1978/AB XXI.GP
Eingelangt am: 23.04.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat ÖLLINGER, Freundinnen und Freunde haben am 12. März 2001
unter der Zahl Nr. 2103/J - NR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"KabinettsmitarbeiterInnen" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Hinsichtlich des Unterpunktes a) darf ich auf die unter der seinerzeitigen Voranfrage Nr. 1747/J - NR/2001
unter Punkt 7 ergangene Beantwortung verweisen.
Die derzeit prognostizierbaren Personalaufwendungen für das Jahr 2001 belaufen sich für die in einem
öffentlichen Dienstverhältnis stehenden sowie für die aufgrund eines Arbeitsleihvertrages tätigen
Mitarbeiter meines Kabinetts gesamthaft inklusive Zulagen, Prämien, Belohnungen,
Überstundenabgeltungen und der Umsatzsteuer entsprechend den zur Verfügung stehenden
Abrechnungen auf rund S 10,7 Millionen (diese Angabe versteht sich exclusive der Dienstgeberbeiträge
für die öffentlich Bediensteten).
Bezüglich der Personalkosten für das Jahr 2002 können zum derzeitigen Stand keine detaillierten
Aussagen getroffen werden, zumal sich die Kosten für Arbeitsleihverträge an den Erhöhungen der
Bezüge in der Privatwirtschaft für das nächste Jahr orientieren und diese naturgemäß noch nicht bekannt
sind.
Zu den Fragen 2 und 3:
Die unter Frage 1 angeführten Kosten beinhalten sämtliche der angesprochenen Kostenfaktoren.
Zu den Fragen 4 und 5:
Im Hinblick auf die Gestaltung der Dienstverhältnisse der öffentlich Bediensteten bzw. der aufgrund
eines Arbeitsleihvertrages beschäftigten Mitarbeiter meines Kabinetts, übersteigen deren Monatsbezüge/ -
entgelte
regelmäßig nicht den Durchschnittsbezug der Sektionsleiter
meines Hauses.
Bei einem Mitarbeiter meines Kabinetts war jedoch - entsprechend den erfolgten
Überstundenabrechnungen - im Hinblick auf dessen zeitliche Mehrdienstleistungen im Abrechnungs -
zeitraum Jänner 2001 ein Bezug zu verzeichnen, der dieses durchschnittliche Ausmaß etwas überstiegen
hat.
Ich weise somit ausdrücklich darauf hin, dass das gelegentliche Überschreiten des Durchschnittsgehalts
eines Sektionsleiters meines Hauses ausschließlich auf die zeitliche Inanspruchnahme der Mitarbeiter
meines Kabinetts zurückzuführen ist.