198/AB XXI.GP

 

B e a n t w o r t u n g

der Anfrage der Abgeordneten Dr. Povysil, Dr. Pumberger,

Dr. Kurzmann, Mag. Haupt und Fischl betreffend

Spitalswesen und Gesundheitsberufe

(Nr. 148/J)

 

 

 

 

Zur gegenständlichen Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

 

Zu Frage 1:

 

Dem Bund kommt nach der Kompetenzverteilung der österreichischen Bundesver -

fassung im Bereich der Heil - und Pflegeanstalten lediglich die Gesetzgebung über

die Grundsätze zu. Aus diesem Grund verfüge ich über keine Erfahrungen, die die in

Frage 1 enthaltene Behauptung bestätigen könnten. Ich verweise vielmehr darauf,

dass aus meiner Sicht ein genereller Ärztemangel nicht feststellbar ist.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Durch die letzten Novellen zum Bundes - Krankenanstaltengesetz (KAG) wurden we -

sentliche grundsatzgesetzliche Vorgaben zur Qualitätsverbesserung in der medizini -

schen Betreuung vorgegeben. In diesem Zusammenhang sei beispielsweise darauf

hingewiesen, dass die Betriebsbewilligung seitens der Landesregierung für eine

Krankenanstalt unter anderem nur dann erteilt werden darf, wenn ein geeigneter Arzt

als verantwortlicher ärztlicher Leiter und für die Leitung der einzelnen Abteilungen

und sonstigen Organisationseinheiten fachlich geeignete Ärzte namhaft gemacht

worden sind und auch sonst glaubhaft gemacht worden ist, dass die nach dem An -

staltszweck und Leistungsangebot erforderliche personelle Ausstattung gesichert ist

(§ 3 Abs. 4 lit d KAG). Die Träger von Krankenanstalten wurden zur Personalpla -

nung verpflichtet, über deren Ergebnis jährlich der Landesregierung zu berichten ist.

Weiters sei auf die Regelungen „über Qualitätssicherung, Krankenhaushygiene, Fort -

bildung oder Supervision hingewiesen, die insgesamt den grundsatzgesetzlichen

Rahmen für eine moderne und qualitativ hochwertige medizinische Betreuung in

Krankenanstalten vorgeben. Die Umsetzung dieser grundsalzgesetzlichen Vorgaben

im Landesrecht ist ebenso wie der Vollzug Landessache.

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Konkrete Maßnahmen zur Überprüfung von Spitälern sind durch die Länder im

Rahmen ihrer Kompetenz (Art 12 B - VG) zu setzen.

 

Hinsichtlich grundsatzgesetzwidriger landesgesetzlicher Regelungen besteht die

Möglichkeit, dass die Bundesregierung ein Gesetzesprüfungsverfahren vor dem

Verfassungsgerichtshof anstrengt.

 

Eine Überprüfung des Vollzugs der Länder durch den Bund ist - mit Ausnahme der

Möglichkeit des Art. 131 Abs. 1 Z 2 B - VG - nicht vorgesehen. Darüber hinausgehen -

de Sanktionsmechanismen bedürften einer Änderung der Bundesverfassung.

 

Zu Frage 6:

 

Das angesprochene Problem des Personaleinsatzes betrifft die Vollzugszuständig -

keit der Länder. Bezüglich der Kontrollen des Bundes in diesem Bereich verweise ich

auf die Beantwortung der Frage 8.

 

Zu Frage 7:

 

Neben anderen qualitätsbezogenen Aktivitäten sollen zukünftig folgende Maßnah -

men gesetzt werden:

 

•  Errichtung einer Clearing - Stelle zur Qualität im Rahmen der Strukturkommission.

   Diese soll insbesondere einen Informationsaustausch ermöglichen, Qualitätsricht -

   linien und Anreizsysteme ausarbeiten sowie die Durchführung von Qualitätsmaß -

   nahmen evaluieren und kontrollieren.

 

•  Auf Landesebene sollen verpflichtend Einrichtungen zur Qualitätssicherung ge -

   schaffen werden, die unter anderem die Umsetzung der Richtlinien kontrollieren

   und Qualitätsmaßnahmen ständig überwachen sowie der Clearing - Stelle darüber

   berichten sollen.

 

•  Die Umsetzung der Qualitätsmaßnahmen auf Krankenanstaltenebene obliegt den

   Qualitätssicherungskommissionen gemäß § 5b KAG.

 

Zur Stärkung der unabhängigen PatientenanwältInnen hat die Strukturkommission in

der 8. Sitzung am 15. September 1999 weiters beschlossen, einem Patientenan -

walt/anwältin den Sitzungen der Strukturkommission als Experten/in beizuziehen.

 

Zu Frage 8:

 

In den ersten drei Quartalen des Jahres 1999 (die Statistik des letzten Quartals 1999

liegt noch nicht vollständig vor) wurden von den Arbeitsinspektoraten 43 Krankenan -

stalten überprüft. Im selben Zeitraum erfolgten weiters 23 Beratungen (außerhalb

von Betriebskontrollen bzw. Erhebungen) in Angelegenheiten des KA - AZG. Es wur -

den von den Arbeitsinspektoraten 35 Aufforderungen gemäß § 9 ArblG ausgestellt,

die überwiegend die Arbeitszeiten und die Ruhezeiten betrafen.

 

Im Jahre 1998 wurden von den Arbeitsinspektoraten insgesamt 206 Kontrollen nach

dem KA - AZG durchgeführt, wobei 164 Beanstandungen festgestellt wurden. Außer -

halb von Betriebskontrollen bzw. Erhebungen erfolgten 38 Beratungen.

 

Auch im Jahr 2000 wird von den Arbeitsinspektoraten der Kontrolle der Einhaltung

der Bestimmungen des KA - AZG besonderes Augenmerk zugewendet werden.

 

Zu Frage 9:

 

In § 8 Abs. 1 Z 3 und 4 KAG ist grundsatzgesetzlich vorgesehen, dass in Schwer -

punkt - und Standardkrankenanstalten unter bestimmten Voraussetzungen von einer

dauernden ärztlichen Anwesenheit abgesehen werden kann, wenn statt dessen eine

Rufbereitschaft eingerichtet ist. Die Umsetzung dieser grundsatzgesetztichen Vorga -

ben als Mindeststandard hat durch die Landesgesetzgeber unter Beachtung der

durch das Grundsatzgesetz vorgegebenen Grenzen zu erfolgen.

 

Die genannten Regelungen wurden in folgenden Ländern umgesetzt:

Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg, Kärnten und Steiermark.

Kopien der einschlägigen Bestimmungen liegen bei (Beilage 1).

 

Dem Anliegen, bundeseinheitliche Regelungen zu schaffen, steht der Typus der

Grundsatzgesetzgebungskompetenz nach Art. 12 B - VG entgegen.

 

Zu Frage 10:

 

Die Angehörigen von Gesundheitsberufen, die in den Jahren 1996 bis 1999 ausge -

bildet wurden, sind den beiliegenden Tabellen zu entnehmen (Beilage 2a). Quellen -

angabe: Statistik Österreich. Eine Gliederung nach den Merkmalen Geschlecht,

Staatszugehörigkeit und Alter ist in unterschiedlichem Ausmaß vorhanden.

 

Hinsichtlich der Psychotherapeuten, klinischen Psychologen und Gesundheitspsy -

chologen verweise ich auf die Beilage 2b.

 

Aufgrund der Datenlage lässt sich nicht eruieren, wie viele Personen, die im genann -

ten Zeitraum in Gesundheitsberufen ausgebildet wurden, zeitweilig arbeitslos gemel -

det waren.

 

Ein Vergleich der Durchschnittsbestände aller Arbeitslosen in Gesundheitsberufen

zwischen 1996 und 1999 nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit (Inländer/Aus -

länder) ist der Beilage 3 zu entnehmen. Dies zeigt einen Anstieg der Arbeitslosigkeit

zwischen 1996 und 1998 und einen deutlichen Rickgang zwischen 1998 und 1999,

wobei inländische und ausländische Arbeitskräfte gleichermaßen betroffen sind.

Insgesamt ist zwischen 1996 und 1999 ein Anstieg der Arbeitslosigkeit von lediglich

1,5 % zu beobachten, während im gleichen Zeitraum ein Anstieg der unselbständig

Beschäftigten in der Wirtschaftsabteilung Gesundheits - und Sozialwesen des Haupt -

verbandes der Sozialversicherungsträger von 6,2 % zu beobachten war.

 

Eine unmittelbare Vergleichbarkeit der Daten ist allerdings insofern nicht gegeben,

als unselbständig Beschäftigte vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger

nicht nach Berufen erfasst werden.

 

Zu Frage 11:

 

Die Träger der in dieser Frage angesprochenen Ausbildungsstätten sind ident mit

den jeweiligen Spitalsträgern (z.B. § 25 HebammenG, § 14 MTD - G, § 49 und § 95

GUKG). Vor diesem Hintergrund bin ich der Meinung, dass entsprechend dem Be -

darf eine ausreichende Zahl an Interessierten ausgebildet wird, denen sodann im

Rahmen des Gemeinschaftsrechts auch die Möglichkeit zur Migration im EWR frei -

steht. Allerdings verfüge ich über keine Möglichkeit, auf die Zahlen der in Ausbildung

befindlichen Personen in Ausbildungsstätten Einfluss zu nehmen.

 

Zu Frage 12:

 

Für die Jahre 1996 und 1997 liegen folgende Daten vor:

 

Diplomierte/r Gesundheits - und Krankenschwester/pfleger im Jahre 1996

(Laut Dokument der Europäischen Kommission XV/E/8060/3/97)

 

Italien:                                   4

United Kingdom:                 6

Dänemark:                            1

Schweden:                            1

Belgien:                                 1

 

Diplomierte/r Gesundheits - und Krankenschwester/Pfleger im Jahre 1997

(Laut Dokument der Europäischen Kommission XV/E/8130/1/98)

 

Finnland:                              1

Niederlande:                         2

 

Daten über den Zeitraum 1998 und 1999 sind bis dato von der Europäischen Kom -

mission nicht übermittelt worden. Auch der Internetadresse ,,europa.eu.int“ sind keine

weiteren Angaben zu entnehmen.

 

Zu Frage 13:

 

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in meinen Kompetenzbereich.

Zu Frage 14:

 

Aufgrund der Kompetenzverteilung der Bundesverfassung wäre diese Frage von der

Oberösterreichischen Landesregierung zu prüfen.

 

Zu Frage 15:

 

Die Vollziehung der sanitären Aufsicht über Krankenanstalten erfolgt in mittelbarer

Bundesverwaltung durch die Bezirksverwaltungsbehörden und die Landeshaupt -

männer.

 

 

 

 

Die Beilagen 1 und 2a konnten nicht gescannt werden

                                                                                                                             Beilage 2b

 

Psychotherapeuten, klinischen Psychologen und Gesundheitspsychologen:

 

Statistisch gut auswertbare Daten sind allerdings erst für den Zeitraum 1997 bis

1999 möglich.

 

1. Statistik der Personen, die sich in methodenspezifischer Ausbildung zum

Psychotherapeuten befinden bzw. befunden haben:

 

Jahre

 1997

 1998

 1999

 

 

 

 

Übersicht

 3346

 2367

 2368

 

 

 

 

Geschlecht

 

 

 

weiblich

 2021

 1507

 1714

männlich

   938

   675

   654

keine Angaben

   387

   185

       0

 

 

 

 

 

Alter

 

 

 

bis 25 Jahre

       4

       1

       3

26 bis 30 Jahre

   413

   174

   162

31 bis 40 Jahre

 1447

 1032

   983

über 40 Jahre

 1029

   962

   998

keine Angaben

   453

   198

   222

 

 

 

 

Staatsbürgerschaft

 

 

 

Österreich

 2820

 2093

 2093

Deutschland

     65

     52

     35

Italien

     20

     19

     15

sonstige

     17

     16

     13

keine Angaben

   424

   187

   212

 

 

 

 

Wohnort/Bundesland

 

 

 

Wien

 1233

   894

   929

Niederösterreich

   287

   233

   277

Oberösterreich

   253

   155

   178

Salzburg

   333

   259

   266

Tirol

   227

   191

   155

Vorarlberg

     68

     55

     64

Burgenland

     21

     14

     16

Steiermark

   268

   164

   176

Kärnten

   161

   144

   146

Ausland

     54

     65

     53

keine Angaben

   441

   193

     45


 

2. Statistik der Personen, die sich in Ausbildung zum klinischen Psychologen und

zum Gesundheitspsychologen befinden bzw. befunden haben:

 

Jahre

 1997

 1998

 1999

 

 

 

 

Übersicht

 474

 481

 559

 

 

 

 

Geschlecht

 

 

 

weiblich

 387

 408

 468

männlich

   87

   73

   91

 

 

 

 

Alter

 

 

 

20 bis 24 Jahre

     3

     3

     6

25 bis 29 Jahre

 187

 196

 218

30 bis 39 Jahre

 237

 237

 225

über 40 Jahre

   47

   45

 110

 

 

 

 

 

Staatsbürgerschaft

 

 

 

Österreich

 455

 459

 536

Deutschland

     8

   10

   10

Italien

     4

     4

   10

sonstige

     7

     8

     3

 

 

 

 

Wohnort/Bundesland

 

 

 

Wien

 187

 190

 216

Niederösterreich

   36

   46

   54

Oberösterreich

   37

   35

   44

Salzburg

   95

   86

   85

Tirol

   38

   25

   30

Vorarlberg

     5

     9

     7

Burgenland

     5

     3

     6

Steiermark

   56

   70

   88

Kärnten

     7

   10

   15

Ausland

     8

     7

   14

 

Zur Ergänzung wird festgehalten, dass die folgende Statistik eine Übersicht über die

eingetragenen Psychotherapeuten, klinischen Psychologen und

Gesundheitspsychologen in den Jahren 1996 bis 1999 bietet, die damit auch den

indirekten Schluss zulässt, dass diese Personen in diesen Jahren auch ihre jeweilige

Ausbildung abgeschlossen haben:

 

Berufsgruppe

 1996

 1997

 1998

 1999

 

 

 

 

 

Psychotherapeuten/

weiblich

 188

 512

 355

 90

Psychotherapeuten/

männlich

 70

 181

 132

 21

klinische Psychologen/

weiblich

 124

 207

 229

 182

klinische Psychologen/

 35

 59

 45

 26


 

männlich

 

 

 

 

Gesundheitspsychologen/

weiblich

 120

 204

 218

 182

Gesundheitspsychologen/

männlich

 29

 59

 46

 26


 

                                                                                                                                                             Beilage 3

 

ARBEITSLOSE IN GESUNDHEITSBERUFEN NACH GESCHLECHT UND STAAT

1996 - 1999 (Jahresdurchschnittsbestände)

 

 

I N L Ä N D E R

 

 

1996

1997

1998

1999

 

GESCHLECHT

GESCHLECHT

GESCHLECHT

GESCHLECHT

BERUFSART

M

W

M

W

M

W

M

W

Ärzte

 228

 295

 243

 294

 213

 278

 163

 250

Apotheker

 25

 48

 27

 66

 26

 63

 17

 48

Hebammen

 0

 19

 0

 20

 0

 23

 0

 32

Dipl. Krankenpfl./schwestern

 32

 407

 45

 482

 48

 551

 46

 486

Sonst. mediz. - techn. Fachkr.

 19

 159

 26

 195

 33

 224

 31

 210

Nicht dipl. Krankenpfler

 238

 1.808

 273

 1.943

 278

 2.027

 248

 1.853

Sonstige Gesundheitsberufe

 249

 568

 292

 623

 262

 610

 232

 538

SUMME

 791

 3.304

 907

 3.624

 861

 3.777

 736

 3.418

 

                                              

A U S L Ä N D E R

 

 

1996

1997

1998

1999

 

GESCHLECHT

GESCHLECHT

GESCHLECHT

GESCHLECHT

BERUFSART

M

W

M

W

M

W

M

W

Ärzte

 17

 8

 18

 11

 17

 11

 9

 11

Apotheker

 1

 5

 4

 4

 2

 2

 1

 2

Hebammen

 0

 3

 0

 3

 0

 3

 0

 5

Dipl. Krankenpfl./schwestern

 4

 26

 4

 30

 5

 41

 4

 31

Sonst. mediz. - techn. Fachkr.

 8

 11

 8

 12

 8

 14

 7

 14

Nicht dipl. Krankenpfler

 25

 92

 28

 107

 34

 128

 18

 109

Sonstige Gesundheitsberufe

 14

 21

 14

 29

 18

 19

 14

 15

SUMME

 68

 165

 75

 197

 85

 219

 53

 187

 

 

I N S G E S A M T

 

 

1996

1997

1998

1999

 

GESCHLECHT

GESCHLECHT

GESCHLECHT

GESCHLECHT

BERUFSART

M

W

M

W

M

W

M

W

Ärzte

 244

 303

 261

 305

 231

 289

 171

 260

Apotheker

 26

 52

 31

 69

 28

 65

 18

 50

Hebammen

 0

 22

 0

 23

 0

 26

 0

 37

Dipl. Krankenpfl./schwestern

 36

 432

 49

 512

 53

 592

 50

 518

Sonst. mediz. - techn. Fachkr.

 27

 170

 34

 207

 41

 238

 38

 224

Nicht dipl. Krankenpfler

 262

 1.900

 300

 2.050

 313

 2.155

 266

 1.962

Sonstige Gesundheitsberufe

 263

 589

 307

 652

 281

 629

 246

 554

SUMME

 859

 3.469

 982

 3.820

 946

 3.996

 789

 3.604

Quelle: AMS (SAMIS - Freie Abfrage)

 

 

Unter "Sonstige Gesundheitsberufe" sind die Berufe DiätassistentIn, MasseurIn, LernpflegerIn KrankenpflegeschülerIn

AnatomiedienerIn, Desintektionsgehilfe/in und Posekturgehilfe/in zusammengefasst