1995/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26.04.2001
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2066/J - NR/2001, betreffend Aufträge
und Subventionen an das Bildungswerk der Industrie österreichischer Industrieller
und das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw), die die Abgeordneten Brix
und Genossen am 2. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt
zu beantworten:
Fragen 1 und 2:
Wurden ab dem Jahre 1995 Förderungen an das Bildungswerk der Industrie durch
Ihr Ministerium vergeben und wenn ja, wie hoch war das Fördervolumen an das
Bildungswerk der Industrie, gereiht nach Budgetjahren?
Welche Projekte des Bildungswerkes der Industrie, gereiht nach Budgetjahren,
wurden durch Ihr Ministerium gefördert?
Antwort:
In meinem Wirkungsbereich wurden an das Bildungswerk der Industrie keine
Förderungen vergeben.
Fragen 3, 4, 5 und 8:
Wurden ab dem Jahre 1995 Werkverträge mit dem Bildungswerk der Industrie
abgeschlossen und wenn ja, wie hoch war das Auftragsvolumen dieser Vergaben,
gereiht nach Budgetjahren?
Welche Aufträge beinhalteten diese Vergaben an das Bildungswerk der Industrie,
gereiht nach Budgetjahren?
Auf welchen Vergabeverfahren basierten jeweils die entsprechenden
Vergabeentscheidungen?
Wurden ab dem Jahre 1995 Werkverträge an das Institut für Bildungsforschung der
Wirtschaft (ibw) vergeben und wenn ja, wie hoch war das Auftragsvolumen an das
ibw, gereiht nach Budgetjahren?
Antwort:
Es wurden keine Werkverträge mit dem Bildungswerk der Industrie abgeschlossen
und auch keine Werkverträge an das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft
(ibw) vergeben.
Fragen 6 und 7:
Wurden ab dem Jahre 1995 durch Ihr Ministerium Förderungen an das Institut für
Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) vergeben und wenn ja, wie hoch war das
Förderungsvolumen an das ibw, gereiht nach Budgetjahren?
Welche Projekte des ibw, gereiht nach Budgetjahren, wurden durch Ihr Ministerium
gefördert?
Antwort:
Seitens meines Ressorts wurden an das ibw keine Förderungen vergeben.
Frage 9:
Wann wurden die entsprechenden Leiharbeitsverträge über drei Mitarbeiter Ihres
Ministerbüros mit dem Bildungswerk der Industrie abgeschlossen?
Antwort:
Mit Stichtag 1.3.2001 waren zwei als Referenten tätige Mitarbeiter des Kabinetts
durch Arbeitsleihvertrag mit dem Bildungswerk der Industrie beschäftigt. Für eine
Mitarbeiterin wurde ein Antrag auf Genehmigung zum Abschluss eines
Arbeitsleihvertrages beim Bundesministerium für Finanzen eingereicht.
Die angeführten Arbeitsleihverträge wurden mit Wirksamkeit vom 21.2.2000 und
13.11.2000 abgeschlossen.
Frage 10:
Standen die entsprechenden Mitarbeiter auch vor Abschluss dieses
Leiharbeitsverhältnisses in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Bildungswerk
der Industrie?
Antwort:
Die in Frage 9 angesprochenen Mitarbeiter standen vor Wirksamkeitsbeginn der
Arbeitsleihverträge in keinem Beschäftigungsverhältnis zum Bildungswerk der
Industrie.
Frage 11:
Wie lauten die Namen der aufgrund eines Leiharbeitsvertrages mit dem
Bildungswerk der Industrie beschäftigten Mitarbeiter Ihres Ministerbüros und wie
hoch sind die Zahlungen des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und
Technologie an das Bildungswerk der Industrie, jeweils für die Leihverträge über
diese Personen?
Antwort:
Eine Beantwortung mit Namen und Kosten für die jeweiligen Mitarbeiter ist aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Frage 12:
Sollte eine Beantwortung der Frage 11. aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht
möglich sein, wird angefragt, in welcher Höhe Zahlungen pro Budgetjahr an das
Bildungswerk der Industrie aus dem Titel dieser Leiharbeitsverträge insgesamt
erfolgen?
Antwort:
Im Budgetjahr 2000 erfolgten auf Grund der mit dem Bildungswerk der Industrie
abgeschlossenen Arbeitsleihverträge Zahlungen in der Höhe von S 3.716.180,--
inklusive der anfallenden Umsatzsteuer, jedoch exklusive der Reisekosten.
Für das Jahr 2001 sind betragsmäßig ähnliche Kosten zu erwarten wie für das
vorangegangene Budgetjahr.
Frage 13:
Wurden durch das Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eine Prüfung
der gewerberechtlichen Voraussetzungen zum Abschluss von Leiharbeitsverträgen
durch das Bildungswerk der Industrie vorgenommen?
Antwort:
Vor Abschluss der Arbeitsleihverträge wurde durch das Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie festgestellt, dass durch das Bildungswerk der
Industrie keine gewerbliche Überlassung von Arbeitskräften durchgeführt wird.
Da somit auf dieses Rechtsgeschäft die gewerberechtlichen Bestimmungen nicht
anzuwenden sind, konnte eine weitere Prüfung der Voraussetzungen im Sinne der
Gewerbeordnung entfallen.
Frage 14:
Sind diese Rechtsgeschäfte Ihres Ministeriums mit dem Bildungswerk der Industrie
umsatzsteuerpflichtig und wenn ja, wie hoch ist die voraussichtliche Umsatzsteuer für
das Budgetjahr 2001?
Antwort:
Die Kosten aus den Arbeitsleihverträgen mit dem Bildungswerk der Industrie
unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. Für das Budgetjahr 2001 wird aus diesem Titel
mit Kosten für Umsatzsteuer von ca. S 600.000,-- gerechnet.
Frage 15:
Woraus bestehen die Vorteile des Ministeriums für Verkehr, Innovation und
Technologie an dieser Dienstvertragskonstruktion?
Antwort:
Die Möglichkeit des Arbeitsleihvertrages wird durch das Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie genützt, wenn Mitarbeiter für besondere
Aufgaben herangezogen werden sollen, und im Hinblick auf diese besonderen
Anforderungen mit den Möglichkeiten des relativ starren Systems des Dienst - und
Besoldungsrechtes des Bundes nicht das Auslangen gefunden werden kann.