1999/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26.04.2001

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2025/J - NR/2001, betreffend

Kulturhinweistafeln neben Autobahnen, die die Abgeordneten Großruck und Kollegen

am 1. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1, 2 und 3:

Halten Sie es für richtig, wenn einerseits öffentlich über die steuerliche

Besserstellung von Kultursponsoring diskutiert wird, andererseits die ASFINAG

Hinweise auf die Kulturgüter Österreichs mit „kulturellen Strafgeldern" belegt?

Sind Sie auch der Meinung, dass es grotesk ist, wenn Hinweistafeln auf jene

Kulturgüter Österreichs, die nicht unwesentlich zur Intensivierung des

Fremdenverkehrs beitragen und somit für Steuereinnahmen sorgen, von den Stellen

vergebührt werden, die eben auch aus diesen Steuermitteln finanziert werden?

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese kulturfeindliche Maßnahme wieder

rückgängig gemacht wird?

 

Antwort:

Aufgrund der zunehmenden Anfragen nach Werbung, Hinweisen und Informationen

auch für kulturelle und touristische Attraktivitäten im Umfeld der Autobahnen wurde

auf Empfehlung des bei der ASFINAG eingerichteten Arbeitskreises „Werbung“, in

dem auch die Bundesländer vertreten sind, beschlossen, von der Praxis der

unentgeltlichen Gestattung der Nutzung von Bundesstraßengrund für die Errichtung

von Ankündigungstafeln und Kulturtafeln abzugehen.

 

Da auf den Autobahnen und Schnellstraßen des ASFINAG Straßennetzes neben

dem Berufspendelverkehr vorwiegend überregionaler und internationaler Verkehr

fließt, ist die ASFINAG als Autobahnbetreiber bestrebt, die Errichtung von

Ankündigungstafeln und Kulturhinweistafeln vor allem auf jene Sehenswürdigkeiten,

Kulturgüter und kulturhistorisch bedeutsame Stätten zu konzentrieren, denen

besondere Bedeutung zukommt und für die aufgrund ihres hohen

Verkehrsaufkommens eine Vorankündigung notwendig ist.

 

Seit dem 18.02.1999 werden daher für neu beantragte und aufgestellte

Ankündigungs -  und Kulturhinweistafeln ATS 10.000,-- pro Jahr und Tafel sowie eine

einmalige Gebühr in der Höhe von ATS 10.000,-- pro Tafel jeweils zuzüglich MwSt.

vorgeschrieben und auch von den Nutzungsberechtigten bezahlt.

 

Für die vor dem 18. 02. 1999 bereits unentgeltlich auf Autobahngrund aufgestellten

Ankündigungs -  und Kulturhinweistafeln wurde eine 2 - jährige Frist der weiteren

unentgeltlichen Grundinanspruchnahme festgelegt (bis zum 31.12.2000).

Danach soll für weitere 5 Jahre (2001 - 2005) ein auf 50 % reduziertes

Sondernutzungs - Entgelt in Höhe von ATS 5.000,-- zuzüglich MwSt. pro Tafel und

Jahr vorgeschrieben werden. Erst ab 2006, das ist nach einer Übergangsfrist von

insgesamt 7 Jahren, soll das volle Sondernutzungs - Entgelt von ATS 10.000,--

zuzüglich MwSt. je Tafel pro Jahr vorgeschrieben werden.

 

Die festgesetzten Sondernutzungsentgelte und die großzügige Übergangsregelung

für einen Zeitraum von 7 Jahren stellen jedenfalls im Vergleich zum tatsächlichen

Werbeeffekt (Millionen Blickkontakte pro Jahr) einen eher symbolisch niedrigen

Betrag dar.

Vergleichsweise werden für Megaboards mit 40 m2 an A2 und A4 außerhalb Wiens:

                ATS 28.000,-- bis 38.000,-- zuzügl. MwSt. pro Monat, das sind

                ATS 336.000,-- bis 456.000,-- zuzügl. MwSt. pro Jahr bezahlt.

 

Mit der getroffenen Regelung soll jedenfalls das der ASFINAG eingeräumte

Fruchtgenussrecht genutzt werden. Es entspricht dem Wesen des

Fruchtgenussrechtes Einnahmen zu lukrieren, die im gegebenen Fall unmittelbar

dem Kunden Autofahrer zugute kommen.