ausdrücklich ersucht hat.

 

Zu Frage 7:

Es wurde bis zum heutigen Tag weder eine Klage der Europäischen Kommission er -

hoben, noch ist eine Klärung durch den EuGH erfolgt. Hinsichtlich der zu

erwartenden Klärung der Rechtslage durch den Verfassungsgerichtshof verweise ich

auf die Beantwortung zu Frage 5.