1999/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26.04.2001
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2025/J - NR/2001, betreffend
Kulturhinweistafeln neben Autobahnen, die die Abgeordneten Großruck und Kollegen
am 1. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1, 2 und 3:
Halten Sie es für richtig, wenn einerseits öffentlich über die steuerliche
Besserstellung von Kultursponsoring diskutiert wird, andererseits die ASFINAG
Hinweise auf die Kulturgüter Österreichs mit „kulturellen Strafgeldern" belegt?
Sind Sie auch der Meinung, dass es grotesk ist, wenn Hinweistafeln auf jene
Kulturgüter Österreichs, die nicht unwesentlich zur Intensivierung des
Fremdenverkehrs beitragen und somit für Steuereinnahmen sorgen, von den Stellen
vergebührt werden, die eben auch aus diesen Steuermitteln finanziert werden?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese kulturfeindliche Maßnahme wieder
rückgängig gemacht wird?
Antwort:
Aufgrund der zunehmenden Anfragen nach Werbung, Hinweisen und Informationen
auch für kulturelle und touristische Attraktivitäten im Umfeld der Autobahnen wurde
auf Empfehlung des bei der ASFINAG eingerichteten Arbeitskreises „Werbung“, in
dem auch die Bundesländer vertreten sind, beschlossen, von der Praxis der
unentgeltlichen Gestattung der Nutzung von Bundesstraßengrund für die Errichtung
von Ankündigungstafeln und Kulturtafeln abzugehen.
Da auf den Autobahnen und Schnellstraßen des ASFINAG Straßennetzes neben
dem Berufspendelverkehr vorwiegend überregionaler und internationaler Verkehr
fließt, ist die ASFINAG als Autobahnbetreiber bestrebt, die Errichtung von
Ankündigungstafeln und Kulturhinweistafeln vor allem auf jene Sehenswürdigkeiten,
Kulturgüter und kulturhistorisch bedeutsame Stätten zu konzentrieren, denen
besondere Bedeutung zukommt und für die aufgrund ihres hohen
Verkehrsaufkommens eine Vorankündigung notwendig ist.
Seit dem 18.02.1999 werden daher für neu beantragte und aufgestellte
Ankündigungs - und
Kulturhinweistafeln ATS 10.000,-- pro Jahr und Tafel sowie eine
einmalige Gebühr in der Höhe von ATS 10.000,-- pro Tafel jeweils zuzüglich MwSt.
vorgeschrieben und auch von den Nutzungsberechtigten bezahlt.
Für die vor dem 18. 02. 1999 bereits unentgeltlich auf Autobahngrund aufgestellten
Ankündigungs - und Kulturhinweistafeln wurde eine 2 - jährige Frist der weiteren
unentgeltlichen Grundinanspruchnahme festgelegt (bis zum 31.12.2000).
Danach soll für weitere 5 Jahre (2001 - 2005) ein auf 50 % reduziertes
Sondernutzungs - Entgelt in Höhe von ATS 5.000,-- zuzüglich MwSt. pro Tafel und
Jahr vorgeschrieben werden. Erst ab 2006, das ist nach einer Übergangsfrist von
insgesamt 7 Jahren, soll das volle Sondernutzungs - Entgelt von ATS 10.000,--
zuzüglich MwSt. je Tafel pro Jahr vorgeschrieben werden.
Die festgesetzten Sondernutzungsentgelte und die großzügige Übergangsregelung
für einen Zeitraum von 7 Jahren stellen jedenfalls im Vergleich zum tatsächlichen
Werbeeffekt (Millionen Blickkontakte pro Jahr) einen eher symbolisch niedrigen
Betrag dar.
Vergleichsweise werden für Megaboards mit 40 m2 an A2 und A4 außerhalb Wiens:
ATS 28.000,-- bis 38.000,-- zuzügl. MwSt. pro Monat, das sind
ATS 336.000,-- bis 456.000,-- zuzügl. MwSt. pro Jahr bezahlt.
Mit der getroffenen Regelung soll jedenfalls das der ASFINAG eingeräumte
Fruchtgenussrecht genutzt werden. Es entspricht dem Wesen des
Fruchtgenussrechtes Einnahmen zu lukrieren, die im gegebenen Fall unmittelbar
dem Kunden Autofahrer zugute kommen.