2000/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26.04.2001
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2023/J - NR/2001, betreffend Pistenvorfeld
Flughafen Innsbruck, die die Abgeordneten DDr. Niederwieser und Genossen am
1. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Wer vertritt Österreich aktuell bei der ICAO?
Antwort:
Österreich verfügt aus Kostengründen über keine eigene Vertretung bei der ICAO,
sondern ist Mitglied der ABIS - Gruppe. Diese Gruppe setzt sich aus den kleineren
europäischen Staaten Österreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Irland und
Schweiz zusammen. Die Vertretung der Gruppe wird turnusmäßig von dem Land
übernommen, das jeweils einen Ratssitz in der ICAO innehält (aktuell die
Niederlande).
Frage 2:
Wann und von wem wurden diese Bestellung vorgenommen?
Antwort:
Die ABIS - Gruppe besteht in der vorangeführten Zusammensetzung seit 15. April
1997 (Datum der Unterzeichnung des entsprechenden Memorandum of
Understanding).
Frage 3 und 4:
Wann fand die Sitzung der ICAO statt, in der die ,,Recommended Practice“
eines Pistenvorfeldes von 150 Metern „grüne Wiese“ in einen verpflichtenden
„Standard" umgewandelt wurde?
Welches Verhandlungsmandat hatte die Österreichische Delegation in dieser
Frage?
Antwort:
Die Schaffung von neuen Bestimmungen sowie Änderungen von geltenden
Bestimmungen unterliegen einem komplexen, genau festgelegten
Normwerdungsverfahren, in welches jeder einzelne Mitgliedstaat durch Übermittlung
des entsprechenden Entwurfes eingegliedert ist. Die Grundlagen zur Schaffung bzw.
Änderung von Bestimmungen werden in eigens von den jeweils zuständigen ICAO -
Kommissionen installierten Arbeitsgruppen erarbeitet, welche in der Regel auch den
an die Mitgliedstaaten zu versendenden Entwurf erstellen. In allen ICAO - Organen gilt
das Mehrheitsprinzip. Österreich hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf den
Vorschlag zur Änderung der gegenständlichen Annex 14 - Bestimmung von einer
Empfehlung in einen Standard - wie die überwiegende Mehrheit der anderen
Mitgliedstaaten auch - aus Gründen der Sicherheit der Luftfahrt angenommen.
Frage 5 und 6:
Wurden die Betreiber der österreichischen Flughäfen im Vorhinein über die
bevorstehende Beschlussfassung verständigt?
Hat die österreichische Delegation mit Vertretern des Innsbrucker Flughafens
gesprochen und diese eingehend über mögliche Konsequenzen eines solchen
Beschlusses informiert?
Antwort:
Die Flughäfen sind durch ihre Vertretungsorganisationen (wie ACI, ADV,...) in die sie
betreffenden einzelnen Entwicklungen im Rahmen der ICAO involviert und über die
einzelnen Normwerdungsverfahren und die damit von der ICAO verfolgten Absichten
informiert.
Frage 7:
Wurden die Vertreter der betroffenen Kommunen im Raum Innsbruck über die
Tragweite des Beschlusses ausreichend informiert? In welcher Weise?
Antwort:
Für die Änderung der gegenständlichen Bestimmung waren ausschließlich Sicher -
heitserfordernisse ausschlaggebend. Österreich ist als Mitgliedstaat der ICAO
- unabhängig von der Haltung der betroffenen Kommunen - in jedem Fall zur
Umsetzung des durch die Änderung entstandenen neuen Standards verpflichtet.
Frage 8:
Wurde in Montreal auch über die Möglichkeit eines so genannten „arrestor
beds" als Alternative zu einer Pistenvorfelderweiterung verhandelt?
Antwort:
Bezüglich des Normwerdungsverfahrens wird auf die Beantwortung der Fragen 3. u.
4. verwiesen. "Arrestor beds" sind in den Bestimmungen der ICAO derzeit noch nicht
vorgesehen. Die Entwicklung und Errichtung von „arrestor beds" erfolgte bis dato -
basierend auf ,,aeronautical studies" - ausschließlich auf Initiative einzelner Staaten.
Frage 9:
Ist die Möglichkeit eines „arrestor
beds", die ja noch letztes Jahr seitens des
Ministeriums in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung vorgeschlagen
wurde, vom Tisch?
Antwort:
Grundsätzlich nein, derartige „arrestor beds" stellen jedoch lediglich eine begleitende
Maßnahme dar.
Frage 10:
Wenn nein, wie viel würde ein solches „arrestor bed“ im Vergleich zu einer
Pistenvorfelderweiterung kosten?
Antwort:
Ein Vergleich zwischen einem „arrestor bed" und einer Pistenvorfelderweiterung ist
aufgrund der jeweiligen spezifischen Funktion dieser Einrichtungen nicht sinnvoll. Die
Kosten eines „arrestor beds“ bzw. einer Pistenvorfelderweiterung hängen vom
jeweiligen konkreten Projekt ab. Konkrete Projekte liegen jedoch nicht vor.
Frage 11:
Wird der Innsbrucker Flughafen seinen Betrieb einstellen müssen, sollte er
nicht in der Lage sein, die geforderten Baumaßnahmen - die im konkreten Fall
eine Verlegung des Inns und die Zustimmung der Anrainergemeinde Völs
bedeuten - umzusetzen?
Antwort:
Nein.
Frage 12:
Wieviel wird das Projekt der Pistenvorfelderweiterung am Flughafen Innsbruck
kosten und wer wird diese Kosten tragen?
Antwort:
Da ein konkretes Projekt nicht vorliegt, sind die Kosten nicht bekannt. Die
Kostentragungspflicht trifft primär den Halter des Flughafens Innsbruck.
Frage 13:
Wann wird der angekündigte rechtsverbindliche Bescheid seitens der OZB
fertig sein und wann wird er erlassen?
Antwort:
Der Bescheid wird im Frühjahr 2001 erlassen.