1992/AB XXI.GP

Eingelangt am: 25.04.2001

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -

geordneten Mag. Barbara Prammer und GenossInnen betreffend Umstrukturie -

rung des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen,

Nr. 1998/J, wie folgt:

 

Fragen 1 bis 4:

 

Zunächst möchte ich feststellen, dass die Streichung bzw. Installierung von Abteilun -

gen kein mathematisches Summenspiel ist. Ziel einer Organisationsänderung ist ei -

ne möglichst effiziente und effektive Ablauforganisation zur bestmöglichen Erfüllung

der Aufgaben meines Ressorts unter Berücksichtigung von personellen, gesetzli -

chen, inhaltlichen und nicht zuletzt gesellschaftlichen Veränderungen.

 

Im konkreten habe ich mit dieser Änderung der Geschäftseinteilung die in der Folge

genannten 3 Abteilungen aufgelöst. Dazu möchte ich festhalten, dass von den jewei -

ligen Sektionsleitungen der Wunsch an mich herangetragen wurde, diese Organisa -

tionseinheiten aufzulösen und auch die Zustimmung der Personalvertretung vorliegt:

 

1) Abt. II/A/3: Nachdem die vormalige Leiterin der Abteilung mit Ablauf des

     31.3.2000 in den Ruhestand versetzt worden war und eine weitere Mitarbeiterin

     dieser Abteilung bereits mit 1.1.2000 ihr Dienstverhältnis beendet hatte, bestand

     die Abt II/A/3 nur noch aus einer Mitarbeiterin.

 

     Daraufhin wurden im Sinne der Effizienzsteigerung der Verwaltung die operativen

     Aufgaben der aufzulösenden Abteilung (Implementierung und Führung der

     SOZDOK) weitgehend dem Hauptverband der österreichischen Sozialversiche -

     rungsträger übertragen. Die im Ressortbereich weiter zu behandelnden Aufgaben

     wurden samt der verbliebenen Mitarbeiterin anderen Organisationseinheiten

     übertragen.

2) Abt. III/4: Nachdem das Dienstverhältnis der erst kurz zuvor bestellten Abtei -

     lungsleiterin mit 23.5.2000 auf ihren Wunsch hin gelöst worden war, wurden die

     Aufgaben der Abteilung zunächst von der Abt. III/1 übernommen und die Leiterin

     der Abt. III/1 mit der provisorischen Leitung der Abt. III/4 betraut.

     Schon vor der Bundesministeriengesetznovelle 2000 war ein enger Konnex zwi -

     schen den beiden Abteilungen gegeben und bereits zum Zeitpunkt des Transfers

     der Frauenangenden in mein Ressort waren die Mitarbeiterinnen der Abt. III/4

     (damals Abt. VII/9) auch der Abt. III/1 (damals Abt. VII/1) zur Dienstleistung zu -

     geteilt.

 

     Da sich die provisorische Zusammenlegung der Grundsatzangelegenheiten und

     legistischen Angelegenheiten der Frauenpolitik mit der europäischen und interna -

     tionalen Frauenpolitik sehr bald als wesentlich arbeitsökonomischer und effizien -

     ter herausgestellt hat und eine optimale Koordination der Agenden mit sich

     brachte, wurde von der Leiterin der Sektion III die Auflösung der Abt. III/4 vorge -

     schlagen.

 

3) Abt. IV/8: Die Ruhestandsversetzung der Leiterin der Abteilung mit Ablauf des

     31.7.2000 wurde zum Anlass genommen, die Ablauforganisation der Sektion IV

     zu optimieren und die Leitungsspanne zu erhöhen.

 

     Die Agenden der Abt. IV/8 und der Großteil des Personals werden in die Abt. IV/5

     transferiert. Bei der Abwicklung der Opferfürsorge hatten die Abt. IV/5 und

     Abt. IV/8 schon vorher enge fachliche Bezüge. Da in diesem Bereich ebenso wie

     bei der Kriegsopferversorgung ein ständiger Rückgang der Fallzahlen gegeben

     war und beide Abteilungen bereits Vorarbeiten für eine notwendige harmonisie -

     rende legistische Zusammenfassung aller Versorgungsgesetze geleistet haben,

     lag es nahe, alle verfügbaren personellen Ressourcen und fachlichen Kompeten -

     zen aus diesen Bereichen in einer Abteilung zu konzentrieren, um so den Koordi -

     nationsaufwand zu minimieren und Synergieeffekte zu nutzen.

 

Die neue Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und

Generationen liegt als Anlage bei.

 

Frage 5:

 

Im Zusammenhang mit der Änderung der Geschäftseinteilung des Bundesministeri -

ums für soziale Sicherheit und Generationen soll es zu keinen Neueinstellungen

kommen bzw. soll tunlichst niemand in niederrangigen Positionen verwendet werden.

 

 

 

Beilage des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen "Geschäftseinteilung

2001, Stand vom 14.März 2001" konnte nicht gescannt werden !!!