1995/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26.04.2001

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2066/J - NR/2001, betreffend Aufträge

und Subventionen an das Bildungswerk der Industrie österreichischer Industrieller

und das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw), die die Abgeordneten Brix

und Genossen am 2. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt

zu beantworten:

 

Fragen 1 und 2:

Wurden ab dem Jahre 1995 Förderungen an das Bildungswerk der Industrie durch

Ihr Ministerium vergeben und wenn ja, wie hoch war das Fördervolumen an das

Bildungswerk der Industrie, gereiht nach Budgetjahren?

Welche Projekte des Bildungswerkes der Industrie, gereiht nach Budgetjahren,

wurden durch Ihr Ministerium gefördert?

 

Antwort:

In meinem Wirkungsbereich wurden an das Bildungswerk der Industrie keine

Förderungen vergeben.

 

Fragen 3, 4, 5 und 8:

Wurden ab dem Jahre 1995 Werkverträge mit dem Bildungswerk der Industrie

abgeschlossen und wenn ja, wie hoch war das Auftragsvolumen dieser Vergaben,

gereiht nach Budgetjahren?

Welche Aufträge beinhalteten diese Vergaben an das Bildungswerk der Industrie,

gereiht nach Budgetjahren?

Auf welchen Vergabeverfahren basierten jeweils die entsprechenden

Vergabeentscheidungen?

Wurden ab dem Jahre 1995 Werkverträge an das Institut für Bildungsforschung der

Wirtschaft (ibw) vergeben und wenn ja, wie hoch war das Auftragsvolumen an das

ibw, gereiht nach Budgetjahren?

 

Antwort:

Es wurden keine Werkverträge mit dem Bildungswerk der Industrie abgeschlossen

und auch keine Werkverträge an das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft

(ibw) vergeben.

Fragen 6 und 7:

Wurden ab dem Jahre 1995 durch Ihr Ministerium Förderungen an das Institut für

Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) vergeben und wenn ja, wie hoch war das

Förderungsvolumen an das ibw, gereiht nach Budgetjahren?

Welche Projekte des ibw, gereiht nach Budgetjahren, wurden durch Ihr Ministerium

gefördert?

 

Antwort:

Seitens meines Ressorts wurden an das ibw keine Förderungen vergeben.

 

Frage 9:

Wann wurden die entsprechenden Leiharbeitsverträge über drei Mitarbeiter Ihres

Ministerbüros mit dem Bildungswerk der Industrie abgeschlossen?

 

Antwort:

Mit Stichtag 1.3.2001 waren zwei als Referenten tätige Mitarbeiter des Kabinetts

durch Arbeitsleihvertrag mit dem Bildungswerk der Industrie beschäftigt. Für eine

Mitarbeiterin wurde ein Antrag auf Genehmigung zum Abschluss eines

Arbeitsleihvertrages beim Bundesministerium für Finanzen eingereicht.

Die angeführten Arbeitsleihverträge wurden mit Wirksamkeit vom 21.2.2000 und

13.11.2000 abgeschlossen.

 

Frage 10:

Standen die entsprechenden Mitarbeiter auch vor Abschluss dieses

Leiharbeitsverhältnisses in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Bildungswerk

der Industrie?

 

Antwort:

Die in Frage 9 angesprochenen Mitarbeiter standen vor Wirksamkeitsbeginn der

Arbeitsleihverträge in keinem Beschäftigungsverhältnis zum Bildungswerk der

Industrie.

 

Frage 11:

Wie lauten die Namen der aufgrund eines Leiharbeitsvertrages mit dem

Bildungswerk der Industrie beschäftigten Mitarbeiter Ihres Ministerbüros und wie

hoch sind die Zahlungen des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und

Technologie an das Bildungswerk der Industrie, jeweils für die Leihverträge über

diese Personen?

 

Antwort:

Eine Beantwortung mit Namen und Kosten für die jeweiligen Mitarbeiter ist aus

datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

 

Frage 12:

Sollte eine Beantwortung der Frage 11. aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht

möglich sein, wird angefragt, in welcher Höhe Zahlungen pro Budgetjahr an das

Bildungswerk der Industrie aus dem Titel dieser Leiharbeitsverträge insgesamt

erfolgen?

Antwort:

Im Budgetjahr 2000 erfolgten auf Grund der mit dem Bildungswerk der Industrie

abgeschlossenen Arbeitsleihverträge Zahlungen in der Höhe von S 3.716.180,--

inklusive der anfallenden Umsatzsteuer, jedoch exklusive der Reisekosten.

 

Für das Jahr 2001 sind betragsmäßig ähnliche Kosten zu erwarten wie für das

vorangegangene Budgetjahr.

 

Frage 13:

Wurden durch das Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eine Prüfung

der gewerberechtlichen Voraussetzungen zum Abschluss von Leiharbeitsverträgen

durch das Bildungswerk der Industrie vorgenommen?

 

Antwort:

Vor Abschluss der Arbeitsleihverträge wurde durch das Bundesministerium für

Verkehr, Innovation und Technologie festgestellt, dass durch das Bildungswerk der

Industrie keine gewerbliche Überlassung von Arbeitskräften durchgeführt wird.

Da somit auf dieses Rechtsgeschäft die gewerberechtlichen Bestimmungen nicht

anzuwenden sind, konnte eine weitere Prüfung der Voraussetzungen im Sinne der

Gewerbeordnung entfallen.

 

Frage 14:

Sind diese Rechtsgeschäfte Ihres Ministeriums mit dem Bildungswerk der Industrie

umsatzsteuerpflichtig und wenn ja, wie hoch ist die voraussichtliche Umsatzsteuer für

das Budgetjahr 2001?

 

Antwort:

Die Kosten aus den Arbeitsleihverträgen mit dem Bildungswerk der Industrie

unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. Für das Budgetjahr 2001 wird aus diesem Titel

mit Kosten für Umsatzsteuer von ca. S 600.000,-- gerechnet.

 

Frage 15:

Woraus bestehen die Vorteile des Ministeriums für Verkehr, Innovation und

Technologie an dieser Dienstvertragskonstruktion?

 

Antwort:

Die Möglichkeit des Arbeitsleihvertrages wird durch das Bundesministerium für

Verkehr, Innovation und Technologie genützt, wenn Mitarbeiter für besondere

Aufgaben herangezogen werden sollen, und im Hinblick auf diese besonderen

Anforderungen mit den Möglichkeiten des relativ starren Systems des Dienst -  und

Besoldungsrechtes des Bundes nicht das Auslangen gefunden werden kann.