1989/AB XXI.GP
Eingelangt am:25.04.2001
BM für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schweitzer und Kollegen haben am 5. März 2001
unter der Nr. 2076/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „EKIS -
Abfragen für politische Agitationszwecke durch den burgenländischen SPÖ-Funktionär,
Exekutivbeamten und Vizebürgermeister von Heiligenbrunn Franz Lendl“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 37 und 39
Wie schon in der Beantwortung der Anfrage Nr. 1458/J und früheren Anfragen angeführt, ist
eine Information über EKIS - Abfragen betreffend die in der Anfrage aufgelisteten politischen
Funktionsträger aus folgenden rechtlichen Gründen unzulässig:
Einerseits sind - allenfalls rechtswidrige - EKIS - Abfragen über politische und staatliche
Funktionsträger Gegenstand laufender Ermittlungen im Dienste der Strafrechtspflege.
Andererseits ist der - mit einer allfälligen Offenlegung der erfragten personenbezogenen
Daten - verbundene Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz der von allfälligen EKIS -
Abfragen Betroffenen als Verletzung der Grundrechte zu qualifizieren. Daran würde auch die
Beendigung laufender Ermittlungen nichts ändern.
Zu Frage 38
Für den Fall von rechtswidrigen Anfragen gilt generell, dass unbeschadet einer Anzeige an
die zuständige Staatsanwaltschaft, disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet werden.