1974/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.04.2001

Bundeskanzler

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am

21. Februar 2001 unter der Nr. 1972/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Erfüllung der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach

dem Behinderteneinstellungsgesetz gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Personalstand 1. Jänner 2001

 

1.224

abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte

 

79

 

 

1.145

Ermittelte Pflichtzahl (1.145/25)

 

45

abzüglich:

 

 

beschäftigte begünstigte Behinderte

79

 

hievon doppelt anrechenbar

13

92

Erfüllung der Beschäftigungspflicht

 

+ 47.