1981/AB XXI.GP

Eingelangt am: 24.04.2001

 

     MAG. WILHELM MOLTERER

               BUNDESMINISTER

FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Keppelmüller, Maier und Genossen haben am

2.3.2001 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2067/J betreffend "die Entsor -

gung ,infektiösen' Tiermehls vom 14.12.2000, 1684/J XXI GP“ gerichtet. Ich beehre

mich, diese wie folgt zu beantworten:

 

 

ad 1

Es wird in folgenden kalorischen Kraftwerken Tiermehl verbrannt (Stand 12. Kalen -

derwoche):

 

Österreichische Draukraftwerke AG

Energie AG Oberösterreich

Dampfkraftwerk St. Andrä

Kraftwerk Riedersbach II

9433 St. Andrä

Riedersbach 109

 

5120 St. Pantaleon

 

 

Energie AG Oberösterreich

Linz AG (ESG)

Werk Timelkam

Fernheizwerk Mitte

Mühlfeld 2

Nebingerstraße 1

4850 Timelkam

4020 Linz

 

 

Steirische Wasserkraft - u. Elektrizitäts - AG

Österreichische Draukraftwerke AG

Fernheizkraftwerk Mellach

Dampfkraftwerk Zeltweg

8410 Mellach

Forstweg

 

8740 Zeltweg

 

 

EVN AG

 

VERBUND - Austrian Hydro Power AG

 

Kraftwerk Dürnrohr

 

Kraftwerkstraße 1

 

3435 Dürnrohr

 


 

ad 2

Es wird in folgenden anderen Anlagen Tiermehl verbrannt (Stand 12. Kalenderwo -

che):

 

Wopfinger Baustoffindustrie GmbH

Wietersdorfer & Peggauer

Zementwerk Wopfing

Zementwerke GmbH, Werk Peggau

2754 Wopfing 156

Alois - Kern - Straße 1

 

8120 Peggau

 

 

Kirchdorfer Zementwerke Hofmann GmbH

Energie AG Oberösterreich

Hofmannstraße 4

Weiser Abfallverwertung

4560 Kirchdorf an der Krems

Mitterhoferstraße 100

 

4600 Wels

 

 

Fernwärme Wien (EBS)

Lafarge Perlmooser AG

Werk Simmeringer Haide

Werk Retznei

Haidequerstraße 6

8461 Retznei Nr.34

1110 Wien

(Anfahrphase)

 

ad 3

Nach dem Abfallwirtschaftsgesetz liegen folgende Genehmigungen vor:

 

a) Ein Versuchsbetrieb gemäß § 29 Abs. 8 AWG betreffend die Verbrennung von

    Tiermehl (SN 11701 oder SN 97102) wurde bei folgenden Anlagen genehmigt

    (allerdings werden nicht alle Genehmigungen in Anspruch genommen):

 

Kärnten

 

Österreichische Draukraftwerke AG

Wietersdorfer & Peggauer Zement -

Dampfkraftwerk St. Andrä

werke GmbH, Werk Wietersdorf

9433 St. Andrä

Wietersdorf 1

 

9373 Klein St. Paul

 

 

Oberösterreich

 

Energie AG Oberösterreich

Energie AG Oberösterreich

Kraftwerk Riedersbach II

Werk Timelkam

Riedersbach 109

Mühlfeld 2

5120 St. Pantaleon

4850 Timelkam


 

Kirchdorfer Zementwerk Hofmann GmbH

Linz AG

Hofmannstraße 4

Fernheizwerk Mitte

4560 Kirchdorf an der Krems

Nebingerstraße 1

 

4020 Linz

 

 

Reststoffveiwertung Lenzing GmbH

 

4860 Lenzing

 

 

Niederösterreich

 

 

Lafarge Perlmooser AG

EVN AG

Werk Mannersdorf

VERBUND - Austrian Hydro Power AG

Wiener Straße 10

Kraftwerk Dürnrohr

2452 Mannersdorf/L.

Kraftwerkstraße 1

 

3435 Dürnrohr

 

Steiermark

 

Steirische Wasserkraft - und Elektrizitäts - AG

Österreichische Draukraftwerke AG

Fernheizkraftwerk Mellach

Dampfkraftwerk Voitsberg

8410 Mellach

Packer Straße 12

 

8570 Voitsberg

 

 

Lafarge Perlmooser AG

Wietersdorfer & Peggauer

Werk Retznei

Zementwerke GmbH, Werk Peggau

8461 Retznei Nr.34

Alois - Kern - Straße 1

 

8120 Peggau

 

b) Folgende Anlagen verfügten bereits vor Oktober 2000 über eine Genehmigung

     der Schlüsselnummern SN 11701 bzw. SN 97102:

 

Oberösterreich

 

Energie AG Oberösterreich

Weiser Abfallverwertung

Mitterhoferstraße 100

4600 Wels

Wien

 

Fernwärme Wien (EBS)

Werk Simmeringer Halde

Haidequerstraße 6

1110 Wien

 

In beiden Fällen hat bezüglich des Einsatzes von Tiermehl ein Lokalaugenschein

unter Beiziehung von Sachverständigen stattgefunden.

 

ad 4

Als Hauptbrennstoff wird Steinkohle eingesetzt; lediglich das Fernheizwerk Linz wird

mit Heizöl Schwer bzw. Gas betrieben.

 

In den Werken der Zementindustrie wird als Hauptbrennstoff Braun - oder Steinkohle,

bzw. Gas eingesetzt.

 

In der Anlage der Fernwärme Wien (EBS) kommen gefährliche bzw. nicht

gefährliche Abfälle (Klärschlamm) zum Einsatz, in der Anlage der Weiser

Abfallverwertung Haus - bzw. Gewerbemüll.

 

ad 5

Von der Behörde sind im Rahmen der Genehmigung eines Versuchsbetriebs die

öffentlichen Interessen sowie die Interessen der Nachbarn wahrzunehmen. Ich gehe

davon aus, dass diese Verpflichtungen von den Behörden erster Instanz wahrge -

nommen wurden.

 

ad 6

Die Richtlinie 94/67/EG (Richtlinie über die Verbrennung gefährlicher Abfälle) wurde

mit der Verbrennungsverordnung, BGBl. II Nr.22/1999, umgesetzt. Diese Verord -

nung gilt als Stand der Technik auch für die Verbrennung von nicht gefährlichen

Abfällen. Somit ist der Artikel 3 der Richtlinie auch für die Verbrennung von Tiermehl

maßgeblich.

ad 7

Wie eine Rückfrage bei der Österreichischen Draukraftwerke AG ergab, bezog sich

die Aussage des Verbund - Vorstandes Herbert Schröfelbauer nicht auf zukünftige

Investitionen, sondern auf die bereits in den letzten Jahren getätigten Investitionen.

Diese erfolgten im Bereich der Rauchgasreinigung in Millionenhöhe, stehen aller -

dings nicht in Zusammenhang mit der Verbrennung von Tiermehl, sondern haben

grundsätzlich zu einer massiven Verbesserung der Emissionssituation beigetragen.

 

ad 8 und 9

Einer der Schwerpunkte für die umfassende Novellierung des AWG ist, der erforder -

lichen EU - Konformität Rechnung zu tragen. Die umfassende AWG - Novelle soll im

September diesen Jahres in Begutachtung gehen.

 

Die Verbrennungsrichtlinie 2000/76/EG ist bis Dezember 2002 umzusetzen, mein

Ressort ist jedoch um eine frühere Umsetzung bemüht.