1975/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.04.2001
Dr. Wolfgang Schüssel
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde haben
am 20. Februar 2001 unter der Nr.1 9341J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Verweigerung der Anerkennung der polnischen Minderheit in
Österreich als „Volksgruppe“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zur Frage 1:
Die in Rede stehende Studie wurde mit Werkvertrag vom 21. Dezember 1999 in
Auftrag gegeben.
Zur Frage 2:
Die Studie wurde von dem anerkannten sozialstatistischen Experten Herrn
Univ.Doz. Dr. Albert F. Reiterer (vgl. etwa die in Beilage 1 enthaltene Literaturliste)
durchgeführt; sie liegt seit 31. März 2000 dem Bundeskanzleramt vor.
Der Werkvertragnehmer hat sich bei der Ausarbeitung der Studie auf alle vom
Verein Strzecha und vom Verein Forum von Polen in Österreich dem
Bundeskanzleramt zur Verfügung gestellten Unterlagen, auf Bundes - und
Landesstatistiken und auf die in der Beilage 1 aufscheinende Literatur gestützt.
Zu den Fragen 3, 5, 6, 8 und 9:
Die Ergebnisse der Studie sind in der Beilage 1 zusammengefaßt.
Die angesprochenen Dokumentationen nehmen insbesondere auf die zum Teil weit
in die gemeinsame Geschichte zurückreichenden Anknüpfungspunkte Bezug und
waren Teil des Datenmaterials, das dem Gutachter zur Verfügung gestellt wurde.
Wie die aus Beilage 1 ersichtlichen Ergebnisse der eingangs erwähnten Studie
zeigen1 haben die von den polnischen Vereinigungen in Österreich übermittelten
Unterlagen und die daraus abgeleiteten Schlußfolgerungen in weiten Bereichen für
die notwendigen rechtlichen Fragestellungen keine ausreichende Grundlage bieten
können.
Bei dem eindeutigen Ergebnis der angestellten wissenschaftlichen Analyse stellt
sich auch nicht die Frage der Sachlichkeit im Vergleich zu einer anderen bereits
bestehenden Volksgruppe oder eines Teiles derselben.
Zu den Fragen 4 und 7:
Es besteht nicht die Absicht, die Studie zu veröffentlichen. Im Hinblick darauf, daß
die polnische Minderheit nicht der einzige Untersuchungsgegenstand der Studie
war, wird um Verständnis ersucht, daß nicht die gesamte Studie übermittelt wird,
sondern nur der die polnische Minderheit betreffende Teil, so wie er auch den
Einschreitern aus der polnischen Minderheit zur Verfügung gestellt wird.
Anlage
Das VGG (Volksgruppen - Gesetz) 1976 sieht als Kriterien für die Konstitution einer
„Volksgruppe“ u. a. vor:
*) die österreichische Staatsbürgerschaft:
*) eine nichtdeutsche Muttersprache;
*) die „Beheimatung“ in einem Teil des Bundesgebietes.
erheben zumindest Teile der österreichischen Bevölkerung polnischer Umgangssprache
seit einiger Zeit den Anspruch, als Volksgruppe i. S. des Volksgruppen - Gesetztes
anerkannt zu werden.
1.1 Das Material
Diese Studie ist eine sozialwissenschaftliche Studie bewußt auf der alleinigen Grund -
lage vorhandener statistischer Daten.
Die Studie sammelt weder selbst statistische Ur - Daten, noch bezieht sie systematisch
anderes (nichtstatistisches) Material ein. An vorhandenem Material gibt es weit ver -
streut die unterschiedlichsten Daten. Da jedoch statistisches Material, welches in
irgendeiner Weise auch mit nationaler oder aber ethnischer Zugehörigkeit zu tun hat,
nahezu ausschließlich in Volkszählungen erhoben wurde, liegt hier ein Schwerpunkt.
Für die Frage nach der Aufenthaltsdauer ist dieses Material aber wenig hilfreich. Hier
war Ersatzmaterial zu finden.

Die Volkszählung 1991 wertet die Umgangssprachenfrage mit einer gewissen Ausführ -
lichkeit aus, auch für teils sehr kleine Sprecherzahlen (insgesamt 32 Kategorien). Unter
diesen Kategorien findet sich auch die Sprache Polnisch. Die Volkszählung wird
zumindest von den heimischen Sprachminderheiten seit Jahrzehnten, eigentlich seit sie
zum ersten Mal gestellt wurde, nämlich 1880, als Frage nach der ethno - nationalen
Zugehörigkeit verstanden (vgl. Brix 1982). Damit hat man hier einen Fundus, der über
eine Sonderauswertung, ausführlich
analysiert wurde. Im Mittelpunkt der Auswertung
stehen neben den demographischen die sozioökonomischen Variablen und ihre Aussage
insbesondere hinsichtlich Integration und Kontinuität.
Die Volkszählung 1981 hingegen sowie die vorigen Zensen der Republik kennen in
ihren vercodeten und dann natürlich auch in den veröffentlichten Kategorien die
Umgangssprache "Polnisch" nicht. Somit ist ein direkter Vergleich zwischen diesen
Personenkategorien zwischen den Zensen nicht möglich. Wie gleich ersichtlich werden
wird kann man jedoch aus den Daten über die Einbürgerungen der letzten Jahrzehnte
einiges über die Entwicklung und die Strukturen dieser Gruppe erschließen. Ein
beträchtlicher Teil der österreichischen Staatsbürger polnischer Umgangssprache von
1991 hatte 1981 offenbar noch nicht die österreichische Staatsbürgerschaft. Da hier
vermutlich zu einem erheblichen Teil eine personale Überlappung besteht, ist es
zulässig, die polnische Staatsbürgerschaft von 1981 zu einer Proxy - Variable für die
fehlende Umgangssprache dieses Segmentes der Bevölkerung zu machen, das 1981
zwar nicht österreichisch der Staatsbürgerschaft nach war, wohl aber zur
"Wohnbevölkerung"1 gehörte, d. h. den "Mittelpunkt seiner Lebensinteressen“ schon
hier hatte. Gerade auch aus den Unterschieden, ebenso wie aus den Entsprechungen
sind dabei weitere Schlüsse zu ziehen. Dies ist umso berechtigter, als nach der
österreichischen Rechtslage zufälligerweise der interzensale Zeitraum gerade gleich ist
der Norm - Wartezeit auf die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Damit
haben wir technisch gesehen einen unabhängigen starken Hinweis auf die Aufenthalts -
dauer der polnischen Gruppierung (österreichischer Staatszugehörigkeit) in Osterreich.
falls sich starke Korrespondenzen in den sozialen Strukturen ergeben.
Damit hier kein Mißverständnis aufkommt, muß präzisiert werden: Diese Aussage heißt nicht, das die
polnische Gruppe von damals gewissermaßen in toto ident ist mit der heutigen polnischen Sprachgruppe
(österreichischer Staatsangehörigkeit). Zum einen gibt es bei Zuwanderer generell eine Rotation. Insbe -
sondere trifft dies auf jene Personen zu, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Sie wird
heute oft unterschätzt, im Gegensatz zu früher, als man eine praktisch gänzliche Rotation erwartete: So
kam es bezüglich der Volkszählung 1971 zu einem Problem. weil rund 35.000 Menschen als "nur
vorübergehend anwesende ausländische Arbeitskräfte" ausgewiesen wurde, die seither in Vergleichen
stets zu berücksichtigen sind, obwohl sie in den seinerzeitigen Publikationen nicht mitberücksichtigt
wurden (vgl. auch ÖStZ 1990). Zum anderen wird die Mindestwartezeit auf die Staatsbürgerschaft
gewöhnlich deutlich überschritten (vgl. Frideres Goldenberg / Discanto / Horna 1987: Legendre /
1 In Hinkunft wird nur mehr von Bevölkerung gesprochen, da es keinen abweichenden Bevölkerungs -
begriff (wie früher z.B. die "anwesende Bevölkerung"
o.ä.) mehr gibt.
Shaffir 1984). Eine Umbürgerung ist für die Betroffenen meist von hoher symbolischer Bedeutung. Sie ist
jedenfalls ein Nationalitätenwechsel nicht nur im juristischen Sinn. Sie wird häufig auch als Wechsel der
ethno - nationalen Bezugsgruppe empfunden.
Allerdings ist die Bedeutung dieses zufälligen Zusammenfallens der zwei Zeiträume des Intercensums und
der Wartezeit nicht nur aus diesem Grund nicht ganz von entscheidender Bedeutung. Man kann doch wohl
annehmen. daß die zur österreichischen Bevölkerung gezählten Personen nicht erst am 11. Mai 1981. am
Tag vor der Volkszählung nach Österreich kamen... Allerdings ist gerade bei den Polen aus den konkreten
Umständen des politischen Kontexts (s. u.) anzunehmen. daß sie aus eigenem klaren Interesse die
Wartezeit eher verkürzt haben dürften.
1.1.1 Grenzziehung als mentales und als methodisches Problem
Für den Bezug auf Österreich spielt dabei die seinerzeitige gemeinsame Zugehörigkeit
einiger heute polnischer Gebiete ("Kleinpolens“ um Krakau, sonstige Teile Galiziens)
eine Rolle. Es könnte also sein daß innerhalb des regionalen Migrationssystems ein
Subsystem Polen - Österreich existiert.
1.1.2 Welche Kontinuität?
Hier stellt sich natürlich erneut das Problem der Kontinuität, das in diesem Fall zurück -
reichen würde bis an die Jahrhundertwende. Was allerdings Daten betrifft, welche
Aussagen über die Struktur einer polnischen Gruppierung im Wien der Endzeit des
Habsburgerstaates betreffen, so sind sie für unser Thema wenig aussagekräftig. Laut
Volkszählung 1910 gab es in Niederösterreich (inklusive Wien) 5.601 Personen polni -
scher Umgangssprache, davon 4.726 in Wien. Es ist bekannt, daß die Volkszählungen
damals in einer Atmosphäre des nationalen (Wahl - ) Kampfs stattfanden. Jedoch richtete
sich dieser Kampf in Wien nahezu ausschließlich gegen die Tschechen, deren Zahl denn
auch damals möglicherweise um die Hälfte unterschätzt wurde (Brousek 1980). Die
Polen standen im Schatten der Aufmerksamkeit. So ist eine gewisse Unterschätzung in
dem erhitzten Klima des Nationalitätenkampfes zwar durchaus möglich. Jedoch wäre
jede Größenordnung, die nahe an 10.000 herankäme, höchst großzügig bemessen. Damit
war die zeitlich erhebliche Recherche - Tätigkeit in diese Richtung nahezu nutzlos. Denn
aufgrund der geringen Zahl wurden Polen in der sorgfältigen Auswertung und
Publikation dieser Volkszählung auch nicht als eigene Kategorie ausgewiesen.
Die erste Nachkriegszeit ist für die längerfristige Kontinuität das Scharnier und daher
auch für unsere Frage von Bedeutung: Während aus der Volkszählung 1923 - 1920
wurde nur eine Rumpfzählung durchgeführt, wo es tatsächlich im wesentlichen nur um
die Bevölkerungszahlen ging - für
Österreich insgesamt keine polnische
Sprachzugehörigkeit mehr ausgewiesen wurde, gibt es diese Zahlen immerhin für Wien.
Dort wurden 4.856 Personen polnischer Sprachzugehörigkeit gezählt. davon allerdings
nur 1.000 Staatsbürger der Republik Österreich. Nach Wissen um die sonstigen
Verhältnisse ist eine zahlenmäßig beträchtliche Gruppe außerhalb Wiens
auszuschließen. Da unter der genannten Zahl in der Bevölkerung insgesamt jedoch
4.726 Personen im Jahr 1910 die altösterreichische Staatsangehörigkeit gehabt hatten.
muß der Rest, also 3.856 Personen für nichtösterreichische Staatsangehörigkeiten optiert
haben, darunter der allergrößte Teil für Polen, nämlich 3.618 Personen. Das ist nun
tatsächlich ein wichtiger Tatbestand: Sagt er doch, daß sich diese Personen, von
welchen ein erheblicher Teil auch die Möglichkeit gehabt hätte, die österreichische
Staatsbürgerschaft zu erwerben, sich eindeutig nicht als Österreicher polnischer Sprache
identifizieren wollten, also keine "Volksgruppe" in Österreich i. S. der heutigen Rechts -
terminologie bilden wollten. In der Folge wurde Polnisch als Sprache bzw. als ethni -
scher Marker nicht mehr ausgewiesen, auch nicht in Wien. Man sollte nicht vergessen,
daß nach dem Ersten Weltkrieg auch in diese Gruppen eine gewisse Tendenz zur
Rückwanderung in die ursprüngliche Heimat bestand, da ("Deutsch" - ) Österreich, nicht
zuletzt aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage damals nicht besonders attraktiv war. Die
Führung des neugegründeten polnischen Staates setzte von Anfang an auf eine nur kurze
Dauer der österreichischen Republik - in den 30er Jahren wird die Pilsudski - Diktatur
fast unverhüllt die Vorausanerkennung eines Anschlusses Hitler - Deutschland gegenüber
als außenpolitisches Kleingeld einsetzen (Suppan 1989).
Die ohnehin schon geringe Zahl dürfte im Laufe der Republik noch einmal deutlich
verringert worden sein. Wenn wir nun die Parallelerfahrung der anderen städtischen
Minderheiten für die weitere Beurteilung heranziehen, ist eine Kontinuität eines
zahlenmäßig ausreichende ethnischen Kerns bis an die Gegenwart heran mit einer an
Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit auszuschließen. Aufgrund der geringen Zahl
sind Polen als Sprachkategorie bis in die Gegenwart nicht mehr in amtlichen
Erhebungen zu finden.
Statistisch greifbar sind Polen allerdings in der Staatsbürgerschaft. Da es in Hinkunft
vorerst vorwiegend um Fragen der Einbürgerung geht. sind diese Zahlen von einem
gewissen Interesse. Für 1920 wurden die Zahlen schon genannt, für 1923 wurden sie
nicht ausgewiesen. Laut Volkszählung 1934 gab es in der Republik Österreich wieder
24.727 Personen polnischer
Staatsangehörigkeit, davon allein 21.324 in Wien.
In der unmittelbaren Nachkriegszeit war es offenbar im Chaos des Zusammenbruchs des
Nazi - Reiches nicht möglich, halbwegs verläßliche Zahlen zu gewinnen. Die erste
halbwegs verläßliche Zahl über Flüchtlinge ("displaced persons“, direkt übersetzt in den
amtlichen Publikationen mit "versetzte Personen") stammt vom 1. Jänner 1948: Aus
Polen stammten zu diesem Zeitpunkt 23.686 Personen von den noch in Österreich
verbliebenen Dps (displaced persons), davon allerdings nur 14.156 "fremdsprachig"
(also nicht notwendig polnisch). Im Jahr 1951 werden dann 3.705 Personen polnischer
Staatsangehörigkeit angegeben. Typischerweise befand sieh die höchste Zahl davon
nicht etwa in Wien sondern in Oberösterreich, weiters auch in Salzburg - also offenbar
in den Flüchtlingslagern entlang der Westgrenze, die erst langsam in den 50er Jahren
abgebaut wurden, wobei die Insassen dann in der Regel in andere Staaten
weiterwanderten. Aus dem Reservoir der Flüchtlinge nach dem Zweiten Weltkrieg
wurden also offenbar auch nur wenige in den österreichischen Staatsverband
übernommen. Das heißt nichts anderes, als daß auch eine Kontinuität einer ansehnlichen
Gruppe bis oder über den Zweiten Weltkrieg zurück als unwahrscheinlich, wenn nicht
überhaupt als ausgeschlossen erscheint. Bereits an diesem Punkt wird also klar, daß für
die in Frage stehende Sprachgruppe eine längere, mehrere Generationen umfassende
Kontinuität nicht gegeben ist.
In der Volkszählung 1971 wurden in Österreich insgesamt 768 Polen (also Personen
polnischer Staatsangehörigkeit) gezählt. Davon lebten 403 Polen in Wien. (Unter den
"nur als vorübergehend anwesend“ ausgewiesenen ausländischen Arbeitskräften wird
diese Kategorie nicht gesondert ausgewiesen da diese nahezu zur Gänze aus Jugoslawen
und einigen wenigen Türken bestanden.) 1981 gab es dann 5.911 Polen in Österreich
(2.653 in Wien). Für 1991 sei auf den Text weiter hinten sowie auf die Tabellen im
Anhang verwiesen. Auch aus diesen Zahlen ist ersichtlich, daß die Zuwanderung erst in
jüngerer Zeit wiederum begann. Die Frage von Polen in Österreich heute ist also vor -
rangig eine Frager der Migration sowie der Integration von Zuwanderern.
Wenn man sich die neuesten Wanderungsstatistiken ansieht, dann fällt ganz generell
eines auf was insbesondere auch für die Polen (polnische Staatsbürgerschaft als Krite -
rium!) gilt: Der Wanderungssaldo ist im
Verhältnis zu den Wanderungsbewegungen
eher klein, ja für einzelne Jahre geradezu vernachlässigenswert (zwischen +3 Prozent
und - 10% der Zu - und Wegzüge). Die Rotation ist nahezu vollkommen.
Das ist nur der konkrete Ausdruck einer wesentlichen Erkenntnis der neueren Wande -
rungssoziologie: Migration ist heute nicht mehr das einmalige und entscheidende Erleb -
nis im Leben eines Migranten, nach dein Muster der "Amerika - Wanderung“ des 19.
Jahrhunderts, das seiner Zielvorstellung nach zu einer Ansiedlung im Zielland führt
(vgl. Edmonton/Passel 1994; Hammar u. a. 1997; Gorter u. a. 1998). Es ist auch nicht
mehr das einschneidende Erlebnis von vor etwa zwei Jahrzehnten noch, wo man ideell
nur einmal bzw. zweimal im Berufsleben wanderte, diese Wanderung jedoch mit der
Zielsetzung einer Rückkehr (Remigration) an den Ursprungsort verbunden war.
Die Migration heute schließt sich an das Modell der rationalen Berufswahl bzw. der
Wahl einer Einkommensquelle an: Die ist nun heute fast zwangsläufig auch mit regiona -
ler Mobilität verbunden. Die große Mehrzahl der Migranten wandert somit weder um
sich für immer an einem bestimmten Ort niederzulassen und dort eine neue Heimat zu
begründen, noch, um sich für ein Arbeitsleben lang seßhaft zu machen. Man bleibt viel -
mehr solange an einem Ort, solange man nicht etwas Attraktiveres oder Besseres gefun -
den hat. Ubi bene, ibi patria. Komplexer als im Vergleich der Berufswahl wird aller -
dings die Entscheidung vor allem deswegen, weil Migrationsentscheidungen in sehr viel
stärkerem Ausmaß Gruppenentscheidungen (Herkunfts - oder eigene Familie) sind.
Der Präzisierung halber ist zu sagen: Es scheint alle drei Modelle heute nebeneinander
zu geben jedoch dominiert rein zahlenmäßig und langsam auch von der Wahrnehmung
her das moderne Muster.
Dieses moderne Muster ist in der Regel allerdings nicht mit einem Wechsel der Staats -
bürgerschaft und damit auch mit einer Neuorientierung der nationalen Zugehörigkeit
verbunden. Nur für einen kleinen Teil trifft letzteres zu. Für ihn allerdings scheinen die
klassischen Analysen des traditionalen Wanderungsverhaltens noch immer eine gewisse
Gültigkeit zu besitzen (vgl. Park 1963 [1921]). Der Unterschied zu früher, aber auch zu
den seinerzeitigen überseeischen Zielländer besteht zumindestens teilweise darin daß
heute auch auf eine starke subnationale, also ethnische Identität Wert gelegt wird.
Zumindest gilt dies für die erste Generation. Sie entspricht wahrscheinlich eher dein
Typus des "colonist" als dein des "settlers" (Park).
3 Die Frage der Beheimatung als Zeitfrage
Da in der herkömmlichen Rechtsliteratur überwiegend eine außerordentlich lange Zeit
als Voraussetzung für eine "Beheimatung“ vorausgesetzt wird, steht die Frage klarer -
weise an erster Stelle in den Überlegungen bzw. in der Datenrecherche. Ohne an dieser
Stelle näher darauf einzugehen, ist damit allerdings noch nichts über die aus sozialwis -
senschaftlicher Sicht ebenfalls zu stellende Frage nach der Integration als eines anderen
Ausdruckes für Beheimatung gesagt.
Zur Aufenthaltsdauer gibt es übrigens aus den Volkszählungen auch einige Daten. Eine
der Fragen auf dein Personenblatt der Volkszählung betrifft nämlich den Wohnort der
Bevölkerung 5 Jahre vor der Volkszählung: Sie wird dementsprechend auch nur für die
Bevölkerung im Alter von 5 und mehr Jahren ausgewiesen. Hier gibt es nun einen
klaren Unterschied, je nachdem man 1991 die österreichischen Staatsbürger nach der
Variable Umgangssprache oder 1981 die polnischen Staatsbürger fragt. 1981 hatten von
den Österreichern im entsprechenden Alter nur 0,4 % einen nichtösterreichischen
Wohnort fünf Jahre zuvor anzugeben.
Bei den Polen finden wir dagegen ganz andere Verhältnisse: Von den 5.615 über -
5jährigen Polen, die 1981 zur Bevölkerung in Österreich zählten (d.h.: österreichische +
nichtösterreichische Staatsbürger), waren nur 20,7 % auch vor 5 Jahren zuvor schon in
Österreich ansässig. Sie waren zu diesem Zeitpunkt ganz überwiegend in Polen (69,1 %)
gewesen.
Hier muß natürlich auf die Ereignisse der 70er und 80er Jahre und die damit zusammen -
hängenden den Bevölkerungsbewegungen hingewiesen werden welche gerade für Polen
diesen Zeitabschnitt wichtig machte, aber auch bereits manches vorweg nimmt: Die
politischen Verhältnisse Ende der 70er Jahre hatten dazu geführt, daß es von Polen her
einen drastisch anwachsenden Flüchtlingszustrom gab. Aus dieser Situation erklärt sich
teilweise wohl auch die spezifische Haltung gerade dieser Herkunftsgruppen in den
Zielländern. Sie hat oft so gar nichts mit dem seinerzeitigen "Pioniergeist" zu tun, wie er
angeblich die klassischen Auswanderer häufig charakterisierte.
In den zwei der Volkszählung vorausgegangenen Jahren waren insgesamt nahezu
15.000 Polen als Asylbewerber nach Österreich gekommen. Im Jahr 1981 werden es
dann 34.600 sein, wobei es bis zum Zeitpunkt der Volkszählung (12. Mai) vermutlich
Zahlen einigermaßen proportional zum Jahresteil gewesen sein dürften, also jedenfalls
gut 10.000. Aus diesen Zahlen erklären
sich einige im Vergleich zu sonstigen
Ausländern ganz und gar abweichende Strukturmerkmale dieser Gruppe von
Staatsangehörigen.
Vergleichen wir das nun mit 1991! Hier steht bekanntlich die Variable Umgangssprache
im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit, die allerdings nach Staatsbürgerschaft zu
unterscheiden ist. Der Fragestellung der Studie entsprechend geht es natürlich vorrangig
um das Segment mit österreichischer Staatsangehörigkeit. Die Österreicher polnischer
Umgangssprache unterscheiden sich in diesem Punkt nur sehr geringfügig von den
deutschsprechenden Österreichern bzw. der Bevölkerung insgesamt: Auch von diesen
Polen waren 5 Jahre zuvor bereits 97,4 % in Österreich. Das ist natürlich wenig
überraschend wenn man die übliche Minimalwartezeit von 10 Jahren bedenkt. Hier
stellt sich die Frage nach der abweichenden (bevorzugenden) Behandlung anerkannter
Flüchtlinge.
Doch es gibt natürlich auch nichtösterreichische Staatsbürger, die Polnisch sprechen. Sie
überwiegen 1 991 ihre österreichischen Sprachgenossen der Anzahl nach sogar sehr
deutlich. Hier sieht die Angelegenheit nun sehr anders aus und ähnelt den Verhältnissen
von 1981: Nur 23.4 % dieser Personen unter den Polen waren 5 Jahre zuvor schon in
Österreich, noch 75,3 % in Polen. Diese Unterschiede sind von höchster Bedeutung,
wenn es um die Frage der sozial aufgefaßten Beheimatung geht - und in der Folge
vermutlich auch von Bedeutung für eine juristische Interpretation.
Nach längerem Bemühen um eine entsprechende Rechtsgrundlage für den Aufbau einer
Wanderungs - Statistik wurde diese in den 90er Jahren schließlich geschaffen. Zwar
dauerte der technische Aufbau selbst noch einige Zeit. Doch liegen mittlerweile Ergeb -
nisse für drei aufeinander folgende Jahre vor. Sie lassen in ihrer Konsistenz eine hohe
Zuverlässigkeit erwarten. Allerdings ist dies ein Zeitraum, der für die vorliegende Studie
nur insoferne von Bedeutung ist, als sich für sie gewisse allgemeine Muster gewinnen
lassen, die auch für die hier interessierende Personengruppe von Bedeutung sind.
Ansonsten sind sie durch ihren Bezug auf den allerjüngsten Zeitraum für uns ohne
Bedeutung. Ähnliches gilt auch für vergleichbare Fragen bezüglich der Eingebürgerten
aus einzelnen Ländern.
Die Zeitfrage ist allerdings in der großteils impliziten, nicht ausgesprochenen und im
Hintergrund verbleibenden Theorie der Ethnizität, welche den Hintergrund für die
Volksgruppen - Politik im Österreich der
letzten Jahrzehnte bildete, ein Ersatz für eine
andere Frage, jener nach der Kontinuität der betroffenen Gruppe. Diese Frage wiederum
betrifft nach den neueren Überlegungen (vgl. u.a. Booth 1999, Reiterer 1998) nicht die
gesamte Gruppe, sondern nur den Identitätskern. Aufgrund der vorliegenden Daten ist
diese Frage nach dem Kern und seiner Kontinuität nur in Annäherung zu beantworten.
Die mittlere Aufenthaltsdauer von nur rund zwei Jahrzehnten für jene Personengruppe,
die bis 1998 eingebürgert wurden und früher polnische Staatsangehörige waren, schließt
nicht aus, daß ein wesentlich kleinerer Kern, der der eigentliche Träger der
austropolonischen Identität ist, schon seit vielen Jahrzehnten als Staatsbürger in Öster -
reich lebt. Daß dieser Kern, falls überhaupt existent, tatsächlich sehr klein sein muß,
wurde oben durch die Frage nach dein Wohnort "vor 5 Jahren“ demonstriert.
Hier versagt die amtliche Statistik völlig als Mittel der Analyse. Glücklicherweise gibt
es andere Hinweise. welche doch eine gewisse Annäherung erlauben. Minimalbedin -
gung für die Existenz einer ethnischen Gruppe als sozial und politisch relevante Einheit
ist das Vorhandensein organisatorischer Strukturen (institutional completeness).
Aufgrund der österreichischen Rechtslage ist dies nämlich durch offizielle Daten auch
nur schwer bis gar nicht erfaßbar. Es geht um die Existenz und vor allein das
Funktionieren von Vereinen.
Der älteste polnische Verein in Wien war "Ognisko" (Kucharski 1997). Gegründet im
Jahr 1864, löste er sich l 951 durch Beschluß der Generalversammlung auf. Dem steht
allerdings die "Strzecha" gegenüber. Sie wurde 1894 gegründet und besteht heute noch.
Sie ist derzeit sogar recht aktiv. Diese scheinbare Balance ist allerdings deutlich zu rela -
tivieren. Das österreichische Vereinsrecht führt dazu, daß Vereine nur in Ausnahme -
fallen aufgelöst werden. Sie können somit jahre - und jahrzehntelang juristisch existie -
ren, ohne irgendeine nennbare Aktivität entfalten zu müssen. Dies ist der Hintergrund
für das nicht unwichtige Faktum, daß die Zahl der Vereine in Österreich ständig steigt:
Im Jahr 1997 machte sie mit 98.288 (Kulturstatistik 1997) deutlich mehr als das
Doppelte der Zahl aus, die vor rund vier Jahrzehnten (1960 als Basisjahr) existierte. Es
werden ständig neue Vereine gegründet. Doch nur sehr wenige werden, behördlich oder
durch Selbstauflösung, aus dem Register getilgt. Das ermöglicht also bei Hervortreten
neuer Interessen oder auch einzelner Aktivisten durchaus die schnelle Wiederbelebung
faktisch ruhender Vereine.
Während also die Selbstauflösung eines Vereins ein sehr klares Zeichen ist, daß die
Kontinutität eines sozialen Aktionsfeldes unterbrochen wird, ist die lange Existenz eines
Vereines für sich noch kein Zeichen faktischer Kontinuität. Diese Imbalance in der
Dynamik von Vereinsexistenzen läßt im gegenständlichen Fall also die Vermutung eher
gegen die Kontinuität sprechen, wenn von einer Kontinuität von mehr als einem halben
Dutzend von Vereinsfunktionen gemeint ist.
In diesem Zusammenhang ist nicht zu vergessen, daß hier die Frage der Staats -
bürgerschaft nicht jene Rolle spielt welche sie in der rechtlichen Beurteilung einnimmt.
Wenn man die Untergrenze des ethnischen Kerns mit dem Begriff der Reproduktions -
gemeinschaft ansetzt, dann kommen selbstverständlich auch Menschen in Frage, welche
(noch) nicht die österreichisches Staatsbürgerschaft besitzen. Weiters ist dann von
Bedeutung, wie die Kontinuität symbolisch weitergegeben wird - im europäischen Fall
noch immer weitestgehend über die Väter. Das bedeutet, daß sogenannte „Mischehen“
in Betracht gezogen werden müssen, zumindest. soweit sie einen polnischen Vater
aufweisen. Somit würde die untere Zahlengrenze deutlich sinken, vielleicht auf zwei
Drittel des Wertes, welche man für die langfristige Reproduktionsgruppe ansetzen muß.
Allerdings würden nach den vorhandenen Unterlagen die Menschen mit längerfristiger
Kontinuität hier auch damit die notwendige Zahl für einen ethnischen Kern wohl kaum
erreichen. Die Frage einer polnischen ethnischen Gruppe in Österreich muß also von der
Gegenwart her beantwortet werden.
3.1 Die mittlere Aufenthaltsdauer in Österreich - eine Schätzung
Die folgende quantitative Abschätzung der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von
Austropolonen in Österreich ist kaum ein Modell zu nennen. Sie ist eher eine Formel,
die auf bestimmten Voraussetzungen aufbaut. Die bisherigen Bemühungen um voll
durchformalisierte Modelle in der Migrationsforschung - durchgetührt meistens von
Ökonomen (vgl. Waldddorf, in: Gorter/Nijkamp/Poot 1998, 323 ff.: sowie Wissen/Visser;
a.a.O. 337 ff.) - waren wenig hilfreich. Sie leiden vor allem darunter, daß sie im
wesentlichen das in keiner operationalen Weise spezifizieren, was sie als Variablen
einsetzen und als Parameter abschätzen sollen (z. B.: die Wanderungsneigung, die
Remigrationsneigung: unter den Variablen: die Transitionswahrscheinlichkeit, ...).
Damit werden sie zu trivialen (tautologischen) Beschreibungen in einer arithmetischen
Sprache und tragen nichts zur Erkenntnis
bei.
Aufgrund dieser Erfahrungen läßt sich das Folgende höchstens als halbformalisiertes
Modell betrachten, nämlich eine ziemlich einfache Formel unter einer Reihe von Vor -
aussetzungen. Diese Voraussetzungen ist allerdings im Unterschied zu den genannten
Artikeln aufgrund der Arbeit des Datensammelns sowie der Fachliteratur klar spezi -
fiziert.
Voraussetzungen sind:
(1) Der ethnische (Traditions - ) Kern ist im Verhältnis zur gesamten Kategorie der
"Austropolonen" so klein, daß der Einfluß der (langen) Aufenthaltsdauer dieser
Personen auf die mittlere Aufenthaltsdauer zu vernachlässigen ist. Wenige Dutzende
beeinflussen das Ergebnis praktisch nicht.
(2) Alle Einbürgerungen aus vorheriger polnischer Staatsangehörigkeit werden der
Gruppe der Austropolonen zugezählt. Damit ergibt sich eine zahlenmäßige obere
Grenze für die Stärke der Gruppe welche vermutlich den tatsächlichen Bestand jener,
die sich als (Austro - ) "Polen" identifiziert, deutlich überschätzt. Den Wert für die
mittlere Aufenthaltsdauer in Österreich dürfte dies aber kaum beeinflussen, da kein Bias
nach Sprache anzunehmen ist.
(2.1) Die große Gruppe der unmittelbar in der Nachkriegszeit nach Österreich
gekommenen Bürger Polens, die zur überwiegenden Mehrheit tatsächlich nicht Polen
waren, wird von vorneherein nicht mitgerechnet, da diese Gruppe auch in hohem
Ausmaß Österreich wieder verließ und der Rest vom Alter her quantitativ nicht mehr
stark in Betracht fallen dürfte. Die Rechnung beginnt mit steigenden
Einbürgerungszahlen Anfang der '70er Jahre. Dies wiederum könnte dazu führen, daß
die mittlere Aufenthaltsdauer geringfügig unterschätzt wird. Diese Unterschätzung
dürfte aber mehr als wettgemacht werden durch die anderen Annahmen. Als wichtigste
zählt dazu:
(2.2) Als Aufenthaltsdauer vor der Einbürgerung wird die legale Minimalwartezeit ein-
gesetzt. d. h. einschließlich einer technischen Korrektur (für das Halbjahr. das durch die
Berechnung verloren geht). 10 1/2 Jahre.
(3) Mögliche Rückwanderungen werden nicht berücksichtigt. Die hohe Rotation
beeinflußt jene mit österreichischer Staatsbürgerschaft anzunehmenderweise nur mar -
ginal. Auch hier gilt: Dadurch wird die Stärke der Gruppe geringfügig überschätzt. Auf
die Aufenthaltsdauer hingegen dürfte
diese Annahme kaum einen Einfluß ausüben. In
einer quantitativ hingegen kaum abzuschätzender Weise dürfte der Grad der Integration
etwas beeinflußt werden. Dieser wird weiter hinten abgehandelt.
(i) Zahl der Austropolonen 1991 bzw 1998:
Q = S (Ni [1 - Mai])
Q Umfang der Gruppe 1991 bzw. 1998
Ni Einbürgerungen im Jahr i, beginnend mit 1971
Mai Sterblichkeit für das Durchschnittsalter der Einbürgerung bis 1991 bzw. 1998
(ii) Durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Jahr 1991 bzw. 1998 (Jahre seit der
Einbürgerung):
Dg = (1/Q)(Agi+ 10,5 - (Mai N A))
Dg durchschnittliche Aufenthaltsdauer
Agi Jahre seit Einbürgerung gewichtet mit Zahl der Eingebürgerten
Die Sterblichkeit wird aus den österreichischen Sterbetafeln 1990/92 genommen. Exak -
terweise müßte man sie für die früheren Jahrgänge auch aus den Sterbetafeln 1980/82
entnehmen, wo die Sterblichkeit geringfügig höher ist. Doch da sie insgesamt derart
wenig Einfluß hat wurde darauf verzichtet.
Nicht berücksichtigt kann hier die Zahl der Kinder werden, welche nach der
Einbürgerung geboren wurde. Da in das fragliche Alter - das Durchschnittsalter wurde
für alle Eingebürgerten mit 25 Jahren berechnet, da es für die einzelnen
Staatsbürgerschaften nicht gesondert ausgewiesen ist - die eigentliche Zeit der
Familiengründung und der Reproduktion fällt, muß hier auch noch eine Schätzung für
eine mögliche zweite Generation vorgenommen werden. Allerdings ist zu bedenken,
daß das Durchschnittsalter für die hier betrachtete Kategorie der Polen mit Sicherheit
deutlich unterschätzt ist. Mit Blick auf die Altersverteilung, wie sie sich aus der
Volkszählung ergibt. müßte sie deutlich höher angesetzt werden. Weiters ist zu sagen,
daß die Frage der Kinder für die hier betrachtete Frage - der Aufenthaltsdauer - ohne
Belang ist, weil sie in einer normativen Sicht ihre potentielle Anspruchberechtigung auf
Identitätsschutz sowieso aus dem Faktum der Geburt im Lande beziehen würden.
Jedenfalls ist nach diesem technischen Raisonnement zu sagen, daß die folgenden
Zahlen für den Umfang der Gruppe eher eine Über - als eine Unterschätzung darstellen.
3.1.1 Ergebnisse
Größe der Gruppe:
Die Größe der Gruppe stimmt recht gut mit der Größenordnung jener österreichischer
Staatsbürger zusammen, die 1991 Polnisch als Umgangssprache angaben, wenn man die
Einbürgerungen seit 1971 rechnet. Die Übereinstimmung ist sogar zu gut, weil die
Erfahrung aus anderen Zusammenhängen zeigt, daß ein beträchtlicher Teil von
eingebürgerten Einwanderern sich nicht mehr mit ihrem ethnonationalen Ursprung
identifiziert. Schätzt man allerdings noch eine Anzahl von Kindern dazu, die nach der
Einbürgerung der Eltern geboren wurden, und für die bei der Volkszählung eine
entsprechende Umgangssprache als ethnische Identifizierung angegeben wurde, dann
könnte der Wert wieder einigermaßen stimmen.
Man könnte damit den Umfang einer Gruppe der Austropolonen im Jahr 1998 in der
Größenordnung von etwa 15.000 Menschen annehmen.
Das Jahr 1971 als Beginn der Rechnung war deswegen auszuwählen, weil mit ihm eine
merkbar höhere Einbürgerung aus Polen begann. Damit wird also gut eine Generation
an Einbürgerungen gerechnet. Die hohe Übereinstimmung mit den Zahlen der
Volkszählung bezüglich der Umgangssprache ermutigt dazu, den zweiten Wert, jenen
der durchschnittlichen Anwesenheitsdauer, sehr ernst zu nehmen (s. nächster
Paragraph). Im übrigen muß wiederholt werden, daß die Sterblichkeit weder für die
Gruppengröße noch für die mittlere Verweildauer hier eine Rolle spielt.
Anwesenheitsdauer:
Diese ergibt sich mit 21,7 Jahren. Berücksichtigt man die Sterblichkeit, so verringert
sich dies geringfügig, weil ja die älteren Jahrgänge klarerweise ein größeres
Sterblichkeitsrisiko tragen, und zwar auf, 21,5 Jahre. Die Sterblichkeit spielt also in
dieser Rechnung praktisch keine Rolle.
Zieht man wieder die Kinder in Betracht, so verkürzt sich natürlich die Aufenthaltsdauer
massiv. Hier ist allerdings zu sagen, daß eine solche Vorgangsweise für eine hier gebo -
rene Kategorie von Menschen illegitim wäre, wie bereits angetönt wurde.
In der Volkszählung 1991 wurden 14 Sprachgruppen ausgewertet und ausgewiesen,
wenn man die große deutschsprechende Mehrheit mitzählt und andererseits "Windisch“
nicht als eigene Sprache, sondern als
slowenischen Dialekt einstuft. Dabei werden in
Hinkunft die Angaben "... und deutsch" ohne weiteren Hinweis unter der jeweiligen
nichtdeutschen Kategorie zusammengefaßt. Unter diesen Sprachkategorien stehen die
Polen (nur österreichische Staatsbürger) ihrem zahlenmäßigen Umfang nach an achter
Stelle. Polnisch gehört also zu den kleineren Kategorien. Zählt man die ausländische
Bevölkerung mit polnischer Sprache so rückt diese Sprachgruppe in der
Zahlenhierarchie etwas weiter nach vorne. Sie wird aber immer noch mit großem
Abstand von Deutsch (1), Serbokroatisch (2) und Türkisch (3) distanziert.
4.1 Alter
Alter ist eine der wichtigsten demographischen Variablen. Es sagt auch - als Alters -
struktur - viel über soziale Kategorien (Bevölkerungsgruppen) aus. Das gilt auch in der
Betrachtung ethnischer Einheiten oder in der Wanderungssoziologie. Man kann ohne
Übertreibung behaupten, daß es kennzeichnende Vergleichs - Profile der Altersverhält -
nisse gibt, die als solche bereits ein erstes Urteil über den sozialen Status einer Gruppe
verraten.
Ordnet man die Bevölkerung nach Altersgruppen und betrachtet die prozentuelle Aufteilung auf diese, so
gibt es einige Idealtypen für bestimmte Gruppen im Integrationsprozeß. Der Wert I bedeutet. daß die ent -
sprechende Altersgruppe genau den denselben Anteil hat wie die Gesamtbevölkerung. Weile <1 bedeuten eine
entsprechende Untervertretung in der entsprechenden Altersgruppe. Werte dann eine Übervertretung.
Hier gibt es nun unterschiedliche Muster, welche die hier interessierende Bevölkerungsgruppe sowohl
hinsichtlich des Ablaufs des Integrationsprozesses wie auch in ihrer Stellung in der Bevölkerung
überhaupt kennzeichnen.
In ähnlicher Weise lassen sich Maßzahlen für die Ähnlichkeit der Altersprofile gewinnen. Als Indikator
wird hier die (lineare) Pearson - Korrelation benutzt. Der Wert r = 1 bedeutet. daß die Altersprofile der
verglichenen Kategorien sich genau entsprechen. Je entfernter von 1 die Werte sind. umso unähnlicher
sind die
Altersprofile.

Die Graphik mit den realen Werten zeigt nun, daß die Österreicher polnischer Umgangs -
Sprache im wesentlichen noch immer das Alters - Profil einer rotierenden Gruppe haben.
Im Vergleich zum Idealtypus gibt es allerdings einen kennzeichnenden Unterschied: Das
ist der vergleichsweise hohe Anteil in den untersten Altersgruppen. Bereits vorne war zu
sehen, daß das Durchschnittsalter der Eingebürgerten niedrig ist, nämlich 25 Jahre
gegenüber an die 40 Jahre der österreichischen Bevölkerung insgesamt. Damit befinden
sich diese Personen im Reproduktionsalter. Sie haben also vergleichsweise viele Kinder.
Vergleicht man etwa dazu die Kärntner Slowenen (Reiterer 1996) oder auch die
Burgenland - Kroaten (Reiterer 1990), so sind dies typische Minderheiten im langfri -
stigen Assimilationsprozeß.

Nimmt man nun als Grundlage nicht die graphische Darstellung, sondern die Ähnlich -
keitsmaße, so werden die Informationen ergänzt; (Österreichische) Polen sind als Grup -
pe ihren nichtösterreichischen Sprachgenossen in Österreich deutlich ähnlich als der
sonstigen österreichischen Bevölkerung.
Damit haben die polnischen Österreicher nach der Altersstruktur eher den Charakter
einer rotierenden Gruppe: einer Gruppe zu der ständig Menschen im arbeitsfähigen
Alter stoßen, von der jedoch (noch) keine Altersschicht aufgebaut wurde / wird: Der
Erwerb der Staatsbürgerschaft allerdings zeigt, daß nicht unbedingt die Absicht einer
Rückkehr nach Polen besteht. Die Alters - Struktur zeigt allerdings eindeutig, daß die
Gruppe, die sich über die Umgangssprache ethnisch als Polen definiert, in ihrem
derzeitigen Umfang jungen Datums ist.
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Vergleicht man nun die Gruppe der polnischen Staatsbürger 1981 und die Polen öster -
reichischer Staatsangehörigkeit 1991 nach der Altersstruktur im Vergleich zur Gesamt -
heit oder zur Mehrheit, so fällt als erstes die nahezu völlige Gleichheit im Altersprofil
auf. Jedoch ist das Profil mit seinen Verläufen genau um 10 Jahre verschoben.
Schließlich ist das Profil des Jahres 1981 deutlich schärfer ausgeprägt (z. B.: 25 -
29jährige 1981: 3.66; gegen 35 - 39jährige 1991: 2,54; 65 - 69jährige 1981:0,16 gegen 75 -
79jährige: 0,49). Dieser letzte Sachverhalt ist nicht unwichtig. Denn einerseits zeigt er,
daß es nicht einfach eine 1:1 - Übernahme der Gruppe von 1981 gab. Die Rotation unter
den "Nichtstaatsbürgern"
erfaßte bestimmte Jahrgänge stärker als andere. Andererseits
könnte dies auch ein Hinweis sein, daß zwar ein Großteil der heutigen polnisch -
sprachigen Gruppe neu eingebürgert wurde, jedoch eben doch schon ein gewisser Teil
länger hier ansässig war.
4.2 Sonstige demographische Merkmale
Der Familienstand ist in der Demographie bekanntermaßen in hohem Ausmaß von der
Altersstruktur abhängig. Dies gilt vor allem für die Kategorien ledig, verheiratet und
verwitwet. Auch bei den Polen trifft dies zu.
Die Kategorie geschieden dagegen ist nicht sosehr altersabhängig als vielmehr eine
Wertfrage. Katholiken dogmatischen Zuschnitts etwa betrachten eine Scheidung als
weltanschaulich grundsätzlich unzulässig. Hier fällt nun aber der hohe Anteil der
Geschiedenen unter den Polen österreichischer Staatsangehörigkeit auf, vor allem unter
den polnischen Frauen. Dies gilt sowohl für die Verhältnisse im gesamtösterreichischen
Maßstab wie in Wien, wo auch im Durchschnitt die Quote der Geschiedenen deutlich,
etwa ums Doppelte, höher ist. Das deutet auf eine klare Selektivität in der Migration
bzw. beim Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft hin. Es kommen offenbar
nicht gerade die Traditionalsten nach Österreich und finden hier eine neue Heimat.
Dieser Eindruck wird übrigens durch die Religionszugehörigkeit bestätigt. Der Anteil
der Konfessionslosen ist sogar wesentlich höher als im Durchschnitt der Österreicher.
Dabei gibt es demoskopische Hinweise aus Polen, die einen wesentlich höheren Katho -
likenanteil in diesem Land behaupten. Interessanterweise stimmt dieses Detail 10 Jahre
früher nicht, oder nur dann, wenn man auch das unbekannte Bekenntnis hier dazu
rechnet, und selbst dabei nur in abgeschwächter Form.
Die Daten zu Haushaltstyp bzw. - größe 1981 ist bestimmt von der ungewöhnlichen
Struktur, die sich aus den Umständen der Zuwanderung ergaben. Bei den Polen machen
die Personen in Anstaltshaushalten bzw. Gemeinschaftsunterkünften 2 Fünftel der Bevöl -
kerung aus.
Interessant ist angesichts dessen, daß sich Polen in der Struktur des Familienstands in
diesem Jahr nicht erheblich von den Österreichern unterscheiden. Daß der Anteil der
Verwitweten niedrig ist, ist natürlich wieder eine Altersfrage. Der hohe Anteil der
Geschiedenen wiederum dürfte auch schon in diesem Jahr auf eine gewissse Selektivität
der Zuwanderung, selbst unter diesen
Umständen, zurückzuführen sein. Wie auch dann
10 Jahre später ist unter dieser Bevölkerung, insbesondere bei den Frauen, der Anteil
der Geschiedenen etwa doppelt so hoch wie bei österreichischen Staatsbürgerinnen.
Dies scheint auch ein Hinweis darauf zu sein, daß die Menschen stärker aus städtischem
Milieu kommen dürften, ganz abgesehen davon, daß dies von der Bildung her naheliegt.
Die Familienstandsstruktur weist stärker als die Altersstruktur bei Polen Ähnlichkeit mit
der des österreichischen Durchschnitts auf, stellt man die unterschiedliche Altersstruktur
in Rechnung. Sie spricht in diesem Sinn für eine stärkere Integration, als es die
Altersstruktur vermuten läßt.
4.3 Bildungsstand
Der hohe Bildungsstand der österreichischen Polen fällt auf. Übrigens steht auch der
Bildungsstand der Polen nichtösterreichischer Staatsangehörigkeit deutlich über dem
österreichischen Durchschnitt, sowohl mit österreichischer Staatsangehörigkeit als auch
ohne sie. Die Akademikerquote ist bei den österreichischen Polen etwa viermal so hoch
wie im Durchschnitt, ebenso wie die Maturantenquote. Bei den Frauen ist die Über -
repräsentation in den obersten Bildungsschichten sogar noch deutlicher ausgeprägt als
bei den Männern.
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Die Polen gehören damit mit den Österreichern tschechischer, slowakischer. englischer,
französischer und italienischer Umgangssprache, zu jenen Gruppen von
Sprachminderheiten, welche eine klar nach oben verschobene Bildungsstruktur
aufzuweisen haben.
Die Kerngruppe der als Volksgruppen anerkannten Minderheiten, die Burgenland - Kroa -
ten und die Slowenen, stehen hingegen, trotz ihrer hohen Bildungsdynamik in den
letzten Jahrzehnten, insgesamt dem Durchschnitt deutlich näher.
Die Polen sind, wie schon gesagt, in hohem Ausmaß in Wien konzentriert. Damit kann
ihre Bildungsstruktur hier nur
geringfügig von der auf der gesamtösterreichischen Ebene
abweichen, wie gerade beschrieben. Doch für die Wiener Bevölkerung österreichischer
Staatsbürgerschaft insgesamt ist die Bildungsstruktur deutlich nach oben verschoben,
sowohl bei Männern wie auch bei Frauen. Damit wird der Abstand zu den Polen
erheblich geringer. Was über die Polen in dieser Hinsicht gesagt wurde, ist also etwas
abzuschwächen, wenn auch nicht im Ausmaß, welches diesen Aussagen ihr Gewicht
nehmen würde. Eine städtische Gruppe wandert also wiederum in eine Metropole zu.
Zusammenfassend läßt sich sagen: Das Bildungsprofil der Polen weist einen durchaus
eigenständigen Charakter aut. Es entspricht weder den Formen der deutschsprechenden
Mehrheit und der größeren Volksgruppe der Slowenen und Kroaten, noch denen der
städtischen Volksgruppe der Tschechen bzw. auch der Ungarn; noch auch denen der
Gruppierungen aus der massiven rezenten Zuwanderung aus den "klassischen
Gastarbeiterländern“ Jugoslawien und der Türkei. Die Polen ähneln als Gruppe am
ehesten den Englisch - , Französisch - , Italienisch - und sonstigen Sprechern (hier der
Einfachheit halber als "EFIS - Gruppe“ zusammengefaßt; "sonstige" sind Sprecher von
Sprachen, welche in der Auswertung nicht gesondert benannt werden, weil die
Sprecherzahl sehr klein ist), qualifizierten Zuwandererkategorien ohne spezielle
ethnische Ambitionen somit.
Die Bildungsbiographien sind vor allem der Herkunft zu verdanken, im Unterschied
etwa zu den Berufsstrukturen, welche die aktuelle Situation widerspiegeln. Das andere
bildungssystem der Herkunftsgesellschaft ist also leicht erkennbar. Der Ursprung des
überwiegenden Teils aus einer vergleichsweise neuen Einwanderung - der ja unbe -
stritten ist - ist auch hier somit gut abgebildet. Es stellt sich allerdings die Frage nach
dem sozialen Charakter dieser Immigration, unter der Fragestellung aber vor allem nach
der Integration. Die Migration einerseits, der Erwerb der Staatsbürgerschaft andererseits
sind Prozesse der Selektion. Es sind die aktiveren und in modernen Gesellschaften auch
formal höher gebildeten Segmente der Gesellschaft, welche mobiler sind. Damit kommt
diese Bildungsstruktur nicht unerwartet.
Die Bildungsstruktur der polnischen Staatsbürger 1981 zeigt einen noch wesentlich
höheren Bildungsüberhang in den obersten Bildungsebene, als es 10 Jahre später der
Fall sein wird. Insbesondere gilt das für die Frauen. Unter den Polinnen haben nahezu
die Hälfte eine weiterführende
schulische Ausbildung genossen.
Die Frage wird sich gleich stellen, ob dieser Bildungsstruktur auch eine entsprechende
Berufsstruktur gegenübersteht. Nicht zuletzt an dieser Korrespondenz kann man die
Frage der Integration stellen, wobei dann noch weiter zu fragen sein kann, ob eine ver -
zögerte Integration mangelndem Bemühen darum oder aber mangelnder Aufnahme -
bereitschaft der Zielgesellschaft zuzuschreiben ist. Während letzteres zwar auch den
Willen zu einer weiteren Integration beeinträchtigen kann, jedoch grundsätzlich einer
Beheimatungsabsicht in der Zielgesellschaft nicht entgegensteht, wäre ersteres ein
Hinweis aufeinen Rückkehrwunsch.
4.4 Lebensunterhalt
Der Anteil der beschäftigten Erwerbstätigen liegt bei polnischen Männern etwa im
österreichischen Schnitt. Bei den Frauen liegt er deutlich über diesem
Durchschnittswert. Dies ist von der Alters - und der Bildungsstruktur her zu erwarten.
Die Bildungsstruktur macht allerdings die hohe Arbeitslosigkeit erklärungsbedürftig.
Auch wenn man den gängigeren Ausdruck der Arbeitslosenquote (Arbeitslose durch
[Beschättigte +Arbeitslose]) infolge der Altersstruktur (mehr Personen im Erwerbsalter)
und damit der hohen Erwerbsquote vorzuziehen hat und daher wählt (Polen: 56,3 %
gegen Österreich - Schnitt 46,5 %), ändert dies nicht qualitativ etwas. Die
Arbeitslosenquote beträgt dann bei Polen "nur“ mehr 13,2 " gegen 5,4 % im Schnitt.
Dies läßt auf gewaltige Integrationsschwierigkeiten schließen.
Gerade am Lebensunterhalt erkennt man besonders gut die Situation dieser Gruppe
1981. Im Gegensatz zu den bei Ausländern üblichen Verhältnissen ist die Erwerbsquote
sowohl bei Männern wie auch bei Frauen sehr niedrig, für beide zusammen bei den
Polen 40, 1 % wobei noch die Arbeitslosenquoten enorm hoch sind. Dafür knallt bei
beiden Geschlechtern zusammen eine Kategorie mit 44,8 % heraus, die bei anderen
Gruppen kaum eine Rolle spielt: „anderer Lebensunterhalt bzw. unbekannt“. Man weiß
schon, daß hier zum größten Teil die Flüchtlinge und Asylwerber enthalten sind. Dieser
Umstand, daß nämlich nur ein beschränkter Teil der Bevölkerung im arbeitsfähigen
Alter überhaupt berufstätig sein konnte, ist bei den folgenden Daten über die
wirtschaftliche und berufliche Aktivität dieser Gruppe im Jahr 1981 stets im Auge zu
behalten.
4.5 Beruf
Bildung ist, der Auffassung der Bildungsökonomie zufolge, nicht zuletzt Investition in
Humankapital. Selbst wenn man dieses Konzept mit Bourdieu (1988) für ideologisch
hält - oder erst recht auch dann -, sollte einem hohen Bildungsstand für gewöhnlich ein
anspruchsvoller Platz in der Berufsstruktur entsprechen. Ist dies nicht der Fall, so ist
nicht nur das Humankapital schlecht genutzt. Die Nicht - Korrespondenz zwischen
Bildungs - und Berufsstruktur muß eine latente Unzufriedenheit in den betroffenen
Gruppierungen zur Folge haben.
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Die österreichische Berufsstatistik ordnet die Berufsabteilungen grob nach ihren Quali -
fikationsansprüchen. Zuoberst steht die Abteilung <0>: Technische und medizinische
Fachkräfte. Lehr - , Führungskräfte, zuunterst die Abteilung <9>: Hilfskräfte und
Berufstätige ohne nähere Bezeichnung. Diese beiden Abteilungen machen auch konzep -
tuell innerhalb der Ordnung wenig Schwierigkeiten. Kaum plausibel und konsistent zu
schichten sind allerdings einige der mittleren Abteilungen. Damit kann diese Ordnung
keinesfalls als kardinale Skala. aber auch nicht - wie etwa die Bildungsebenen - als
ordinale Rangfolge betrachtet werden. Da aber gerade die oberste und die unterste
Kategorie eindeutig in der Ordnung dort stehen, kann man sie plausiblerweise mit der
entsprechenden formalen Bildung in Beziehung setzen.
Der Quotient [Akademiker + Maturanten] / Abt. <0> stellt somit einen guten Indikator
für die relative Entsprechung von Ausbildung und Beruf dar. Für die Berufstätigen im
österreichischen Durchschnitt hat er einen Wert geringfügig unter 1. Steht der Wert
verschiedener Gruppen deutlich darüber, so bedeutet das, daß diese vergleichsweise
überqualifiziert für ihre Berufe sind.
Die österreichischen Polen sind deutlich stärker in der Berufs - Abteilung <0> vertreten
als der Schnitt. Allerdings nimmt der besprochene Indikator bei ihnen hohe Werte an,
nämlich etwa 2. Besonders hoch ist dieser Wert bei den polnischen Frauen
österreichischer Staatsangehörigkeit.
Wir können zur Probe dasselbe Verfahren auf das untere Ende von Beruf und Bildung
anwenden. Zu dividieren ist der Anteil der Nur - Pflichtschüler durch den Anteil der
Berufstätigen in Berufsabteilung <9>. Der sich ergebende Indikator muß mit deutlich
mehr Vorsicht interpretiert werden, weil sich Berufstätige ohne weitere Ausbildung
natürlich in allen Berufsabteilungen finden, insbesondere auch in den Abt. <7>, <8> und
<5>. Trotzdem gibt auch dieser Indikator einen Hinweis, wie sehr Bildung und Beruf
korrespondieren. Allerdings ist hier nun der Wert reziprok zu nehmen, weil es ja um den
Mangel an Ausbildung geht: Je niedriger er im Vergleich ist, umso eher läßt sich eine
strukturelle Benachteiligung vermuten. Tatsächlich ist er bei österreichischen Polen nur
halb so hoch (beide Geschlechter zusammen) wie bei Deutschsprachigen bzw. beim
Durchschnitt der Bevölkerung. Bei Frauen - die bekanntlich in Österreich in stark
überproportionalem Ausmaß ohne weiterfahrende Ausbildung verblieben bzw. noch
immer verbleiben - ist er sogar noch deutlich
ungünstiger: Österreichische Frauen
deutscher (Umgangs - ) Sprache sind also trotz fehlender Ausbildung vergleichsweise
viel weniger in den anspruchslosesten Berufen vertreten als Polinnen.
Hier stellt sich wieder das Problem Wien. Eine Metropole, die gleichzeitig nationale
Hauptstadt ist, wird eine Konzentration anspruchsvollerer Berufe aufweisen. Das ist
nicht zuletzt ein Hauptaspekt einer Soziologie der Stadt. Hier kommt es allerdings auf
unterschiedlichste Aspekte an, nicht zuletzt auf die Größe, aber auch auf die Frage, wel -
che Rolle die Metropole im Industrialisierungsprozeß spielte. Für Wien ist nun - gewis -
sermaßen als Rest der klassischen "Industriestadt Wien“ (Banik - Schweitzer) - , zu
beobachten, daß die Berufsstruktur nach oben verschoben ist, jedoch nicht im selben
relativen Ausmaß wie die Bildungsstruktur. Wenn wir also den gleichen Indikator auf
Wien anwenden, erhöht sich für Wien insgesamt der Quotient [Akademiker + Matu -
ranten] / Berufsabt. <0> auf etwas über 1. Etwa im selben Ausmaß verschiebt sich auch
der Wert dieses Quotienten bei den Polen nach oben. Somit muß die relative Integration
in Wien als etwa gleich gut oder schlecht wie im gesamtösterreichischen Maßstab
betrachtet werden.
Anstelle des Berufssystems kann man für die Analyse dieser Art von ethno - sprachlicher
Arbeitsteilung auch die Wirtschaftsstruktur der Erwerbstätigen heranziehen. Beide Zu -
gänge haben ihre Vor - und Nachteile. Es ist natürlich sinnvoll, sie miteinander zu kom -
binieren. In diesem Fall allerdings bestätigen diese Daten über die wirtschaftliche Zuge -
hörigkeit nur das, was vorher schon gesagt wurde, ohne daß viel an neuer Information
hinzukommt.
Polen sind einerseits eine Gruppe mit städtischem Siedlungsschwerpunkt, von denen
weiters die größere Zahl aus einer rezenten Zuwanderung stammt. Damit ist klar, daß sie
in der Wirtschaftsabteilung <0>: Land - und Forstwirtschaft nur wenig vertreten sind.
Vergleichsweise stark ist dafür der Anteil in der Bauwirtschaft. Auch der Anteil in
Wirtschaftsabteilung <7a>: Handel; Lagerung ist erstaunlich hoch, und zwar
interessanterweise gerade bei den Männern, wenn man mit dem österreichischen
Durchschnitt vergleicht. Denn für diesen macht der Anteil der Frauen in dieser
Abteilung etwa das Doppelte wie der Anteil bei den Männern aus.
Polen sind in der tendentiell anspruchsvollen Abt. <9a>: Geld, Kredit und Versicherun -
gen zwar stark
vertreten, aber weniger stark, als man aufgrund ihres hohen Bildungs -
standes eigentlich erwarten müßte. Dasselbe gilt für <9b>: Persönliche, soziale und
öffentliche Dienste.
Der Blick auf Polen nichtösterreichischer Staatsangehörigkeit zeigt daß Polen sich vom
Schnitt dieser Kategorie wenig abheben, auch nicht in die anspruchsvolleren
Abteilungen hinein verschoben sind. Nichtösterreichische Polen gleichen hier in der
Gesamtstruktur eher nichtösterreichischen Serbokroaten.
Die Aussage ist klar: Polen sind für ihre Berufsstruktur überqualifiziert. Dies ist ein
deutlicher Hinweis auf Mängel in der Integration. Natürlich muß man beachten, daß
nationale Bildungs - und Berufssysteme zumindest im groben Maßstab aufeinander
abgestimmt sind, das Durchlaufen eines bestimmten Bildungsweges in einem Land also
von vorneherein den Eintritt in bestimmte Berufe erleichtert. Für Migranten ist dieser
Quasi - Mechanismus außer Kraft gesetzt.
Nicht überraschend sind Polen trotz ihres hohen Bildungsniveaus sehr viel weniger in
der Bundesverwaltung beschäftigt als der österreichische Durchschnitt der
Erwerbstätigen. Dem Schnitt von 6,1 % stehen nur 3,0 % und 3,5 % gegenüber, wobei
die Unterrepräsentation bei den Männern besonders stark ist. Dasselbe gilt im
wesentlichen für die Landes - und Gemeindeverwaltungen, jedoch mit Ausnahme Wiens,
sowie auch für die Bundesbetriebe bzw. den staatsnahen Bereich insgesamt. Der öffent -
liche Dienst ist bekanntlich einer der wichtigsten Beschäftigungsmöglichkeiten für Aka -
demiker und Maturanten. Wenn daher eine Sprachgruppe mit ausgesprochenem Schwer -
punkt in diesen beiden Bildungsebenen gerade in diesem Sektor stark untervertreten ist,
bildet dies ein erhebliches Handicap für ihre beruflichen Chancen und ihre soziale bzw.
sozioökonomische Einbindung.
Es bedarf wohl kaum eines Hinweises, daß dieser Sachverhalt für die Polen
nichtösterreichischer Staatsangehörigkeit, wie natürlich auch für die anderen
Sprachgruppen ohne österreichische Staatsbürgerschaft erst recht in ausgeprägtem
Ausmaß gilt: Es war ja bis vor kurzem generell ausgeschlossen, daß erwerbstätige
Nichtösterreicher in ein öffentlich - rechtliches Dienstverhältnis treten konnten. Auch
heute gilt dies theoretisch nur für bestimmte Berufs - Kategorien, schließlich ist dieser
Sektor auch den EV - Ausländern praktisch bis heute noch weitgehend verschlossen.
Unter sonst gleichen Umständen wird somit die Korrespondenz zwischen Bildung und
Beruf bei den schon lange in einem nationalen
Gebiet Ansässigen enger sein. Hier
kommt für unsere Fragestellung ein weiterer Umstand hinzu. Polen kamen ursprünglich
aus Gesellschaften, welche in Österreich sowohl aufgrund der Systemdifferenz als auch
infolge des Wohlstandsgefälles als fremd empfunden wurden. Für Immigranten aus
Westeuropa gilt dies in geringerem Ausmaß. So sind denn auch die Diskrepanzen
zwischen Bildung und Beruf bei Polen stärker ausgeprägt als in der der Bildungsstruktur
nach recht ähnlichen EFIS - Gruppe. Auch für diese gilt im Vergleich zum
österreichischen Schnitt oder auch zu den Deutschsprechenden, daß es eine etwas
größere systematische Diskrepanz zu beobachten gibt. Insgesamt ist sie aber doch eher
geringfügig. Polen scheinen somit in der berutlichen Integration auf größere
Schwierigkeiten zu stoßen als andere Nichtdeutschsprachige. Hier zeigt sich besonders
deutlich der Unterschied zwischen einer rechtlich makellosen Gleichstellung und einer
auch faktisch - umfänglichen Integration.
Die Berufsstruktur 1981 der polnischen Staatsbürger, soweit sie überhaupt berufstätig
sein konnten, bzw. vor allem ihr Verhältnis zur Struktur der österreichischen Erwerbs -
tätigen entspricht im großen und ganzen ziemlich genau jener von 10 Jahre später, wenn
man das Kriterium Umgangssprache zugrundelegt. Es gibt jedoch einige wenig auffal -
lende, aber höchst kennzeichnende Unterschiede. 1981 deutet sich bei den Polen eine
gewisse Spaltung an: In den qualifizierten Berufen war damals die Überrepräsentation
womöglich noch schärfer ausgeprägt, als sie es dann 1991 sein wird. Doch auch am
anderen Ende des Berufsspektrums, bei den Hilfskräften, ist die Überrepräsentation
massiv; andeutungsweise übrigens auch bei den Fertigungsberufen, wo ein großer Teil
der "klassischen“, der "proletarischen“ Arbeiter zu finden ist.
Vergleicht man dies wieder mit der Bildungsstruktur, dann wird diesmal der Vergleich
mittels des bisher angewandten Indikators problematisch. Denn wir haben auf der einen
Seite zwar alle Menschen mit einem Bildungsabschluß in der statistischen Masse; auf
der anderen Seite, bei den Berufstätigen, fehlt aber nahezu die Hälfte jener, die prinzi -
piell berufstätig sein könnten.
4.6 Schlichtung
Die Daten über die sozioökonomische Stellung bestätigen diese Aussage und verschär -
fen sie noch deutlich. Zwar sind sowohl Selbständige und Mithelfende in technischen
und wissenschaftlichen Berufen wie auch Angestellte und Beamte mit Hochschul - und
Matura - Abschluß deutlich häufiger
vorhanden im Vergleich zum österreichischen
Schnitt. Doch müßten sie aufgrund der Bildungsstruktur noch häufiger anzutreffen sein.
Außerdem fällt der hohe Anteil von angelernten und Hifsarbeitern auf. Dem steht bei
der EFIS - Gruppe eine völlig andere Schichtstruktur gegenüber. (Eine gewisse
Abweichung bei dieser Aussage muß für die "Sonstigen eingeräumt werden.)
Etwas vergröbert läßt sich dies so erklären: Bei Polen einerseits, bei der EFIS - Gruppe
andererseits sind noch die (mindestens) zwei grundsätzlich verschiedenen
Wanderungsmotive hinter der ursprünglichen Migration zu erkennen. Die Angehörigen
der EFIS - Gruppe dürften vermutlich zuerst eine attraktive Berufsaussicht und eventuell
einen Lebenspartner in Österreich gefunden haben, der/die sie in dieser Hinsicht unter -
stützen konnte. Polen hingegen entschlossen sich wohl eher unter dem Antrieb
wirtschaftlicher Nöte im Herkunftsland zur Migration. Dabei mußten sie auch die
Perspektive einer gewissen Dequalifikation auf sich nehmen. Erst danach bzw. nach der
Ankunft in Österreich konnten sie versuchen, einen der Ausbildung entsprechenden Job
zu finden.
In diesem Sinn ist hier auch ein vergleichender Blick auf Polen nichtösterreichischer
Staatsbürgerschaft angezeigt. Sie sind zu 4 Fünftel Arbeiter, wobei der Anteil der
Hilfsarbeiter den Polen etwa ein Drittel ausmacht. Dazu ist nochmals in Erinnerung zu
rufen, daß auch diese Kategorien bildungsmäßig überdurchschnittlich strukturiert sind.
Der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft ist also hier einerseits bereits als
deutliches Integrationszeichen zu bewerten. Andererseits ist die Integration in die öster -
reichische Gesellschaft auch für die noch keineswegs abgeschlossen, die schon die
Staatsangehörigkeit hier erwarben.
Konzentriert man sich wieder auf Wien, so ist bei den Polen praktisch kein Unterschied
festzustellen. Das ist, wie gesagt. schon deswegen zu erwarten, weil der Großteil der
Masse der Polen in Wien lebt, die statistischen Massen Österreich und Wien folglich
nahezu zusammenfallen. Die geringfügigen Unterschiede, die doch ersichtlich sind -
soferne sie nicht durch Zufall entstanden oder aber erhebungsbedingt sind - könnten auf
eine minimal höhere Aufenthaltsdauer der außerhalb Wiens lebenden polnischen
Österreicher deuten.
1. Das VGG (Volksgruppen - Gesetz) wurde vor einem Viertel - Jahrhundert (beschlossen
1976, in Kraft getreten Anfang 1977) auf die
Situation der seit langem in Österreich
ansässigen ("autochthonen“) Minderheiten zugeschnitten und ist in erster Linie ein
gesetzlicher Schutz für ethnische Identität anhand des ethnischen Markers der Sprache.
Auch die Schulfrage ist als Sprachenfrage behandelt. Sonstige soziale Probleme, etwa
solche eines geringeren Wohlstandes von Minderheitsangehörigen sind ganz klar nicht
Anliegen dieser Rechtsregelungen. Damit liegt auf der Hand daß es für Einwanderer
und ihre völlig anders gelagerten Probleme insbesondere der Integration in eine "Gast -
gesellschaft“ nur von höchst beschränktem Wert sein kann. Unter diesem Gesichtspunkt
verwundert allein das Anliegen.
2. Nichtsdestoweniger hat das VGG (Volksgruppen - Gesetz) bzw. die Anerkennung als
Volksgruppe einen hohen symbolischen Wert. Es könnte daher durchaus als Pull – Faktor
im Bündel der Motive für einen Migrationsbeschluß wirken, also den Wunsch einer
Migration nach Österreich erhöhen. "For immigrants who do migrate to another region,
thc existence of a sizable immigrant community in the destination region becomes an
important pull factor“ (Waldorf 1998, 325). Dies wird umso stärker gültig sein, je
deutlicher eine "community“ als solche identifizierbar ist und sie wird dies umso eher,
je stärker sie einen gegenüber anderen Migranten hervorgehobenen Rechtsstatus hat.
Als Schlußfolgerung ergibt sich:
Austropolen sind in ihrer übergroßen Mehrheit Gruppen aus der rezenten Zuwanderung.
Der Motivhintergründe waren einerseits die politischen Verwerfungen in Osteuropa seit
1970 andererseits die globale Arbeitsmigration der Gegenwart. Eine langfristige
Kontinuität, etwa bis zurück in den Habsburgerstaat, läßt sich für eine auch nur
ansehnliche Minderheit (Reproduktionsumfang) dieser Gruppe nicht feststellen. Die
vorhandenen Hinweise sprechen klar dagegen. Das bedeutet nicht, daß sich Ansätze
einer ethnischen Gruppenbildung nicht doch beobachten lassen. Das gilt allerdings für
nahezu alle größeren Einwanderer - Gruppen aus klar umschriebenen ethnonationalen
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Die angeschlossenen Tabellen konnten nicht gescannt werden!!!