1997/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26.04.2001

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2024/J - NR/2001, betreffend

Nordautobahn und Schnellstraße B 303, die die Abgeordneten Dr. Bauer und

GenossInnen am 1. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Frage 1:

Es wird bereits seit Monaten über Funkstille aus Ihrem Ressort zu einer Reihe

von der Ostregion geforderten Projekten geklagt. Was sind die Ursachen für

diese organisatorischen Probleme?

 

Antwort:

In einer umfassenden Korridoruntersuchung betreffend den Ostraum von Österreich,

die seitens der Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland im Rahmen

der PGO (Planungsgemeinschaft Ost) initiiert wurde und an der sich mein Ressort

beteiligt hat, wurden die wesentlichsten Projekte in dieser Region untersucht. Diese

Studie liegt seit März 2001 meinem Ressort vor und bildet die Grundlage für die

weiteren diesbezüglichen Projektschritte.

 

Frage 2:

In welchem konkreten Umsetzungsstadium befindet sich die Nordautobahn

(A5) derzeit? Wie sieht der konkrete Zeitplan aus?

 

Antwort:

Die im Zuge der Korridoruntersuchung betreffend den Ostraum von Österreich

dargelegten Aspekte müssen nun in weiterer Folge in die künftigen Planungsschritte

einfließen. Dazu werden zur Ermittlung und Auswahl der bestmöglichen Trassierung

abschnittsweise Vorprojekte erstellt werden. Nach der Trassenauswahl in den

jeweiligen Abschnitten wären Einreichprojekte zu verfassen und diese gemäß den

gesetzlichen Bestimmungen einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen und

in weiterer Folge gemäß den Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes zu

verordnen. Für die verordneten Trassen sind dann allfällige materienrechtliche

Verfahren durch die betroffenen Bundesländer durchzuführen. Danach kann mit dem

Bau der Nordautobahn - die gesicherte Finanzierung vorausgesetzt - begonnen

werden.

 

Frage 3:

Wann wird das UVP - Verfahren für die Nordautobahn (A5) eingeleitet werden?

 

Antwort:

Das UVP - Verfahren kann erst nach der Trassenentscheidung und auf Grundlage

eines entsprechenden Einreichprojektes eingeleitet werden.

 

Frage 4:

Ist die Finanzierung der A5 gesichert? Wie hoch sind die Realisierungskosten?

 

Antwort:

Die Realisierungskosten werden gegenwärtig auf etwa 5 Mrd. ATS geschätzt.

Hinsichtlich der Finanzierung wird gegenwärtig ein Gesamtverkehrsprogramm

erarbeitet, das Aussagen über die Finanzierbarkeit dieser Projekte zulassen wird.

 

Frage 5:

Wann wird mit dem wichtigen kreuzungsfreien 4 - spurigen Ausbau der B 303

von Stockerau - Hollabrunn bis zur Staatsgrenze (Kleinhaugsdorf) begonnen?

Wie sieht der konkrete Zeitplan für den Ausbau aus?

 

Antwort:

Als Ergebnis der Korridoruntersuchung betreffend den Ostraum von Österreich

wurde eine eindeutige Priorität der Errichtung der A5 Nordautobahn gegenüber dem

Vollausbau der B303 Weinviertler Straße festgestellt. Der Vollausbau der B303 wäre

demnach ab dem Jahr 2015 vorgesehen. Zur Verbesserung der

Verkehrsverhältnisse wäre es jedoch notwendig, im Zuge der B303 örtliche

Umfahrungen für die Ortschaften Suttenbrunn, Schöngrabern - Guntersdorf und

Jetzelsdorf vorgezogen zu realisieren.

 

Frage 6:

Welche Straßenausbauten sind zur Verbindung mit dem slowakischen

Wirtschaftsraum inklusive internationaler Übergänge geplant?

 

Antwort:

Als wesentlichste Verbindung wird die B307 Parndorfer Straße realisiert werden, die

eine Verbindung von Wien mit Bratislava über die Ostautobahn zum Grenzübergang

Kittsee gewährleisten wird. Damit wird dieser Grenzübergang zum primären

Grenzübergang zwischen Österreich und der Slowakei südlich der Donau

aufgewertet werden.

 

Nördlich der Donau besteht gegenwärtig lediglich eine Möglichkeit der Marchquerung

im Bereich von Hohenau nahe der tschechischen Grenze. Zufolge der räumlichen

Struktur entlang der österreichisch/slowakischen Grenze wären jedoch

Querungsmöglichkeiten der March im Bereich zwischen Angern und der Donau von

vorrangiger Bedeutung. Diesbezügliche Kontakte wurden bereits mit den

zuständigen slowakischen Behörden aufgenommen.

Frage 7:

Wie sehen die Ableitungsszenarien der Nordautobahn im Großraum Wien

(Nordostumfahrung, Nordwestumfahrung) konkret aus?

 

Antwort:

In einer ersten Stufe wäre eine Anbindung der A5 Nordautobahn an die hoch -  bzw.

höchstrangige straßenverkehrliche Infrastruktur herzustellen. Dazu bedarf es einer

Bestandsverbesserung der B302 (Niveaufreimachung) sowie deren Verlängerung zur

geplanten B305. Über die B305 ist die A5 Nordautobahn dann an die B302 bei

Süssenbrunn und an die A22 Donauuferautobahn im Bereich Leobendorf

angeschlossen.

 

Um die A23 Südosttangente zu entlasten wäre in weiterer Folge vom Knoten

Kaisermühlen aus entlang der bestehenden Raffineriestraße eine Verbindung bis zu

einer Donauquerung im Bereich des ÖMV Tanklagers zu schaffen, über die dann die

künftige B301 Wiener Südrand Straße zwischen der A2 Südautobahn und der A4

Ostautobahn erreicht werden kann.

 

Inwieweit die Vorstellung einer Verlängerung der B305 durch die Lobau zur

Donaubrücke im Bereich der Lobau zufolge der naturschutzrechtlichen Festlegungen

realisiert werden kann, bedarf einer eingehenden Prüfung.

Zur Entlastung der Westeinfahrt von Wien wird gegenwärtig die B304 Stockerauer

Straße ausgebaut, um gemeinsam mit der A22 Donauufer Autobahn und der S33

Kremser Schnellstraße eine weiträumige Westumfahrung von Wien zu ermöglichen.