1976/AB XXI.GP

Eingelangt am: 23.04.2001

 

Die Bundesministerin

für auswärtige Angelegenheiten

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dkfm. Dr. Hannes Bauer und Genossen haben am

19. Februar 2001 unter der Nr. 1925/J - NR/2001 an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend EU - Erweiterung gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Fragen 1 und 3:

Aufforderungen der Europäischen Kommission vom Dezember 2000 an Österreich oder

andere EU - Mitgliedstaaten, ein Positionspapier zur EU - Erweiterung vorzulegen, sind nicht

bekannt, ebensowenig wie danach präsentierte, allgemeine, nationale Positionspapiere

irgendeines Mitgliedstaates zur EU - Erweiterung.

 

Österreichs beteiligt sich aber seit Beginn des Beitrittsprozesses sehr aktiv an den

Beitrittsverhandlungen wie auch an der Handhabung der Assoziationsabkommen sowie

der Gestaltung des PHARE - Programms. Unter der österreichischen Präsidentschaft

wurden mit den Ländern der sogenannten Luxemburg - Gruppe die konkreten

Beitrittsverhandlungen eröffnet.

 

Österreich hat sich von Anfang an stets in sachlich konstruktiver Weise in die

Verhandlungen eingebracht und im Rahmen der Erstellung der Gemeinsamen

Standpunkte der EU seine Interessen vertreten.

 

Die nationalen Positionen wurden im Rahmen interministerieller Sitzungen akkordiert. In

wichtigen horizontalen Bereichen wurden sogenannte „information notes“ verfaßt, die

einen Aufriß über die spezifischen österreichischen Interessen in einem bestimmten

Verhandlungskapitel wiedergeben. So hat Österreich im Mai letzten Jahres eine

„Information note“ zu den Verhandlungskapiteln „Personenfreizügigkeit“ sowie

„Dienstleistungsfreiheit“ sowie vor kurzem eine Informationsnote zum Kapitel „Verkehr“

erstellt.

 

Zu Frage 2:

Die Sozialpartner sind umfassend in den Diskussionsprozeß zur Erstellung

österreichischer Positionen eingebunden. Sämtliche in Brüssel im Rahmen des

Erweiterungsprozesses erstellte Dokumente werden den Sozialpartnern direkt übermittelt.

Zu den interministeriellen Sitzungen im Erweiterungskontext, u.a. zur regelmäßig

tagenden interministeriellen Gruppe zu Erweiterungsangelegenheiten, sind die

Sozialpartner stets eingeladen. Sie nehmen an den Sitzungen aktiv teil und präsentieren

Vorschläge, die in der Regel direkt Eingang in die österreichischen Positionen, darunter in

die Kapitel „Landwirtschaft“, „Beschäftigung und Soziales“, „Dienstleistungen“, „Freier

Personenverkehr“, „Umwelt“, "Unternehmensrecht“ etc. finden.

 

Am 13.3.d.J. fand ein Sozialpartner - Gipfel zur Erweiterung statt, an dem die Präsidenten

Dr. Leitl, Schwarzböck, Mag. Tumpel und Verzetnitsch sowie Dr. Eichtinger für die

Industriellenvereinigung teilnahmen. Dieses Zusammentreffen bot die Gelegenheit,

laufende Probleme der Beitrittsverhandlungen offen anzusprechen, wobei die

österreichische Haltung zur "Personenfreizügigkeit" zentrales Thema war.

 

Zu Frage 4:

In Kontakten mit Vertretern der SPÖ werden stets auch das Thema „EU - Erweiterung“ und

in Verbindung damit die SPÖ - Positionen dazu erörtert. In dem von der SPÖ am 16. März

präsentierten „Pakt für Arbeit und Europa“ finden sich durchaus Übereinstimmungen mit

der Arbeit der Bundesregierung zur Erweiterung. Wenn etwa gefordert wird, dass das

Projekt Erweiterung so vorbereitet wird, dass die große Mehrheit der Bürgerinnen und

Bürger Österreichs auch „Ja“ zur Erweiterung sagen kann, dann entspricht dies dem

Gedanken der am 2.4. von der Bundesregierung ins Leben gerufenen Österreich -

Plattform, wo alle interessierten und betroffenen Kräfte, die politischen Parteien ebenso

wie Sozialpartner‚ Wirtschaftstreibende, Universitäten und Schulen zur aktiven Teilnahme

eingeladen sind. Im Rahmen dieser Plattform soll über alle die Bevölkerung

interessierenden Fragen zur Erweiterung grundlegend diskutiert und informiert werden.

Bei den Übergangsfristen im Bereich der Arbeitnehmer - und Dienstleistungsfreizügigkeit

at die Bundesregierung von Anfang an 7 Jahre gefordert und durch die Präsentation einer

„information note“ über die spezifische Situation in Österreich erreicht, dass die EU -

Partner und die EU - Kommission diese Forderung als sachlich gerechtfertigt ansehen.

 

Das BMaA ist bemüht, eine möglichst transparente Diskussion über die

Beitrittsverhandlungen zu gewährleisten und in ihrem Verlauf zu sich weiterentwickelnden

Positionen zu gelangen, die eine möglichst breite Unterstützung finden.

 

Zu Frage 5:

Im Rahmen regelmäßiger Kontakte mit Nachbarstaaten werden sämtliche Anliegen von

gemeinsamem Interesse erörtert. Dabei werden offene bilaterale Fragen mit dem Ziel

angesprochen, grenzüberschreitende Probleme nach Möglichkeit bilateral zu lösen.

 

Zu Frage 6:

Die für die Erweiterung notwendigen finanziellen Mittel wurden mit der AGENDA 2000

beschlossen, die Analysen zur Zukunft der Politiken der Union (interne Politiken,

Strukturpolitik, Agrarpolitik, Außenbeziehungen), zur Erweiterung (Beurteilung der

Kandidaten nach den Kriterien des ER Kopenhagen 1993, Hauptfragen der Erweiterung,

Erweiterungsszenarien, Europäische Konferenz) und zum Finanzrahmen 2000 - 2006

enthält.

 

Der Europäische Rat erzielte auf seiner Tagung in Berlin eine Gesamteinigung über die

Agenda 2000. Dabei wurde u.a. die Schaffung von zwei spezifischen

Heranführungsinstrumenten beschlossen: das strukturpolitische Instrument (ISPA) und

das agrarpolitische Instrument (SAPARD). Der Europäische Rat legte auch den

Finanzrahmen für diese Instrumente fest und beschloß die Verdopplung der

Heranführungshilfe ab dem Jahr 2000.

 

Die Finanzinstrumente der Union zur Heranführung der Beitrittskandidaten sind im

einzelnen:

 

PHARE

Ziel dieses Programms ist die Vorbereitung der Bewerberländer auf den Beitritt, indem es

seine Politiken auf die beiden wichtigsten Prioritäten der Übernahme des

gemeinschaftlichen Besitzstandes konzentriert, nämlich die Stärkung der

Verwaltungsstrukturen und der Verwaltungskapazität der Beitrittsländer sowie die

Finanzierung von Investitionen der Bewerberländer in Höhe von 30 bzw. 70 % seines

Budgets, mit Ausnahme der Investitionen, die über die strukturpolitischen Instrumente und

das landwirtschaftliche Aktionsprogramm im Rahmen der Vorbereitung auf den Beitritt

finanziert werden.

 

Die PHARE - Mittel belaufen sich seit 2000 auf 1.560 Millionen Euro pro Jahr, und ihre

Effizienz wird durch erneuerte Managementmethoden gestärkt, namentlich durch:

 

- die Konzentration der Projekte auf die durch die Beitrittspartnerschaften gesetzten

Prioritäten bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes;

 

- eine verbesserte Ausführung des Haushaltsplans;

 

- eine bedeutende Vergrößerung des Umfangs der Projekte;

 

- die Fortsetzung der Dezentralisierung der Verwaltung zugunsten der begünstigten

Länder.

 

•  Heranführungshilfe für die Landwirtschaft ( SAPARD)

 

Die Heranführungshilfe für die Landwirtschaft, die sich ab 2000 auf 520 Millionen Euro

jährlich beläuft, wird in vorrangigen Bereichen wie der Verbesserung der

Verarbeitungsstrukturen, der Absatzwege und der Qualitätskontrollen der Nahrungsmittel

eingesetzt. Diese Maßnahmen auf der Grundlage von nationalen Programmen

ermöglichen es, spezielle integrierte Entwicklungsprojekte zur Unterstützung lokaler

initiativen zu finanzieren.

 

• Strukturhilfen zur Vorbereitung auf den Beitritt (SIVB /ISPA)

 

Das strukturpolitische Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt (SIVB) verfügt ab dem

Jahr 2000 über ein Budget von 1.040 Millionen Euro pro Jahr. Es ist vorgesehen, daß die

Infrastrukturinvestitionen im Bereich Umwelt und Verkehr im wesentlichen durch SIVB

übernommen werden, wobei angestrebt wird, die Beitrittsländer in diesen beiden

Bereichen den Gemeinschaftsnormen weiter anzunähern.

Zu Frage 7:

Schon bisher bildete die Förderung österreichischer Regionen an der Grenze zu den

Beitrittskandidaten einen Schwerpunkt der österreichischen Regionalpolitik, da die

Grenzlage und die fehlenden Möglichkeiten dieser Regionen zu wirtschaftlichen

Kooperationen mit den benachbarten Grenzregionen vor 1989 eine Hauptursache für ihre

Entwicklungsschwäche darstellten. Seit dem EU - Beitritt wurde die Entwicklung und

Strukturanpassung dieser Regionen auch aus Mitteln der EU - Strukturfonds unterstützt.

 

Zwischen 1995 und 1999 wurden rund 1.669 Mio. Euro an EU - Strukturfondsmitteln in

strukturschwachen Gebieten Österreichs eingesetzt - davon gut 500 Mio. Euro für

Projekte in den österreichischen Regionen an der Grenze zu Beitrittskandidaten.

Auch in der Periode 2000 bis 2006 werden die österreichischen Regionen an der Grenze

zu den Beitrittskandidaten im Rahmen der Strukturfondsprogramme gefördert werden. Die

mit der AGENDA 2000 beschlossenen neuen EU - Finanzrahmen wurden gegenüber der

Vorperiode z.T. beträchtlich erhöht:

 

Österreich hat beim Europäischen Rat von Berlin im März 1999 Strukturfondsmittel für die

Periode 2000 - 2006 in Höhe von 1.827 Mio. Euro (Preise 1999) zugesprochen erhalten,

das entspricht einer realen Steigerung pro Jahr um 13% gegenüber der Periode 1995 -

1999. Davon entfallen 1.469 Mio. Euro auf die Ziele 1, 2 und 3 sowie 358 Mio. Euro auf

die Gemeinschaftsinitiativen INTERREG III (grenzüberschreitende Zusammenarbeit

zwischen Regionen), URBAN II (Maßnahmen für städtische Problemgebiete), LEADER +

(Aktionen von Initiativgruppen zur ländlichen Entwicklung) und EQUAL

(Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für benachteiligte Gruppen).

 

Ein erheblicher Teil dieser Strukturfonds - Mittel kommt in Grenzregionen zum Einsatz,

insbesondere in den Regionen an der Grenze zu den Beitrittskandidaten. Dies gilt im

besonderen für das Ziel - 1 - Programm für das Burgenland (insgesamt 261 Mio. Euro), aber

auch für die Ziel - 2 - Programme für NÖ, OÖ, Stmk und Kärnten, wobei jedoch bei diesen

Bundesländern die Mittelzuordnung für deren Grenzregionen nicht eindeutig

aufgeschlüsselt werden kann. Im weiteren sind die INTERREG IIIA - Programme an den

Grenzen zu den Beitrittskandidaten (104 Mio. Euro) sowie für das INTERREG IIIB -

Programm für Mittel - und Südosteuropa (CADSES, 21 Mio. Euro) anzuführen. Auch an

den „horizontalen“ Programmen Ziel 3, EQUAL und LEADER+ können die Regionen an

der Grenze zu den Beitrittskandidaten partizipieren.

Insgesamt ist also festzuhalten, daß für Projektvorhaben, die einen sinnvollen Beitrag zur

Vorbereitung auf die EU - Erweiterung leisten, bereits im Rahmen der bestehenden EU -

Programme beträchtliche Mittel zur Verfügung stehen.

 

Zu Frage 8:

Österreich hat im Rahmen der Strukturfondsprogramme der Europäischen Union für die

Förderperiode 2000 - 2006 bereits beträchtliche Mittel zur Verfügung, um sinnvolle Projekte

in den Grenzregionen zu den Beitrittskandidaten zu unterstützen.

 

Darüberhinaus führten bereits beim Europäischen Rat in Berlin die österreichischen

Bemühungen für eine stärkere Förderung der Grenzregionen dazu, dass für Österreich

zusätzliche Mittel für die Grenzregionen zur Verfügung gestellt wurden. Auch beim

Europäischen Rat in Nizza wurde dieses österreichische Anliegen wiederum vorgebracht.

Auf österreichische und deutsche Anregung hin wurde die EK in Nizza beauftragt, ein

weiteres Programm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Grenzregionen

auszuarbeiten.

 

In einem Schreiben an Kommissionspräsidenten Prodi vom Jänner d.J. sowie in einem

dem schwedischen Ministerpräsidenten Persson am 22. Februar persönlich überreichten

Memorandum unterstrich Bundeskanzler Schüssel die große Bedeutung des

Grenzregionenförderungsprogramms für Österreich. Bundeskanzler Schüssel forderte

sowohl Kommission als auch Ratspräsidentschaft auf, sich dieser Angelegenheit prioritär

anzunehmen. Das Memorandum wurde Anfang März auch an die Kommissare Fischler,

Verheugen, Barnier und Palacio übermittelt. In einem Antwortschreiben vom 22. März

teilte Kommissionspräsident Prodi mit, dass von den entsprechenden Dienststellen der

Kommission analysiert werde, inwieweit die in den Grenzregionen zur Verfügung

stehenden Instrumentarien den Herausforderungen der Erweiterung entsprechen. Auf der

Grundlage dieser Analyse werde die Kommission noch im Laufe dieses Frühjahres

Vorschläge unterbreiten, die sich mit der Optimierung und besseren Koordination dieser

Intrumentarien auseinandersetzen.

 

Seit zwei Jahren arbeiten Österreich, Deutschland und Italien im transnationalen

INTERREG - Projekt 'Preparity' zusammen. Im Rahmen dieses Projekts werden Studien

über die von der Erweiterung besonders betroffenen Grenzregionen erstellt.

Im Folgenden werden Punkte von besonderem Interesse zusammengefasst, die im

österreichischen Memorandum vom 21. Februar 2001 enthalten sind:

Bessere Koordinierung der grenzüberschreitenden Programme der EU:

Diese wurde von Österreich bereits 1999 in einer gemeinsamen Erklärung mit der

Tschechischen Republik, Ungarn, der Slowakei und Slowenien von der Europäischen

Kommission eingefordert. Viele dieser Anregungen haben im Vorschlag zur Überarbeitung

der PHARE - Richtlinien durch Kommissar Verheugen im Herbst 2000 (PHARE Review

2000) ihren Niederschlag gefunden. Dennoch verläuft die praktische Koordinierung der

grenzüberschreitenden Instrumente weiterhin noch nicht zufriedenstellend. Österreich

verlangt daher von der Kommission, zum Zwecke der Beteiligung an INTERREG -

Programmen rasch die PHARE - Regeln an die INTERREG - Regeln anzupassen und

bestehende Hindernisse aus dem Weg zu räumen.

 

Spezifisches Programm der EIB (Europäische Investitionsbank):

Die Zusammenarbeit mit der EIB zur Erstellung eines solchen Programms funktioniert

hervorragend. Zur Umsetzung eines solchen Programms, die auch für die Akzeptanz der

EU - Erweiterung in den Grenzregionen wesentlich ist, bedarf es jedoch der von Österreich

eingeforderten stärkeren Verpflichtung der Europäischen Kommission.

 

Ausbau der Verkehrsinfrastruktur:

Die Qualität der Verkehrsinfrastruktur zwischen der EU und den Beitrittsländern ist

essentiell für den wirtschaftlichen Erfolg der Erweiterung. Österreich verlangt daher auf

der Grundlage der bereits durchgeführten Arbeiten im Rahmen der TEN

("Transeuropäische Netze") eine weitere Umverteilung der TEN - Mittel zu Gunsten der

Grenzregionen zwecks Beseitigung struktureller „Flaschenhälse“ („bottle necks“) zwischen

der EU und den Beitrittsländern.

 

Über 2006 hinaus:

Die Grenzregionen ‚werden auch nach der Erweiterung eine Schlüsselrolle für die weitere

wirtschaftliche Entwicklung in der Union einnehmen. Daher muss im Hinblick auf die

Reform der Strukturfonds für die Zeit nach 2006 eine geeignete Lösung gefunden werden,

um auch in Hinkunft zu große regionale Unterschiede zu vermeiden und eine gedeihliche

Entwicklung der Grenzregionen zu ermöglichen.

 

Zu Frage 9:

EUREGIOs und andere Plattformen der grenzüberschreitenden regionalen

Zusammenarbeit erfahren in den letzten Jahren einen großen Aufschwung. Vor allem an

den Außengrenzen der EU entstand eine Vielzahl neuer Europaregionen zur Abstimmung

der grenzüberschreitenden Entwicklung.

Der Aufbau solcher Kooperations - und Netzwerkstrukturen sowie deren eigentliche

Aufgaben, wie z.B. Projektentwicklung in den Grenzregionen, konnten und wurden bereits

in der vergangenen Strukturfondsperiode 1995 - 1999 finanziell aus EU -

Strukturfondsmitteln unterstützt. Im Rahmen der neuen INTERREG IIIA - Programme, die

den Zeitraum 2000 - 2006 abdecken, ist eine finanzielle Unterstützung für Maßnahmen der

Stärkung von grenzüberschreitenden Organisationsstrukturen und Netzwerken

vorgesehen.

 

Eine finanzielle Unterstützung jener Projektteile, die in den benachbarten Staaten

umgesetzt werden, d.h. also der Netzwerkpartner in Tschechien, Slowakei, Ungarn oder

Slowenien, ist im Rahmen der PHARE Cross Border Cooperation Programme (PHARE

CBC) möglich.

 

Zu Frage 10:

Für die einzelnen Zielgebiete und Gemeinschaftsinitiativen wurden in enger

Zusammenarbeit zwischen Bundes - und Landesdienststeilen und in Abstimmung mit den

Wirtschafts - und Sozialpartnern die Programmplanungsdokumente für die Periode 2000 -

2006 erarbeitet. Sie bilden die konzeptive und operative Grundlage für den Einsatz der

Mittel, die Österreich aus dem Strukturfonds der Europäischen Union zur Verfügung

stehen. All diese Programme und insbesondere die INTERREG IIIA - Programme an den

EU - Außengrenzen zielen unter anderem darauf ab, die Grenzregionen für die EU -

Erweiterung vorzubereiten. Bei der EU - Strukturfondsförderung handelt es sich um eine

Programm - und keine Projektförderung. Das bedeutet, dass die EU - und die nationalen

Kofinanzierungsmittel für das Gesamtprogramm bereitgestellt werden, ohne dass zum

Zeitpunkt der diesbezüglichen Vereinbarung bekannt ist, welche Projekte gefördert

werden sollen. Konkrete Projekte, die einen sinnvollen Beitrag zur Vorbereitung auf die

EU - Erweiterung leisten, können im Rahmen dieser Programme von den zuständigen

Stellen vorbereitet und/oder bei den zuständigen Förderstellen eingereicht werden.

 

Der konkrete projektbezogene Einsatz dieser Mittel ist ein Ergebnis von Verhandlungen

zwischen nationalen, regionalen und grenzüberschreitenden Interessenten, welche

innerhalb eines programmatischen Rahmens frei handeln können.