1990/AB XXI.GP

Eingelangt am: 25.04.2001

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -

geordneten Dr. Elisabeth Hlavac und GenossInnen betreffend Kosten, die durch

die Werbekampagne der Bundesregierung verursacht wurden, Nr. 2003/J, wie

folgt:

 

Fragen 1, 2, 3 und 4:

 

Die in der Anfrage angesprochen Inserate, insbesondere das am 19. Jänner 2001 im

Kurier geschaltete Inserat, wurden von meinem Ressort nicht in Auftrag gegeben,

sodass ich auch über die Kosten keine Auskunft geben kann. Auch liegen mir keine

Angaben darüber vor, wie viele Anrufe aufgrund des Inserates bei der angeführten

Telefonnummer getätigt wurden.

 

Frage 5:

 

Im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung (Art. 14 Abs. 4 B - VG)

stehen dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen keinerlei

Budgetmittel zur Finanzierung von Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung.

 

Frage 6:

 

Im Jahr 2001 sind für familienpolitische Werbeeinschaltungen derzeit keine Aktionen

geplant. Nach Bedarf werden diese Ausgaben dem VA - Ansatz 1/19118

(BVA: 28,332 Mio. ATS) zugerechnet.

Fragen 7 und 8:

 

Die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes mit einer Zuverdienstgrenze bis zu

14.600 Euro eröffnet die Möglichkeit der Berufstätigkeit auch während des Bezuges.

Damit besteht kein Zwang zum Vollausstieg aus dem Beruf. Durch diese Neurege -

lung soll es ArbeitnehmerInnen und Arbeitnehmern ermöglicht werden, den Kontakt

zum Betrieb aufrecht zu erhalten; damit wird auch der Wiedereinstieg nach der Ba -

bypause erleichtert. Von dieser Maßnahme werden positive Impulse auf das Er -

werbsleben der Frauen und eine partnerschaftliche Beteiligung des Vaters an der

Betreuung des Kleinkindes erwartet.

 

Familienkompetenzen werden als Wettbewerbsvorteil für Mütter und Väter nach ei -

ner Familienphase am Arbeitsmarkt nutzbar gemacht. Das lautende Pilotprojekt wird

derzeit evaluiert und soll in ein bundesweites Spezialangebot der Familienbera -

tungsstellen als Wiedereinstiegsmaßnahme übergeführt werden, des weiteren ist die

Anknüpfung an das AMS vorgesehen.

Im Jahr 2001 sind für das Projekt rund 800.000 ATS veranschlagt.

 

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Familien unter der Telefonnummer 0800 240 262 aus ganz Österreich zum Nulltarif.

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