1997/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26.04.2001
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2024/J - NR/2001, betreffend
Nordautobahn und Schnellstraße B 303, die die Abgeordneten Dr. Bauer und
GenossInnen am 1. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Frage 1:
Es wird bereits seit Monaten über Funkstille aus Ihrem Ressort zu einer Reihe
von der Ostregion geforderten Projekten geklagt. Was sind die Ursachen für
diese organisatorischen Probleme?
Antwort:
In einer umfassenden Korridoruntersuchung betreffend den Ostraum von Österreich,
die seitens der Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland im Rahmen
der PGO (Planungsgemeinschaft Ost) initiiert wurde und an der sich mein Ressort
beteiligt hat, wurden die wesentlichsten Projekte in dieser Region untersucht. Diese
Studie liegt seit März 2001 meinem Ressort vor und bildet die Grundlage für die
weiteren diesbezüglichen Projektschritte.
Frage 2:
In welchem konkreten Umsetzungsstadium befindet sich die Nordautobahn
(A5) derzeit? Wie sieht der konkrete Zeitplan aus?
Antwort:
Die im Zuge der Korridoruntersuchung betreffend den Ostraum von Österreich
dargelegten Aspekte müssen nun in weiterer Folge in die künftigen Planungsschritte
einfließen. Dazu werden zur Ermittlung und Auswahl der bestmöglichen Trassierung
abschnittsweise Vorprojekte erstellt werden. Nach der Trassenauswahl in den
jeweiligen Abschnitten wären Einreichprojekte zu verfassen und diese gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen und
in weiterer Folge gemäß den Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes zu
verordnen. Für die verordneten Trassen sind dann allfällige materienrechtliche
Verfahren durch die betroffenen
Bundesländer durchzuführen. Danach kann mit dem
Bau der Nordautobahn - die gesicherte Finanzierung vorausgesetzt - begonnen
werden.
Frage 3:
Wann wird das UVP - Verfahren für die Nordautobahn (A5) eingeleitet werden?
Antwort:
Das UVP - Verfahren kann erst nach der Trassenentscheidung und auf Grundlage
eines entsprechenden Einreichprojektes eingeleitet werden.
Frage 4:
Ist die Finanzierung der A5 gesichert? Wie hoch sind die Realisierungskosten?
Antwort:
Die Realisierungskosten werden gegenwärtig auf etwa 5 Mrd. ATS geschätzt.
Hinsichtlich der Finanzierung wird gegenwärtig ein Gesamtverkehrsprogramm
erarbeitet, das Aussagen über die Finanzierbarkeit dieser Projekte zulassen wird.
Frage 5:
Wann wird mit dem wichtigen kreuzungsfreien 4 - spurigen Ausbau der B 303
von Stockerau - Hollabrunn bis zur Staatsgrenze (Kleinhaugsdorf) begonnen?
Wie sieht der konkrete Zeitplan für den Ausbau aus?
Antwort:
Als Ergebnis der Korridoruntersuchung betreffend den Ostraum von Österreich
wurde eine eindeutige Priorität der Errichtung der A5 Nordautobahn gegenüber dem
Vollausbau der B303 Weinviertler Straße festgestellt. Der Vollausbau der B303 wäre
demnach ab dem Jahr 2015 vorgesehen. Zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse wäre es jedoch notwendig, im Zuge der B303 örtliche
Umfahrungen für die Ortschaften Suttenbrunn, Schöngrabern - Guntersdorf und
Jetzelsdorf vorgezogen zu realisieren.
Frage 6:
Welche Straßenausbauten sind zur Verbindung mit dem slowakischen
Wirtschaftsraum inklusive internationaler Übergänge geplant?
Antwort:
Als wesentlichste Verbindung wird die B307 Parndorfer Straße realisiert werden, die
eine Verbindung von Wien mit Bratislava über die Ostautobahn zum Grenzübergang
Kittsee gewährleisten wird. Damit wird dieser Grenzübergang zum primären
Grenzübergang zwischen Österreich und der Slowakei südlich der Donau
aufgewertet werden.
Nördlich der Donau besteht gegenwärtig lediglich eine Möglichkeit der Marchquerung
im Bereich von Hohenau nahe der tschechischen Grenze. Zufolge der räumlichen
Struktur entlang der österreichisch/slowakischen Grenze wären jedoch
Querungsmöglichkeiten der March im Bereich zwischen Angern und der Donau von
vorrangiger Bedeutung. Diesbezügliche Kontakte wurden bereits mit den
zuständigen slowakischen Behörden
aufgenommen.
Frage 7:
Wie sehen die Ableitungsszenarien der Nordautobahn im Großraum Wien
(Nordostumfahrung, Nordwestumfahrung) konkret aus?
Antwort:
In einer ersten Stufe wäre eine Anbindung der A5 Nordautobahn an die hoch - bzw.
höchstrangige straßenverkehrliche Infrastruktur herzustellen. Dazu bedarf es einer
Bestandsverbesserung der B302 (Niveaufreimachung) sowie deren Verlängerung zur
geplanten B305. Über die B305 ist die A5 Nordautobahn dann an die B302 bei
Süssenbrunn und an die A22 Donauuferautobahn im Bereich Leobendorf
angeschlossen.
Um die A23 Südosttangente zu entlasten wäre in weiterer Folge vom Knoten
Kaisermühlen aus entlang der bestehenden Raffineriestraße eine Verbindung bis zu
einer Donauquerung im Bereich des ÖMV Tanklagers zu schaffen, über die dann die
künftige B301 Wiener Südrand Straße zwischen der A2 Südautobahn und der A4
Ostautobahn erreicht werden kann.
Inwieweit die Vorstellung einer Verlängerung der B305 durch die Lobau zur
Donaubrücke im Bereich der Lobau zufolge der naturschutzrechtlichen Festlegungen
realisiert werden kann, bedarf einer eingehenden Prüfung.
Zur Entlastung der Westeinfahrt von Wien wird gegenwärtig die B304 Stockerauer
Straße ausgebaut, um gemeinsam mit der A22 Donauufer Autobahn und der S33
Kremser Schnellstraße eine weiträumige Westumfahrung von Wien zu ermöglichen.