1996/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26.04.2001
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2017/J - NR/2001, betreffend
Autobahnvignette, die die Abgeordneten Dobnigg und GenossInnen am 1. März
2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Welche Gründe gibt es für die erhebliche Verteuerung der Autobahnvignette
für PKW mit Anfang dieses Jahres?
Seit 1.1.1997 hatte die Vignette unveränderte Preise, das sind bis zum 1.12.2000
4 Jahre. Gleichzeitig ist der vignettenpflichtige Verkehr stark angestiegen, ohne dass
sich die verkehrsverursachten Einnahmen erhöht haben (keine Fahrleistungs -
abhängigkeit).
Seit der BStFG - Novelle vom Juli 1999 (in der die fahrleistungsabhängige PKW -
Bemautung gestrichen wurde) ist die Vignette nun ein definitives langfristiges
Finanzierungsinstrument für Straßenbau, Straßenerhaltung und Refinanzierung. Ihr
seinerzeit nur als Zwischenlösung angedachter Preis bedurfte so weit einer
Nachjustierung, dass er in der ökonomischen Ertragskraft eine zumindest
annähernde Alternative zur PKW - Maut ist. Der Vignettenerlös ist 100%
zweckgebunden für Straßenbaumaßnahmen der ASFINAG und kommt den
Benutzern direkt wieder durch mehr und bessere Autobahnen zugute. Seit
Einführung der Vignette mit 1.1.1997 sind erhebliche zusätzliche Ausbauwünsche an
die ASFINAG herangetragen worden (z.B. Bau der zweiten Tunnelröhren für Tauern
und Katschberg, etc.). Der Ausbau von 1 - röhrigen Tunneln zu richtungsgetrennten 2 -
röhrigen Tunneln ist insbesondere aus Verkehrssicherheitsgründen vorrangig und
bietet weiters eine höhere Qualität für den Straßenbenutzer.
Durch die stark steigende Fahrleistung im vignettenpflichtigen Netz steigt der Zwang
der ASFINAG, bestehende Strecken zu erweitern (Bau von 3. Spuren auf
Autobahnen). Die Ergebnisse einer Studie signalisieren darüber hinaus einen
zusätzlichen Investitionsbedarf von Hochleistungsstraßen (z.B. A 5, B 310, B 301,
B 302, B 305, B 307 und andere).
Durch diese zusätzlichen Ausbauten und Erweiterungen steigt nicht die Anzahl der
verkauften Vignetten und daher auch nicht der Vignettenerlös. Die Erhöhung des
Vignettennominales als Kompensation für das erweiterte hochrangige Straßennetz
ist daher gerechtfertigt.
Zu den Fragen 2 und 3:
Sehen sie in dieser Verteuerung nicht auch eine deutliche finanzielle
Mehrbelastung für die heimischen Berufspendler, die auf die Autofahrt vom
und zum Arbeitsplatz angewiesen sind?
Wie schauen mögliche finanzielle Erleichterungen für diese Gruppe von Seiten
des Bundes aus?
Die Jahresvignette PKW zum Preis von S 1000,-- ist mit einem durchschnittlichen
Pauschalsatz von ATS 2,70/Tag gegenüber einer fahrleistungsabhängigen PKW -
Bemautung (z.B. Frankreich und Italien ca. ATS 0,70/km) ein sehr faires Angebot für
jene Kraftfahrer, die viel auf dem österreichischen Autobahnnetz unterwegs sind.
Weitere finanzielle Erleichterungen für sog. „Vielfahrer“ (d.h. auch Pendler, die ein
Auto benützen) sind aufgrund des angeführten niedrigen Pauschaltarifes nicht
vorgesehen und wären im Hinblick auf die angestrebte Kostenfairness im
Straßenverkehr („wer mehr fährt, zahlt mehr“) auch kontraproduktiv.
Zu den Fragen 4, 5 und 6:
Bei der Benützung von sogenannten Altmautstrecken wird der heimische
Autofahrer gleich doppelt zur Kasse gebeten, warum?
Den Besitzern von Jahresvignetten wird beim Kauf einer Jahreskarte für eine
mautpflichtige Strecke ein gewisser Betrag angerechnet, warum wurde dieser
Betrag heuer im Zuge der Erhöhung der Vignettenpreise nicht ebenso
angehoben?
Wäre dies besonders für Berufspendler und Vielfahrer nicht eine notwendige
Entlastung, wurde das Autofahren durch verschiedene andere Belastungen der
Bundesregierung doch ohnehin schon erheblich verteuert?
Da die sog. „Altmautstrecken“ nicht vignettenpflichtig sind, liegt eine „Doppelbe -
mautung“ nicht vor.
Um für Vielfahrer in beiden Systemen einen Ausgleich zu schaffen, wurde den
Besitzern von Jahres - Vignetten beim Kauf einer Jahreskarte für eine der
mautpflichtigen Streckenabschnitte (Tauern, Pyhrn, Brenner Autobahn oder Arlberg
Schnellstraße) bisher ein Betrag von ATS 550,-- angerechnet.
Diese Anrechnungsmöglichkeit ist eine Sonderleistung, die nur Käufern von Jahres -
Mautkarten, nicht den sonstigen Benützern von Mautstrecken zuerkannt wird. Dieser
Umstand macht auch verständlich, warum mit Erhöhung des Jahres -
Vignettenpreises der Anrechnungsbetrag mit ATS 550,-- unverändert bleiben
musste. Eine dem neuen Vignettenpreis analoge Erhöhung des Anrechnungs -
betrages wäre nicht verkraftbar, da für viele Millionen Kunden der Altmautstrecken
die Aufzahlung auf eine Jahres - Mautkarte günstiger würde, als die Entrichtung der
normalen Maut für eine Hin - und
Rückfahrt.
Zu den Fragen 7 und 8:
Wird von Seiten ihres Ministeriums eine Lösung des Problems des
notwendigen Kaufs von zwei Vignetten bei Besitz zweier PKWs mit Wechsel -
kennzeichen angestrebt?
Wäre nicht hier etwa die Einführung einer „Wechselvignette" möglich?
Eine Sonderlösung für die Besitzer von Wechselkennzeichen ist nicht vorgesehen.
Gemäß Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 ist festgelegt, dass die Vignette
eine fahrzeuabezogene (nichtkennzeichenbezogene) zeitabhängige Maut ist und
daher die Vignette fix mit dem jeweiligen Kfz verbunden (verklebt) sein muss.
Sonderregelungen, wie ,,Mitführen" als Wechselvignette (d.h. nicht kleben) würden
missbräuchliche Verwendungen begünstigen bzw. die Kontrollmöglichkeit
erschweren; auch müsste das Gesetz geändert werden.
Weitere bereits eingebrachte Vorschläge, wie z.B. Anbringung der Vignette am
Kennzeichen selbst sind als äußerst problematisch zu bezeichnen (neuer
Vignettentyp wegen Kleberseite, Verdecken des Kennzeichens, etc.), auch würde
eine diesbezügliche Änderung der bestehenden Gesetzeslage eine Reihe weiterer
legistischer Maßnahmen erfordern (StVO, etc.).
Besonders ist darauf hinzuweisen, dass eine Sonderregelung für Wechsel -
kennzeichen (die ein österreichisches Spezifikum sind) im Sinne einer
Gleichbehandlung der EU - Bürger („verdeckte Diskriminierung") sogar den Verlust der
Wechselkennzeichenregelung nach sich ziehen könnte.
Zu Frage 9:
Gibt es von ihrer Seite Pläne zu einer weiteren Belastung der österreichischen
Autofahrer im nächsten Jahr durch weitere Gebühren - und Steuererhöhungen,
oder liegen Pläne zu deren finanziellen Entlastung vor?
Erhöhungen oder Entlastungen bei den kraftfahrbezogenen Abgaben sind für
2002 derzeit nicht vorgesehen.