1982/AB XXI.GP

Eingelangt am: 24.04.2001

 

Bundesministerium für

ÖFFENTLICHE LEISTUNG UND SPORT

 

 

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident!

 

 

Die Abgeordneten Otmar Brix und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage

(1994/J) betreffend "Pragmatisierungen im Rechnungshof‘ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Frage 1.

Haben Sie die Absicht, Bediensteten des Rechnungshofes, die vor der Übernahme in das

Beamtendienstrecht stehen, diesen Schritt zu verwehren?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, wie viele RH - Bedienstete stehen für das Jahr 2001 zur Übernahme in das

Beamtendienstrecht an?

 

Frage 3.

Sind Sie für die Abschaffung der "Pragmatisierung im Rechnungshof"?

Wenn ja, warum und bis wann?

 

Zu den Fragen 1 und 3:

Die derzeitige Gesetzeslage (§ 4 BDG) sieht für Aufnahmen in ein öffentlich - rechtliches

Dienstverhältnis ein Höchstalter von 40 Jahren vor. Pragmatisierungen über diese

Altersgrenze hinaus sind nur nach Zustimmung des Ministeriums für öffentliche Leistung und

Sport möglich. Die diesbezügliche Regelung wurde von meinen Amtsvorgängern eher

extensiv interpretiert. Diese Nachsicht wird von meinem Ministerium in jenen Fällen, in

denen es vertragliche Alternativen gibt, nunmehr nicht mehr erteilt.

 

Aufnahmen innerhalb der Altersgrenzen erfolgen jedoch selbstverständlich im Rahmen der

verfassungsrechtlich zugesicherten Eigenverantwortung der Minister. So entscheidet auch der

Präsident des Rechnungshofes in seinem Bereich unabhängig und selbständig, wer von den

Bediensteten pragmatisiert wird. Er hat sich dabei nur an den parlamentarisch verabschiedeten

Stellenplan zu halten.

 

In welchen Bereichen in Zukunft noch pragmatisiert werden soll, muss noch näher definiert

und ausverhandelt werden. Ich vertrete die Meinung, dass Pragmatisierungen im allgemeinen

Verwaltungsbereich auf sensible Bereiche beschränkt werden sollten.

 

Frage 2:

Besteht von Ihrer Seite die Absicht, zur Unterstützung der Rechnungshoftätigkeit dem

Rechnungshofzusätzliche Planstellen zur Verfügung zu stellen?

 

Zu Frage 2:

Im Regierungsübereinkommen wurde für alle Ministerien eine Reduzierung der

Vollbeschäftigungsäquivalente vorgesehen. Um dieses Ziel auch zu erreichen, wurden

konkrete Zielwerte festgelegt und deren Einhaltung wird halbjährlich kontrolliert. Nach

diesem dem Ministerrat vorgelegten Bericht 2000 wurden 2000 bereits 3,860 VBÄ eingespart.

An diese Ziele hält sich auch der Rechnungshof

 

Frage 4:

Wenn Sie von „Abschaffung der Pragmatisierung“ sprechen, meinen Sie dann „nur“ einen

"Pragmatisierungsstopp" für noch nicht "pragmatisierte" Bedienstete oder planen Sie auch

Eingriffe in bereits bestehende öffentlich - rechtliche Dienstverhältnisse, also eine

Entpragmatisierung“ bereits "pragmatisierter" Beamter?

Zu Frage 4:

Wie ich bereits ausgeführt habe, stellt die Sonderbehandlung der Berufsgruppe der Beamten

für mich eine Bevorzugung einer Minderheit dar, die in vielen Bereichen nicht sachgerecht

und nicht mehr zeitgemäß ist.

 

Ich habe in diesem Zusammenhang auch bereits wiederholt klargestellt, dass hier zwischen

jenen Bereichen unterschieden werden soll, wo eine Pragmatisierung nicht mehr notwendig

erscheint und jenen sensiblen Bereichen, in denen es von Gesetzes wegen keine vertragliche

Alternative gibt und wo eine solche aufgrund der Sensibilität der Aufgaben als nicht sinnvoll

erscheint.

 

Über eine neue Definition des öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnis soll nachgedacht

werden. Internationale Erfahrungen, wie jene der Schweiz, sollen dazu herangezogen werden.

Über die konkrete Ausgestaltung wird selbstverständlich mit den Vertretern der Gewerkschaft

Öffentlicher Dienst und mit den gesetzgebenden Organen zu beraten sein. Ich werde Sie

entsprechend darüber informieren.