1988/AB XXI.GP

Eingelangt am: 25.04.2001

BM für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. GRAF und Kollegen haben am 05. März 2001 unter

der Nr. 2075/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "STASI Kontakte von Peter PILZ" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie

folgt:

 

Zu Frage 1:

Nein. Im Innenministerium bestehen keine Erkenntnisse über frühere Kontakte zwischen Dr.

Peter Pilz und Univ. Prof. Dr. Alexander Van der Bellen mit Dipl. Ing. Dr. Peter Fleissner.

Auf Grund der Angaben des 1979 übergelaufenen Offiziers des Ministeriums für Staatssi -

cherheit (MfS) Werner Stiller wurden seinerzeit von den Sicherheitsbehörden unter anderem

auch gegen Univ. Doz. Dr. Peter Fleissner entsprechende Ermittlungen durchgeführt und die

dabei gewonnenen Ergebnisse der Strafverfolgungsbehörde zur rechtlichen Beurteilung vor

gelegt. Die Staatsanwaltschaft Wien hat in weiterer Folge am 2. Juli 1980 die Einstellung des

Strafverfahrens gemäß § 90 StPO verfügt.

Zu Frage 2:

Nein. Das Stockholmer Internationale Friedensforschungsinstitut SIPRI ist lediglich als unab -

hängige Forschungsanstalt bekannt, die sich seit ihrer Gründung im Jahre 1966 Fragen von

Frieden und Sicherheit widmet und unter anderem mit ihren Jahrbüchern an die internationale

Öffentlichkeit tritt. Zu den traditionellen Schwerpunkten dieser jährlichen SIPRI - Be - richte

gehören insbesondere die Untersuchung der Militärausgaben, der Rüstungsproduktion und des

weltweiten Waffenhandels, der Weiterverbreitung von Waffen und Waffentechnologie sowie

der Rüstungskontrolle.

 

Zu Frage 3:

Nein.

 

Frage 4:

Akteneinsicht in das Archiv des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheits -

dienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (der sogenannten ,,GAUCK -

Behörde") ist österreichischen Behörden nur auf Grundlage der Bestimmungen des Europäi -

schen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen, BGBl. Nr.14/69, und des Ver -

trages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Er -

gänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen, BGBl. Nr.

36/77, sowie des deutschen Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der

ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (kurz: Stasi - Unterlagen - Gesetz - StUG)

vom 20.12.1991 möglich.

Österreichische Sicherheitsbehörden erhalten daher grundsätzlich nur im Wege der förmlichen

Rechtshilfe Unterlagen bzw. Auskünfte vom ,,Bundesbeauftragten". Auch der Beitritt Öster -

reichs zur Europäischen Union hat in dieser Hinsicht keine Änderung ergeben, da Österreich

nach wie vor nicht unter die im § 25 des ,,Stasi - Unterlagen - Gesetzes" (StUG) angeführten

„Verbündeten“ fällt. Als solche gelten nur Mitgliedsstaaten der NATO.