2001/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26.04.2001

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2018/J - NR/2001, betreffend Schließung

des Bahnhofes St. Michael für den IC - Verkehr, die die Abgeordneten Dobnigg und

Genossen am 1. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Fragen 1 und 2:

Kennen sie den Plan zur Schließung des Bahnhofes St. Michael als IC - Bahnhof?

Welche Gründe gibt es für diese Maßnahme?

 

Antwort:

Der Plan Auflassung des IC - Haltes in St. Michael ist bekannt.

Die IC - Verbindungen zwischen Graz und Linz/Salzburg/Innsbruck weisen derzeit

keine attraktiven Fahrzeiten auf und sind demnach dem Hauptkonkurrenten PKW

weit unterlegen. Grund für die lange Reisezeit ist einerseits der Ausbauzustand der

Infrastruktur (eingleisige kurvige Abschnitte mit geringer örtlich zulässiger

Höchstgeschwindigkeit), andererseits eine Vielzahl von Halten.

 

Frage 3:

Ist der Bahnhof nicht ein so wichtiger Umsteigebahnhof, dass seine Schließung als

IC - Bahnhof schlichtweg untragbar ist?

 

Antwort:

Gemäß Frequenzzählung der ÖBB handelt es sich bei St. Michael um einen der

gering frequentierten Systemhalte an den Fernverbindungen (Tagesschnitt unter 5

Ein -/ Aussteigern pro Zug).

 

Fragen 4 und 5:

Wie schauen aus ihrer Sicht die negativen Auswirkungen der Schließung auf die

unzähligen Berufspendler, Schüler und sonstigen Bahnkunden aus?

Welche Alternativvarianten gibt es für diese Gruppe?

 

Antwort:

Folgende Ersatzmaßnahmen im Regionalverkehr werden geplant:

- Anstelle der wegfallenden IC - Halte in St. Michael, Trieben und Stadt Rottenmann

   werden die Regionalzüge bis/ab Leoben verlängert und dort an die IC's

   nach/von Graz angebunden

- Regionalzug 4484 wird in einen Eilzug umgewandelt (ab Leoben 17:25)

- Neue Leistung von Leoben bis Selzthal (ab Leoben um 13:37)

 

Fragen 6, 7, 8, 9, 10 und 11:

Ist es zumutbar, dass Schüler und Pendler in Zukunft stundenlange Wartezeiten in

Kauf nehmen müssen, wenn sie die Bahn benützen?

Sehen sie positive Auswirkungen auf die Schul -  und Lernsituation all jener Schüler

die zukünftig stundenlang auf Anschlusszüge werden warten müssen?

Wenn ja, welche?

Welche finanzielle Unterstützung wird es von Seiten ihres Ministeriums geben, wenn

nun zahlreiche Pendler auf das Auto als Transportmittel umsteigen müssen und etwa

zu einem Autokauf gezwungen sind?

Wie bewerten sie die Maßnahme hinsichtlich einer Verlagerung des Verkehrs von

der Schiene auf die Straße?

Halten sie diese mögliche Verlagerung aus ökologischer Sicht für sinnvoll?

 

Antwort:

Durch die oben angeführten Maßnahmen werden für Schüler und Pendler

Alternativen zu den IC - Verbindungen geschaffen, wodurch sich in den

überwiegenden Fällen keine zusätzlichen Wartezeiten ergeben und auch ein

Umstieg auf ein individuelles Verkehrsmittel nicht auf diese Maßnahme

zurückzuführen ist. Auch ökologisch ergibt sich aus diesen Maßnahmen keine

Grundlage für eine Mehrbelastung der Umwelt.

 

Fragen 12, 13, 14 und 15:

Gibt es Gespräche ihrerseits mit den ÖBB über diesen Plan?

Wenn ja, welche Haltung nehmen sie in diesen Gesprächen ein?

Sehen sie die Notwendigkeit auf die ÖBB dahingehend einzuwirken, dass dieser

Plan nicht verwirklicht wird?

Wäre eine Schließung des Bahnhofes St. Michael als IC - Bahnhof nicht ein weiterer

Schritt hin zu einer infrastrukturellen Austrocknung vor allem der Obersteiermark, die

von Seiten dieser Bundesregierung offensichtlich Schritt für Schritt betrieben wird?

 

Antwort:

Abschließend darf auf den Umstand verwiesen werden, dass das Unternehmen ÖBB

mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993 hinsichtlich seines

Absatzbereiches, also des Personen -  und Güterverkehres, in die wirtschaftliche

Unabhängigkeit entlassen wurde. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen

Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegt daher die Tarifgestaltung im Personen -  und

Güterverkehr sowie die Führung oder Nicht - Führung von Zügen der ausschließlichen

Entscheidung des Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich). Dies ergibt sich

sinngemäß auch aus dem Eisenbahngesetz, da durch die Änderung von § 22 mit

1.1.1993 die Mitwirkung des Hauptausschusses des Nationalamtes in

Tarifangelegenheiten der Eisenbahnen aufgehoben wurde.

 

Einflussnahmen durch den Verkehrsminister sind daher nicht möglich. Das ehemals

weit gefasste Weisungsrecht des Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf

allgemeine verkehrspolitische Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im

Katastrophenfall eingeschränkt worden.

Ebenso unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien

Entscheidung des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die

Grenzen der Geschäftsordnung des Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte

Tätigkeiten und Maßnahmen von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig

machen kann. Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in den sehr

eingeschränkten Fällen des § 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im

Falle von Naturkatastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch

den Weisungsgeber (= Bund) in jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an

die ÖBB zu bezahlen.