1976/AB XXI.GP
Eingelangt am: 23.04.2001
Die Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dkfm. Dr. Hannes Bauer und Genossen haben am
19. Februar 2001 unter der Nr. 1925/J - NR/2001 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend EU - Erweiterung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Fragen 1 und 3:
Aufforderungen der Europäischen Kommission vom Dezember 2000 an Österreich oder
andere EU - Mitgliedstaaten, ein Positionspapier zur EU - Erweiterung vorzulegen, sind nicht
bekannt, ebensowenig wie danach präsentierte, allgemeine, nationale Positionspapiere
irgendeines Mitgliedstaates zur EU - Erweiterung.
Österreichs beteiligt sich aber seit Beginn des Beitrittsprozesses sehr aktiv an den
Beitrittsverhandlungen wie auch an der Handhabung der Assoziationsabkommen sowie
der Gestaltung des PHARE - Programms. Unter der österreichischen Präsidentschaft
wurden mit den Ländern der sogenannten Luxemburg - Gruppe die konkreten
Beitrittsverhandlungen eröffnet.
Österreich hat sich von Anfang an stets in sachlich konstruktiver Weise in die
Verhandlungen eingebracht und im Rahmen der Erstellung der Gemeinsamen
Standpunkte der EU seine Interessen vertreten.
Die nationalen Positionen wurden im Rahmen interministerieller Sitzungen akkordiert. In
wichtigen horizontalen Bereichen wurden sogenannte „information notes“ verfaßt, die
einen Aufriß über die spezifischen
österreichischen Interessen in einem bestimmten
Verhandlungskapitel wiedergeben. So hat Österreich im Mai letzten Jahres eine
„Information note“ zu den Verhandlungskapiteln „Personenfreizügigkeit“ sowie
„Dienstleistungsfreiheit“ sowie vor kurzem eine Informationsnote zum Kapitel „Verkehr“
erstellt.
Zu Frage 2:
Die Sozialpartner sind umfassend in den Diskussionsprozeß zur Erstellung
österreichischer Positionen eingebunden. Sämtliche in Brüssel im Rahmen des
Erweiterungsprozesses erstellte Dokumente werden den Sozialpartnern direkt übermittelt.
Zu den interministeriellen Sitzungen im Erweiterungskontext, u.a. zur regelmäßig
tagenden interministeriellen Gruppe zu Erweiterungsangelegenheiten, sind die
Sozialpartner stets eingeladen. Sie nehmen an den Sitzungen aktiv teil und präsentieren
Vorschläge, die in der Regel direkt Eingang in die österreichischen Positionen, darunter in
die Kapitel „Landwirtschaft“, „Beschäftigung und Soziales“, „Dienstleistungen“, „Freier
Personenverkehr“, „Umwelt“, "Unternehmensrecht“ etc. finden.
Am 13.3.d.J. fand ein Sozialpartner - Gipfel zur Erweiterung statt, an dem die Präsidenten
Dr. Leitl, Schwarzböck, Mag. Tumpel und Verzetnitsch sowie Dr. Eichtinger für die
Industriellenvereinigung teilnahmen. Dieses Zusammentreffen bot die Gelegenheit,
laufende Probleme der Beitrittsverhandlungen offen anzusprechen, wobei die
österreichische Haltung zur "Personenfreizügigkeit" zentrales Thema war.
Zu Frage 4:
In Kontakten mit Vertretern der SPÖ werden stets auch das Thema „EU - Erweiterung“ und
in Verbindung damit die SPÖ - Positionen dazu erörtert. In dem von der SPÖ am 16. März
präsentierten „Pakt für Arbeit und Europa“ finden sich durchaus Übereinstimmungen mit
der Arbeit der Bundesregierung zur Erweiterung. Wenn etwa gefordert wird, dass das
Projekt Erweiterung so vorbereitet wird, dass die große Mehrheit der Bürgerinnen und
Bürger Österreichs auch „Ja“ zur Erweiterung sagen kann, dann entspricht dies dem
Gedanken der am 2.4. von der Bundesregierung ins Leben gerufenen Österreich -
Plattform, wo alle interessierten und betroffenen Kräfte, die politischen Parteien ebenso
wie Sozialpartner‚ Wirtschaftstreibende, Universitäten und Schulen zur aktiven Teilnahme
eingeladen sind. Im Rahmen dieser Plattform soll über alle die Bevölkerung
interessierenden Fragen zur Erweiterung
grundlegend diskutiert und informiert werden.
Bei den Übergangsfristen im Bereich der Arbeitnehmer - und Dienstleistungsfreizügigkeit
at die Bundesregierung von Anfang an 7 Jahre gefordert und durch die Präsentation einer
„information note“ über die spezifische Situation in Österreich erreicht, dass die EU -
Partner und die EU - Kommission diese Forderung als sachlich gerechtfertigt ansehen.
Das BMaA ist bemüht, eine möglichst transparente Diskussion über die
Beitrittsverhandlungen zu gewährleisten und in ihrem Verlauf zu sich weiterentwickelnden
Positionen zu gelangen, die eine möglichst breite Unterstützung finden.
Zu Frage 5:
Im Rahmen regelmäßiger Kontakte mit Nachbarstaaten werden sämtliche Anliegen von
gemeinsamem Interesse erörtert. Dabei werden offene bilaterale Fragen mit dem Ziel
angesprochen, grenzüberschreitende Probleme nach Möglichkeit bilateral zu lösen.
Zu Frage 6:
Die für die Erweiterung notwendigen finanziellen Mittel wurden mit der AGENDA 2000
beschlossen, die Analysen zur Zukunft der Politiken der Union (interne Politiken,
Strukturpolitik, Agrarpolitik, Außenbeziehungen), zur Erweiterung (Beurteilung der
Kandidaten nach den Kriterien des ER Kopenhagen 1993, Hauptfragen der Erweiterung,
Erweiterungsszenarien, Europäische Konferenz) und zum Finanzrahmen 2000 - 2006
enthält.
Der Europäische Rat erzielte auf seiner Tagung in Berlin eine Gesamteinigung über die
Agenda 2000. Dabei wurde u.a. die Schaffung von zwei spezifischen
Heranführungsinstrumenten beschlossen: das strukturpolitische Instrument (ISPA) und
das agrarpolitische Instrument (SAPARD). Der Europäische Rat legte auch den
Finanzrahmen für diese Instrumente fest und beschloß die Verdopplung der
Heranführungshilfe ab dem Jahr 2000.
Die Finanzinstrumente der Union zur Heranführung der Beitrittskandidaten sind im
einzelnen:
PHARE
Ziel dieses Programms ist die Vorbereitung der Bewerberländer auf den Beitritt, indem es
seine Politiken auf die beiden wichtigsten
Prioritäten der Übernahme des
gemeinschaftlichen Besitzstandes konzentriert, nämlich die Stärkung der
Verwaltungsstrukturen und der Verwaltungskapazität der Beitrittsländer sowie die
Finanzierung von Investitionen der Bewerberländer in Höhe von 30 bzw. 70 % seines
Budgets, mit Ausnahme der Investitionen, die über die strukturpolitischen Instrumente und
das landwirtschaftliche Aktionsprogramm im Rahmen der Vorbereitung auf den Beitritt
finanziert werden.
Die PHARE - Mittel belaufen sich seit 2000 auf 1.560 Millionen Euro pro Jahr, und ihre
Effizienz wird durch erneuerte Managementmethoden gestärkt, namentlich durch:
- die Konzentration der Projekte auf die durch die Beitrittspartnerschaften gesetzten
Prioritäten bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes;
- eine verbesserte Ausführung des Haushaltsplans;
- eine bedeutende Vergrößerung des Umfangs der Projekte;
- die Fortsetzung der Dezentralisierung der Verwaltung zugunsten der begünstigten
Länder.
• Heranführungshilfe für die Landwirtschaft ( SAPARD)
Die Heranführungshilfe für die Landwirtschaft, die sich ab 2000 auf 520 Millionen Euro
jährlich beläuft, wird in vorrangigen Bereichen wie der Verbesserung der
Verarbeitungsstrukturen, der Absatzwege und der Qualitätskontrollen der Nahrungsmittel
eingesetzt. Diese Maßnahmen auf der Grundlage von nationalen Programmen
ermöglichen es, spezielle integrierte Entwicklungsprojekte zur Unterstützung lokaler
initiativen zu finanzieren.
• Strukturhilfen zur Vorbereitung auf den Beitritt (SIVB /ISPA)
Das strukturpolitische Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt (SIVB) verfügt ab dem
Jahr 2000 über ein Budget von 1.040 Millionen Euro pro Jahr. Es ist vorgesehen, daß die
Infrastrukturinvestitionen im Bereich Umwelt und Verkehr im wesentlichen durch SIVB
übernommen werden, wobei angestrebt wird, die Beitrittsländer in diesen beiden
Bereichen den Gemeinschaftsnormen weiter
anzunähern.
Zu Frage 7:
Schon bisher bildete die Förderung österreichischer Regionen an der Grenze zu den
Beitrittskandidaten einen Schwerpunkt der österreichischen Regionalpolitik, da die
Grenzlage und die fehlenden Möglichkeiten dieser Regionen zu wirtschaftlichen
Kooperationen mit den benachbarten Grenzregionen vor 1989 eine Hauptursache für ihre
Entwicklungsschwäche darstellten. Seit dem EU - Beitritt wurde die Entwicklung und
Strukturanpassung dieser Regionen auch aus Mitteln der EU - Strukturfonds unterstützt.
Zwischen 1995 und 1999 wurden rund 1.669 Mio. Euro an EU - Strukturfondsmitteln in
strukturschwachen Gebieten Österreichs eingesetzt - davon gut 500 Mio. Euro für
Projekte in den österreichischen Regionen an der Grenze zu Beitrittskandidaten.
Auch in der Periode 2000 bis 2006 werden die österreichischen Regionen an der Grenze
zu den Beitrittskandidaten im Rahmen der Strukturfondsprogramme gefördert werden. Die
mit der AGENDA 2000 beschlossenen neuen EU - Finanzrahmen wurden gegenüber der
Vorperiode z.T. beträchtlich erhöht:
Österreich hat beim Europäischen Rat von Berlin im März 1999 Strukturfondsmittel für die
Periode 2000 - 2006 in Höhe von 1.827 Mio. Euro (Preise 1999) zugesprochen erhalten,
das entspricht einer realen Steigerung pro Jahr um 13% gegenüber der Periode 1995 -
1999. Davon entfallen 1.469 Mio. Euro auf die Ziele 1, 2 und 3 sowie 358 Mio. Euro auf
die Gemeinschaftsinitiativen INTERREG III (grenzüberschreitende Zusammenarbeit
zwischen Regionen), URBAN II (Maßnahmen für städtische Problemgebiete), LEADER +
(Aktionen von Initiativgruppen zur ländlichen Entwicklung) und EQUAL
(Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für benachteiligte Gruppen).
Ein erheblicher Teil dieser Strukturfonds - Mittel kommt in Grenzregionen zum Einsatz,
insbesondere in den Regionen an der Grenze zu den Beitrittskandidaten. Dies gilt im
besonderen für das Ziel - 1 - Programm für das Burgenland (insgesamt 261 Mio. Euro), aber
auch für die Ziel - 2 - Programme für NÖ, OÖ, Stmk und Kärnten, wobei jedoch bei diesen
Bundesländern die Mittelzuordnung für deren Grenzregionen nicht eindeutig
aufgeschlüsselt werden kann. Im weiteren sind die INTERREG IIIA - Programme an den
Grenzen zu den Beitrittskandidaten (104 Mio. Euro) sowie für das INTERREG IIIB -
Programm für Mittel - und Südosteuropa (CADSES, 21 Mio. Euro) anzuführen. Auch an
den „horizontalen“ Programmen Ziel 3, EQUAL und LEADER+ können die Regionen an
der Grenze zu den Beitrittskandidaten
partizipieren.
Insgesamt ist also festzuhalten, daß für Projektvorhaben, die einen sinnvollen Beitrag zur
Vorbereitung auf die EU - Erweiterung leisten, bereits im Rahmen der bestehenden EU -
Programme beträchtliche Mittel zur Verfügung stehen.
Zu Frage 8:
Österreich hat im Rahmen der Strukturfondsprogramme der Europäischen Union für die
Förderperiode 2000 - 2006 bereits beträchtliche Mittel zur Verfügung, um sinnvolle Projekte
in den Grenzregionen zu den Beitrittskandidaten zu unterstützen.
Darüberhinaus führten bereits beim Europäischen Rat in Berlin die österreichischen
Bemühungen für eine stärkere Förderung der Grenzregionen dazu, dass für Österreich
zusätzliche Mittel für die Grenzregionen zur Verfügung gestellt wurden. Auch beim
Europäischen Rat in Nizza wurde dieses österreichische Anliegen wiederum vorgebracht.
Auf österreichische und deutsche Anregung hin wurde die EK in Nizza beauftragt, ein
weiteres Programm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Grenzregionen
auszuarbeiten.
In einem Schreiben an Kommissionspräsidenten Prodi vom Jänner d.J. sowie in einem
dem schwedischen Ministerpräsidenten Persson am 22. Februar persönlich überreichten
Memorandum unterstrich Bundeskanzler Schüssel die große Bedeutung des
Grenzregionenförderungsprogramms für Österreich. Bundeskanzler Schüssel forderte
sowohl Kommission als auch Ratspräsidentschaft auf, sich dieser Angelegenheit prioritär
anzunehmen. Das Memorandum wurde Anfang März auch an die Kommissare Fischler,
Verheugen, Barnier und Palacio übermittelt. In einem Antwortschreiben vom 22. März
teilte Kommissionspräsident Prodi mit, dass von den entsprechenden Dienststellen der
Kommission analysiert werde, inwieweit die in den Grenzregionen zur Verfügung
stehenden Instrumentarien den Herausforderungen der Erweiterung entsprechen. Auf der
Grundlage dieser Analyse werde die Kommission noch im Laufe dieses Frühjahres
Vorschläge unterbreiten, die sich mit der Optimierung und besseren Koordination dieser
Intrumentarien auseinandersetzen.
Seit zwei Jahren arbeiten Österreich, Deutschland und Italien im transnationalen
INTERREG - Projekt 'Preparity' zusammen. Im Rahmen dieses Projekts werden Studien
über die von der Erweiterung besonders betroffenen Grenzregionen erstellt.
Im Folgenden werden Punkte von besonderem Interesse zusammengefasst, die im
österreichischen Memorandum vom 21.
Februar 2001 enthalten sind:
Bessere Koordinierung der grenzüberschreitenden Programme der EU:
Diese wurde von Österreich bereits 1999 in einer gemeinsamen Erklärung mit der
Tschechischen Republik, Ungarn, der Slowakei und Slowenien von der Europäischen
Kommission eingefordert. Viele dieser Anregungen haben im Vorschlag zur Überarbeitung
der PHARE - Richtlinien durch Kommissar Verheugen im Herbst 2000 (PHARE Review
2000) ihren Niederschlag gefunden. Dennoch verläuft die praktische Koordinierung der
grenzüberschreitenden Instrumente weiterhin noch nicht zufriedenstellend. Österreich
verlangt daher von der Kommission, zum Zwecke der Beteiligung an INTERREG -
Programmen rasch die PHARE - Regeln an die INTERREG - Regeln anzupassen und
bestehende Hindernisse aus dem Weg zu räumen.
Spezifisches Programm der EIB (Europäische Investitionsbank):
Die Zusammenarbeit mit der EIB zur Erstellung eines solchen Programms funktioniert
hervorragend. Zur Umsetzung eines solchen Programms, die auch für die Akzeptanz der
EU - Erweiterung in den Grenzregionen wesentlich ist, bedarf es jedoch der von Österreich
eingeforderten stärkeren Verpflichtung der Europäischen Kommission.
Ausbau der Verkehrsinfrastruktur:
Die Qualität der Verkehrsinfrastruktur zwischen der EU und den Beitrittsländern ist
essentiell für den wirtschaftlichen Erfolg der Erweiterung. Österreich verlangt daher auf
der Grundlage der bereits durchgeführten Arbeiten im Rahmen der TEN
("Transeuropäische Netze") eine weitere Umverteilung der TEN - Mittel zu Gunsten der
Grenzregionen zwecks Beseitigung struktureller „Flaschenhälse“ („bottle necks“) zwischen
der EU und den Beitrittsländern.
Über 2006 hinaus:
Die Grenzregionen ‚werden auch nach der Erweiterung eine Schlüsselrolle für die weitere
wirtschaftliche Entwicklung in der Union einnehmen. Daher muss im Hinblick auf die
Reform der Strukturfonds für die Zeit nach 2006 eine geeignete Lösung gefunden werden,
um auch in Hinkunft zu große regionale Unterschiede zu vermeiden und eine gedeihliche
Entwicklung der Grenzregionen zu ermöglichen.
Zu Frage 9:
EUREGIOs und andere Plattformen der grenzüberschreitenden regionalen
Zusammenarbeit erfahren in den letzten Jahren einen großen Aufschwung. Vor allem an
den Außengrenzen der EU entstand eine Vielzahl neuer Europaregionen zur Abstimmung
der grenzüberschreitenden Entwicklung.
Der Aufbau solcher Kooperations - und Netzwerkstrukturen sowie deren eigentliche
Aufgaben, wie z.B. Projektentwicklung in den Grenzregionen, konnten und wurden bereits
in der vergangenen Strukturfondsperiode 1995 - 1999 finanziell aus EU -
Strukturfondsmitteln unterstützt. Im Rahmen der neuen INTERREG IIIA - Programme, die
den Zeitraum 2000 - 2006 abdecken, ist eine finanzielle Unterstützung für Maßnahmen der
Stärkung von grenzüberschreitenden Organisationsstrukturen und Netzwerken
vorgesehen.
Eine finanzielle Unterstützung jener Projektteile, die in den benachbarten Staaten
umgesetzt werden, d.h. also der Netzwerkpartner in Tschechien, Slowakei, Ungarn oder
Slowenien, ist im Rahmen der PHARE Cross Border Cooperation Programme (PHARE
CBC) möglich.
Zu Frage 10:
Für die einzelnen Zielgebiete und Gemeinschaftsinitiativen wurden in enger
Zusammenarbeit zwischen Bundes - und Landesdienststeilen und in Abstimmung mit den
Wirtschafts - und Sozialpartnern die Programmplanungsdokumente für die Periode 2000 -
2006 erarbeitet. Sie bilden die konzeptive und operative Grundlage für den Einsatz der
Mittel, die Österreich aus dem Strukturfonds der Europäischen Union zur Verfügung
stehen. All diese Programme und insbesondere die INTERREG IIIA - Programme an den
EU - Außengrenzen zielen unter anderem darauf ab, die Grenzregionen für die EU -
Erweiterung vorzubereiten. Bei der EU - Strukturfondsförderung handelt es sich um eine
Programm - und keine Projektförderung. Das bedeutet, dass die EU - und die nationalen
Kofinanzierungsmittel für das Gesamtprogramm bereitgestellt werden, ohne dass zum
Zeitpunkt der diesbezüglichen Vereinbarung bekannt ist, welche Projekte gefördert
werden sollen. Konkrete Projekte, die einen sinnvollen Beitrag zur Vorbereitung auf die
EU - Erweiterung leisten, können im Rahmen dieser Programme von den zuständigen
Stellen vorbereitet und/oder bei den zuständigen Förderstellen eingereicht werden.
Der konkrete projektbezogene Einsatz dieser Mittel ist ein Ergebnis von Verhandlungen
zwischen nationalen, regionalen und grenzüberschreitenden Interessenten, welche
innerhalb eines programmatischen Rahmens frei handeln können.