1990/AB XXI.GP
Eingelangt am: 25.04.2001
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -
geordneten Dr. Elisabeth Hlavac und GenossInnen betreffend Kosten, die durch
die Werbekampagne der Bundesregierung verursacht wurden, Nr. 2003/J, wie
folgt:
Fragen 1, 2, 3 und 4:
Die in der Anfrage angesprochen Inserate, insbesondere das am 19. Jänner 2001 im
Kurier geschaltete Inserat, wurden von meinem Ressort nicht in Auftrag gegeben,
sodass ich auch über die Kosten keine Auskunft geben kann. Auch liegen mir keine
Angaben darüber vor, wie viele Anrufe aufgrund des Inserates bei der angeführten
Telefonnummer getätigt wurden.
Frage 5:
Im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung (Art. 14 Abs. 4 B - VG)
stehen dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen keinerlei
Budgetmittel zur Finanzierung von Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung.
Frage 6:
Im Jahr 2001 sind für familienpolitische Werbeeinschaltungen derzeit keine Aktionen
geplant. Nach Bedarf werden diese Ausgaben dem VA - Ansatz 1/19118
(BVA: 28,332 Mio. ATS) zugerechnet.
Fragen 7 und 8:
Die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes mit einer Zuverdienstgrenze bis zu
14.600 Euro eröffnet die Möglichkeit der Berufstätigkeit auch während des Bezuges.
Damit besteht kein Zwang zum Vollausstieg aus dem Beruf. Durch diese Neurege -
lung soll es ArbeitnehmerInnen und Arbeitnehmern ermöglicht werden, den Kontakt
zum Betrieb aufrecht zu erhalten; damit wird auch der Wiedereinstieg nach der Ba -
bypause erleichtert. Von dieser Maßnahme werden positive Impulse auf das Er -
werbsleben der Frauen und eine partnerschaftliche Beteiligung des Vaters an der
Betreuung des Kleinkindes erwartet.
Familienkompetenzen werden als Wettbewerbsvorteil für Mütter und Väter nach ei -
ner Familienphase am Arbeitsmarkt nutzbar gemacht. Das lautende Pilotprojekt wird
derzeit evaluiert und soll in ein bundesweites Spezialangebot der Familienbera -
tungsstellen als Wiedereinstiegsmaßnahme übergeführt werden, des weiteren ist die
Anknüpfung an das AMS vorgesehen.
Im Jahr 2001 sind für das Projekt rund 800.000 ATS veranschlagt.
Das Familienservice des BMSG bietet gebührenfreie Auskünfte, Rat und Hilfe für
Familien unter der Telefonnummer 0800 240 262 aus ganz Österreich zum Nulltarif.
Hilfe bei Familienproblemen, Information über Familienförderungen, Kinderbetreu -
ungseinrichtungen, Beratungsstellen....