1977/AB XXI.GP

Eingelangt am: 23.04.2001

 

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Mag.a Barbara Prammer und GenossInnen betreffend Männer -

abteilung im Frauenministerium, Nr. 1997/J, wie folgt:

 

 

Fragen 1 und 2:

 

Eine moderne und emanzipatorische Politik muss sich der Geschlechterthematik,

der Rollen von Frauen und Männern in der Gesellschaft sowie ihrem Verhältnis

zueinander annehmen. Veränderungen im Rollenverständnis eines Geschlechts

bringen zugleich neue Anforderungen auch an das andere Geschlecht. Es treten

zunehmend Männer an die Männerberatungsstellen heran bzw. organisieren sich in

Vereinen, um ihre Probleme zu Gehör zu bringen. Verantwortungsvolle Politik muss

diesen Bedürfnissen Rechnung tragen. Deshalb wurde im Bundesministerium für

Soziale Sicherheit und Generationen eine männerpolitische Grundsatzabteilung

eingerichtet.

 

Frage 3:

Die Betrauung mit der provisorischen Leitung dieser Abteilung erfolgte im Zuge der

Änderung der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für soziale Sicherheit

und Generationen.

 

Frage 4:

Die Ausschreibung wird nach dem Vorliegen der Bewertung dieser Abteilungsleiter -

funktion erfolgen.

Frage 5:

Gemäß § 141 Abs. 1 des Beamten - Dienstrechtsgesetzes 1979 bzw. § 68 Abs. 1 des

Vertragsbedienstetengesetzes 1948 sind nur Arbeitsplätze der Funktionsgruppen 7

bis 9 der Verwendungsgruppe A1 bzw. der Bewertungsgruppen v1/5 bis v1/7 zeitlich

befristet für einen Zeitraum von fünf Jahren zu besetzen. Da die Funktion der Lei -

tung der Abteilung VI/6 jedenfalls niedriger zu bewerten ist, wird die Betrauung auch

nicht zeitlich begrenzt erfolgen.

 

Frage 6:

Die Anforderung an die Leitung der „Männerpolitischen Grundsatzabteilung“ ist,

da die Gründung der Abteilung die notwendig gewordene Ergänzung der Ge -

schlechter - und Emanzipationspolitik darstellt, zum einen die grundsatzorientierte

wissenschaftliche Ausbildung, welche eine ganzheitliche Betrachtungsweise ein -

schließt. Zum anderen ist auch die praktische Erfahrung im grundsatzpolitischen und

organisatorischen Bereich sowie soziale Kompetenz erforderlich. Dazu kommen die

allgemeinen Anforderungen, die an die Leitung einer Abteilung gestellt werden, wie

Entscheidungsfähigkeit, besondere Eignung zur Menschenführung, Teamfähigkeit

etc.

 

Frage 7:

Der Abteilung obliegt die Forschung bzw. Durchführung von Studien, Erhebungen

und Analysen zu männerrelevanten Themen. Damit im Zusammenhang steht die

Zusammenarbeit mit universitären bzw. wissenschaftlichen Instituten und Experten.

Als weitere Schwerpunkte sind die Vernetzung und Zusammenarbeit mit Männeror -

ganisationen, Männerinitiativen und Männerberatungsstellen zu nennen. Weiters

sind die Zusammenarbeit mit der Sektion für Frauenangelegenheiten, der Sektion für

Gesundheitswesen, den Abteilungen für Jugend - und Seniorenangelegenheiten, der

Sektion für Familienangelegenheiten sowie gegebenenfalls auch mit anderen Res -

sorts hinsichtlich der Themenbereiche wie z.B. Vereinbarkeit von Beruf und Familie,

gemeinsame Obsorge, männerspezifische Generationsfragen, Gesundheitsförde -

rung, Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern, allgemeine bildungsspe -

zifische Fragen sowie die Begutachtung von Gesetzesentwürfen hervorzuheben.

 

Fragen 8, 9 und 12:

Die Abteilung ist derzeit mit dreieinhalb Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt.

Allenfalls wird noch ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin hinzukommen.

 

Die Kosten der Abteilung sind in den veranschlagten Personal - und Sachausgaben

meines Ressorts global veranschlagt und werden der Abteilung bei Bedarf zugewie -

sen.

 

Frage 10:

Die grundsatzpolitische Männerabteilung ist in Fragen der Geschlechter - und Gleich -

stellungspolitik als männerpolitische Ergänzung zu den Tätigkeiten der Sektion für

Frauenangelegenheiten zu verstehen und wird sich schon deshalb mit den Fragen

nach Privilegien oder Diskriminierungen hinsichtlich beider Geschlechter beschäfti -

gen. Sie wird hierzu auch auf die Arbeiten der Sektion für Frauenangelegenheiten

Bezug nehmen bzw. die Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Abteilungen

dieser Sektion betreffend gemeinsamer Projekte suchen.

 

Frage 11:

Die allgemeinen Kriterien für Bundesbedienstete in fachspezifischen Grundsatzab -

teilungen.

 

Frage 13:

Dr. Berchtold ist aufgrund seiner wissenschaftlichen Ausbildung und Lehrauftragstä -

tigkeit einerseits, seiner beruflichen Erfahrung im grundsatzpolitischen und organi -

satorischen Bereich andererseits und nicht zuletzt aufgrund seiner sozialen Kompe -

tenz für die provisorische Leitung der Abteilung vorgesehen worden.