2/AB XXI.GP

 

B e a n t w o r t u n g

 

der Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt und Kollegen an die Frau

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, betreffend Chipkarte

(Nr. 62/J).

 

Zur oben angeführten parlamentarischen Anfrage habe ich die Einholung einer

Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger,

der die in Rede stehende Ausschreibung vorgenommen hat, veranlasst. Der Haupt -

verband hat dazu Folgendes mitgeteilt:

 

Zur Frage 1:

 

Die amtlichen Veröffentlichungen sind (wie es § 61 BVergG zwingend vorschreibt)

a) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (Absendung der Bekannt -

machung: 21.9.1999; Veröffentlichungstermin: 1.10.1999) und

b) im Amtlichen Lieferungsanzeiger (Absendung der Bekanntmachung: 23.9.1999;

Veröffentlichungstermin: 6.10.1999)

veröffentlicht worden.

 

Zur Frage 2:

 

Zusätzliche Veröffentlichungen erfolgten

a) im Amtsblatt der Wiener Zeitung (Veröffentlichungstermin: 24i25.9.1999), wobei

diese Veröffentlichung durch den Hauptverband auf freiwilliger Basis erfolgte (§ 61

Abs. 3 BVergG) und

b) im Internet (,,www.chipkarte.at" - auch erreichbar über die Seite der Sozialver -

sicherung: ,,www.sozvers.at“ unter ,,Chipkarte Info“), wobei unter der Rubrik

„Vergabeverfahren“ der volle Text der Bekanntmachung veröffentlicht wurde.