1982/AB XXI.GP
Eingelangt am: 24.04.2001
Bundesministerium für
ÖFFENTLICHE LEISTUNG UND SPORT
Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident!
Die Abgeordneten Otmar Brix und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage
(1994/J) betreffend "Pragmatisierungen im Rechnungshof‘ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1.
Haben Sie die Absicht, Bediensteten des Rechnungshofes, die vor der Übernahme in das
Beamtendienstrecht stehen, diesen Schritt zu verwehren?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, wie viele RH - Bedienstete stehen für das Jahr 2001 zur Übernahme in das
Beamtendienstrecht an?
Frage 3.
Sind Sie für die Abschaffung der "Pragmatisierung im Rechnungshof"?
Wenn ja, warum und bis wann?
Zu den Fragen 1 und 3:
Die derzeitige Gesetzeslage (§ 4 BDG) sieht für Aufnahmen in ein öffentlich - rechtliches
Dienstverhältnis ein Höchstalter von 40 Jahren vor. Pragmatisierungen über diese
Altersgrenze hinaus sind nur nach Zustimmung des Ministeriums für öffentliche Leistung und
Sport möglich. Die diesbezügliche
Regelung wurde von meinen Amtsvorgängern eher
extensiv interpretiert. Diese Nachsicht wird von meinem Ministerium in jenen Fällen, in
denen es vertragliche Alternativen gibt, nunmehr nicht mehr erteilt.
Aufnahmen innerhalb der Altersgrenzen erfolgen jedoch selbstverständlich im Rahmen der
verfassungsrechtlich zugesicherten Eigenverantwortung der Minister. So entscheidet auch der
Präsident des Rechnungshofes in seinem Bereich unabhängig und selbständig, wer von den
Bediensteten pragmatisiert wird. Er hat sich dabei nur an den parlamentarisch verabschiedeten
Stellenplan zu halten.
In welchen Bereichen in Zukunft noch pragmatisiert werden soll, muss noch näher definiert
und ausverhandelt werden. Ich vertrete die Meinung, dass Pragmatisierungen im allgemeinen
Verwaltungsbereich auf sensible Bereiche beschränkt werden sollten.
Frage 2:
Besteht von Ihrer Seite die Absicht, zur Unterstützung der Rechnungshoftätigkeit dem
Rechnungshofzusätzliche Planstellen zur Verfügung zu stellen?
Zu Frage 2:
Im Regierungsübereinkommen wurde für alle Ministerien eine Reduzierung der
Vollbeschäftigungsäquivalente vorgesehen. Um dieses Ziel auch zu erreichen, wurden
konkrete Zielwerte festgelegt und deren Einhaltung wird halbjährlich kontrolliert. Nach
diesem dem Ministerrat vorgelegten Bericht 2000 wurden 2000 bereits 3,860 VBÄ eingespart.
An diese Ziele hält sich auch der Rechnungshof
Frage 4:
Wenn Sie von „Abschaffung der Pragmatisierung“ sprechen, meinen Sie dann „nur“ einen
"Pragmatisierungsstopp" für noch nicht "pragmatisierte" Bedienstete oder planen Sie auch
Eingriffe in bereits bestehende öffentlich - rechtliche Dienstverhältnisse, also eine
Entpragmatisierung“ bereits
"pragmatisierter" Beamter?
Zu Frage 4:
Wie ich bereits ausgeführt habe, stellt die Sonderbehandlung der Berufsgruppe der Beamten
für mich eine Bevorzugung einer Minderheit dar, die in vielen Bereichen nicht sachgerecht
und nicht mehr zeitgemäß ist.
Ich habe in diesem Zusammenhang auch bereits wiederholt klargestellt, dass hier zwischen
jenen Bereichen unterschieden werden soll, wo eine Pragmatisierung nicht mehr notwendig
erscheint und jenen sensiblen Bereichen, in denen es von Gesetzes wegen keine vertragliche
Alternative gibt und wo eine solche aufgrund der Sensibilität der Aufgaben als nicht sinnvoll
erscheint.
Über eine neue Definition des öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnis soll nachgedacht
werden. Internationale Erfahrungen, wie jene der Schweiz, sollen dazu herangezogen werden.
Über die konkrete Ausgestaltung wird selbstverständlich mit den Vertretern der Gewerkschaft
Öffentlicher Dienst und mit den gesetzgebenden Organen zu beraten sein. Ich werde Sie
entsprechend darüber informieren.