1987/AB XXI.GP

Eingelangt am: 25.04.2001

BM für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dobnigg und GenossInnen haben am 1.3.2001

an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2016/J betreffend „Förderung der Um -

weltschutzmaßnahmen im Stahlwerk Donawitz“ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie

folgt zu beantworten:

 

ad 1

 

Die Entscheidung hinsichtlich einer Genehmigung der vorgeschlagenen Förderung

an die Voest - Alpine Stahl Linz durch die Europäische Kommission ist noch ausstän -

dig und die diesbezüglichen Verhandlungen sind noch in Gange. Die Förderbarkeit

von Teilen der Investition (Sekundärentstaubung) scheint außer Frage zu stehen,

während die Förderbarkeit neuer Produktionseinheiten von der EU - Kommission

differenzierter gesehen wird.

 

ad 2

 

Eine Auszahlung des Förderungsbetrages kann erst nach Genehmigung durch die

Europäische Kommission, nach Vorlage der Endabrechnung und nach Erfüllung der

sonstigen im Förderungsvertrag vorgesehenen Auszahlungsbedingungen (u . a.

Nachweis der Staubminderung und Energieeinsparung) vorgenommen werden. Bis

wann mit einer Auszahlung der Förderungsmittel zu rechnen ist, hängt vom weiteren

Fortgang der Verhandlungen mit der Europäischen Kommission ab.

ad 3

 

Für den EGKS - Bereich hat die EU - Kommission - der im Beihilfenrecht eine dominie -

rende Stellung zukommt - die Zulässigkeit von Umweltförderungen von einer Ein -

zelfallgenehmigung abhängig gemacht. Dies ist ein Spezifikum des EGKS - Bereichs

und betrifft alle einschlägigen Unternehmen in den Mitgliedstaaten.

 

Im Hinblick auf das bevorstehende Auslaufen des EGKS - Vertrages im Juni des

kommenden Jahres werde ich dafür eintreten, dass die Stahlindustrie im Bereich der

Umweltförderungen den gleichen beihilfenrechtlichen Spielregeln unterliegt, wie die

anderen Branchen.