1989/AB XXI.GP

Eingelangt am:25.04.2001

BM für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schweitzer und Kollegen haben am 5. März 2001

unter der Nr. 2076/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „EKIS -

Abfragen für politische Agitationszwecke durch den burgenländischen SPÖ-Funktionär,

Exekutivbeamten und Vizebürgermeister von Heiligenbrunn Franz Lendl“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 37 und 39

 

Wie schon in der Beantwortung der Anfrage Nr. 1458/J und früheren Anfragen angeführt, ist

eine Information über EKIS - Abfragen betreffend die in der Anfrage aufgelisteten politischen

Funktionsträger aus folgenden rechtlichen Gründen unzulässig:

Einerseits sind - allenfalls rechtswidrige - EKIS - Abfragen über politische und staatliche

Funktionsträger Gegenstand laufender Ermittlungen im Dienste der Strafrechtspflege.

Andererseits ist der - mit einer allfälligen Offenlegung der erfragten personenbezogenen

Daten - verbundene Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz der von allfälligen EKIS -

Abfragen Betroffenen als Verletzung der Grundrechte zu qualifizieren. Daran würde auch die

Beendigung laufender Ermittlungen nichts ändern.

 

Zu Frage 38

 

Für den Fall von rechtswidrigen Anfragen gilt generell, dass unbeschadet einer Anzeige an

die zuständige Staatsanwaltschaft, disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet werden.