1970/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.04.2001
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
20. Februar 2001 unter der Nr. 1938/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2, 3, 4, 8, 9, 10 und 10a
Diese Fragen sind nicht Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzlers.
Zu Frage 5:
Die Republik Österreich hat mit Schreiben an die Europäische Kommission vom
27. Februar 2001 darauf hingewiesen, daß derzeit beim Verfassungsgerichtshof ein
Verfahren gemäß Art. 141 B - VG zur Anfechtung der Wahl der Vollversammlung der
Vorarlberger Kammer für Arbeiter und Angestellte anhängig ist. Da die darüber er -
gehende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs für die weitere Vorgangsweise
des österreichischen Gesetzgebers mitentscheidend sein wird, hat die Republik
Österreich um Fristverlängerung für die Erstattung ihrer Stellungnahme ersucht.
Zu Frage 6:
Die Republik Österreich hat in ihrer ergänzenden Stellungnahme vom
15. Februar 2000 deshalb den Bescheid vom 19. November 1999 übermittelt, da die
Europäische Kommission darum ausdrücklich ersucht hat.
Zu Frage 7:
Es wurde bis zum heutigen Tag weder eine Klage der Europäischen Kommission er -
hoben, noch ist eine Klärung durch den EuGH erfolgt. Hinsichtlich der zu
erwartenden Klärung der Rechtslage durch den Verfassungsgerichtshof verweise ich
auf die Beantwortung zu Frage 5.