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der Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt und Kollegen an die Frau
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, betreffend Chipkarte
(Nr. 62/J).
Zur oben angeführten parlamentarischen Anfrage habe ich die Einholung einer
Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger,
der die in Rede stehende Ausschreibung vorgenommen hat, veranlasst. Der Haupt -
verband hat dazu Folgendes mitgeteilt:
Zur Frage 1:
Die amtlichen Veröffentlichungen sind (wie es § 61 BVergG zwingend vorschreibt)
a) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (Absendung der Bekannt -
machung: 21.9.1999; Veröffentlichungstermin: 1.10.1999) und
b) im Amtlichen Lieferungsanzeiger (Absendung der Bekanntmachung: 23.9.1999;
Veröffentlichungstermin: 6.10.1999)
veröffentlicht worden.
Zur Frage 2:
Zusätzliche Veröffentlichungen erfolgten
a) im Amtsblatt der Wiener Zeitung (Veröffentlichungstermin: 24i25.9.1999), wobei
diese Veröffentlichung durch den Hauptverband auf freiwilliger Basis erfolgte (§ 61
Abs. 3 BVergG) und
b) im Internet (,,www.chipkarte.at" - auch erreichbar über die Seite der Sozialver -
sicherung: ,,www.sozvers.at“ unter ,,Chipkarte Info“), wobei unter der Rubrik
„Vergabeverfahren“ der volle Text der Bekanntmachung veröffentlicht wurde.