1987/AB XXI.GP
Eingelangt am: 25.04.2001
BM für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dobnigg und GenossInnen haben am 1.3.2001
an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2016/J betreffend „Förderung der Um -
weltschutzmaßnahmen im Stahlwerk Donawitz“ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie
folgt zu beantworten:
ad 1
Die Entscheidung hinsichtlich einer Genehmigung der vorgeschlagenen Förderung
an die Voest - Alpine Stahl Linz durch die Europäische Kommission ist noch ausstän -
dig und die diesbezüglichen Verhandlungen sind noch in Gange. Die Förderbarkeit
von Teilen der Investition (Sekundärentstaubung) scheint außer Frage zu stehen,
während die Förderbarkeit neuer Produktionseinheiten von der EU - Kommission
differenzierter gesehen wird.
ad 2
Eine Auszahlung des Förderungsbetrages kann erst nach Genehmigung durch die
Europäische Kommission, nach Vorlage der Endabrechnung und nach Erfüllung der
sonstigen im Förderungsvertrag vorgesehenen Auszahlungsbedingungen (u . a.
Nachweis der Staubminderung und Energieeinsparung) vorgenommen werden. Bis
wann mit einer Auszahlung der Förderungsmittel zu rechnen ist, hängt vom weiteren
Fortgang der Verhandlungen mit der
Europäischen Kommission ab.
ad 3
Für den EGKS - Bereich hat die EU - Kommission - der im Beihilfenrecht eine dominie -
rende Stellung zukommt - die Zulässigkeit von Umweltförderungen von einer Ein -
zelfallgenehmigung abhängig gemacht. Dies ist ein Spezifikum des EGKS - Bereichs
und betrifft alle einschlägigen Unternehmen in den Mitgliedstaaten.
Im Hinblick auf das bevorstehende Auslaufen des EGKS - Vertrages im Juni des
kommenden Jahres werde ich dafür eintreten, dass die Stahlindustrie im Bereich der
Umweltförderungen den gleichen beihilfenrechtlichen Spielregeln unterliegt, wie die
anderen Branchen.