2001/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26.04.2001
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2018/J - NR/2001, betreffend Schließung
des Bahnhofes St. Michael für den IC - Verkehr, die die Abgeordneten Dobnigg und
Genossen am 1. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Fragen 1 und 2:
Kennen sie den Plan zur Schließung des Bahnhofes St. Michael als IC - Bahnhof?
Welche Gründe gibt es für diese Maßnahme?
Antwort:
Der Plan Auflassung des IC - Haltes in St. Michael ist bekannt.
Die IC - Verbindungen zwischen Graz und Linz/Salzburg/Innsbruck weisen derzeit
keine attraktiven Fahrzeiten auf und sind demnach dem Hauptkonkurrenten PKW
weit unterlegen. Grund für die lange Reisezeit ist einerseits der Ausbauzustand der
Infrastruktur (eingleisige kurvige Abschnitte mit geringer örtlich zulässiger
Höchstgeschwindigkeit), andererseits eine Vielzahl von Halten.
Frage 3:
Ist der Bahnhof nicht ein so wichtiger Umsteigebahnhof, dass seine Schließung als
IC - Bahnhof schlichtweg untragbar ist?
Antwort:
Gemäß Frequenzzählung der ÖBB handelt es sich bei St. Michael um einen der
gering frequentierten Systemhalte an den Fernverbindungen (Tagesschnitt unter 5
Ein -/ Aussteigern pro Zug).
Fragen 4 und 5:
Wie schauen aus ihrer Sicht die negativen Auswirkungen der Schließung auf die
unzähligen Berufspendler, Schüler und sonstigen Bahnkunden aus?
Welche Alternativvarianten gibt es für diese Gruppe?
Antwort:
Folgende Ersatzmaßnahmen im Regionalverkehr werden geplant:
- Anstelle der wegfallenden IC - Halte in St. Michael, Trieben und Stadt Rottenmann
werden die Regionalzüge
bis/ab Leoben verlängert und dort an die IC's
nach/von Graz angebunden
- Regionalzug 4484 wird in einen Eilzug umgewandelt (ab Leoben 17:25)
- Neue Leistung von Leoben bis Selzthal (ab Leoben um 13:37)
Fragen 6, 7, 8, 9, 10 und 11:
Ist es zumutbar, dass Schüler und Pendler in Zukunft stundenlange Wartezeiten in
Kauf nehmen müssen, wenn sie die Bahn benützen?
Sehen sie positive Auswirkungen auf die Schul - und Lernsituation all jener Schüler
die zukünftig stundenlang auf Anschlusszüge werden warten müssen?
Wenn ja, welche?
Welche finanzielle Unterstützung wird es von Seiten ihres Ministeriums geben, wenn
nun zahlreiche Pendler auf das Auto als Transportmittel umsteigen müssen und etwa
zu einem Autokauf gezwungen sind?
Wie bewerten sie die Maßnahme hinsichtlich einer Verlagerung des Verkehrs von
der Schiene auf die Straße?
Halten sie diese mögliche Verlagerung aus ökologischer Sicht für sinnvoll?
Antwort:
Durch die oben angeführten Maßnahmen werden für Schüler und Pendler
Alternativen zu den IC - Verbindungen geschaffen, wodurch sich in den
überwiegenden Fällen keine zusätzlichen Wartezeiten ergeben und auch ein
Umstieg auf ein individuelles Verkehrsmittel nicht auf diese Maßnahme
zurückzuführen ist. Auch ökologisch ergibt sich aus diesen Maßnahmen keine
Grundlage für eine Mehrbelastung der Umwelt.
Fragen 12, 13, 14 und 15:
Gibt es Gespräche ihrerseits mit den ÖBB über diesen Plan?
Wenn ja, welche Haltung nehmen sie in diesen Gesprächen ein?
Sehen sie die Notwendigkeit auf die ÖBB dahingehend einzuwirken, dass dieser
Plan nicht verwirklicht wird?
Wäre eine Schließung des Bahnhofes St. Michael als IC - Bahnhof nicht ein weiterer
Schritt hin zu einer infrastrukturellen Austrocknung vor allem der Obersteiermark, die
von Seiten dieser Bundesregierung offensichtlich Schritt für Schritt betrieben wird?
Antwort:
Abschließend darf auf den Umstand verwiesen werden, dass das Unternehmen ÖBB
mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993 hinsichtlich seines
Absatzbereiches, also des Personen - und Güterverkehres, in die wirtschaftliche
Unabhängigkeit entlassen wurde. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen
Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegt daher die Tarifgestaltung im Personen - und
Güterverkehr sowie die Führung oder Nicht - Führung von Zügen der ausschließlichen
Entscheidung des Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich). Dies ergibt sich
sinngemäß auch aus dem Eisenbahngesetz, da durch die Änderung von § 22 mit
1.1.1993 die Mitwirkung des Hauptausschusses des Nationalamtes in
Tarifangelegenheiten der Eisenbahnen aufgehoben wurde.
Einflussnahmen durch den Verkehrsminister sind daher nicht möglich. Das ehemals
weit gefasste Weisungsrecht des Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf
allgemeine verkehrspolitische Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im
Katastrophenfall eingeschränkt worden.
Ebenso unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien
Entscheidung des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die
Grenzen der Geschäftsordnung des Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte
Tätigkeiten und Maßnahmen von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig
machen kann. Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in den sehr
eingeschränkten Fällen des § 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im
Falle von Naturkatastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch
den Weisungsgeber (= Bund) in jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an
die ÖBB zu bezahlen.