2002/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26.04.2001
BM für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde vom
27. Februar 2001, Nr. 1986/J, betreffend Maßnahmen gegen BSE, beehre ich mich Folgen -
des mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Wie die Europäische Kommission am 19. Dezember 2000 feststellte, hat BSE eine durch -
schnittliche Inkubationszeit von 4 bis 6 Jahren. Die EU - Testprogramme zielen deswegen auf
mehr als 30 Monate alte Rinder. Im Frühstadium der Krankheit konnte der Erreger nicht in
Rinderhirngewebe oder anderem Nervengewebe nachgewiesen werden. Bei experimenteller
Infektion mit Verabreichung sehr hoher Dosen erwies sich das Ileum (Darmabschnitt) als
infektiös. Bei natürlichen Infektionen konnte Entsprechendes nicht nachgewiesen werden. Im
Sinne dieser Stellungnahme hat Österreich gehandelt.
Zu Frage 2:
Durch die Änderung des Tiermehlgesetzes, BGBl. I Nr. 22/2001, wurden tierische Fette in
Futtermitteln für Wiederkäuer
verboten. In Futtermitteln für andere Nutztiere als Wiederkäuer
dürfen tierische Fette nur dann verwendet werden, wenn sie Lebensmittelqualität aufweisen.
Diese Gesetzesnovelle trat am 7. März 2001 in Kraft. Das Verbot der Verwendung tierischer
Fette in Futtermitteln für Wiederkäuer war den beteiligten Wirtschaftskreisen in Österreich
lange vor Inkrafttreten der Gesetzesnovelle bekannt, sodass eine Umstellung vorzeitig erfol -
gen konnte. Die Kontrolle der Verwendung von Fetten ist im Jahr 2001 einer der Schwer -
punkte der Futtermittelkontrolle. Zusätzlich wurde im Rahmen der Futtermittelkontrolle durch
die Länder für das Jahr 2001 festgelegt, dass sich die Kontrolle und Probenahme von Fut -
termitteln in landwirtschaftlichen Betrieben u.a. auf Futtermittel nicht österreichischer Her -
kunft konzentrieren werden. Somit ist auch der Bereich der in Österreich verwendeten aus -
ländischen Milchaustauscher abgedeckt. Für die Untersuchung von Futtermitteln in landwirt -
schaftlichen Betrieben sind für das Jahr 2001 insgesamt 800 Proben vorgesehen; eine ge -
naue Zahl für die Untersuchung von Milchaustauschern wurde nicht festgelegt; diese liegt im
Ermessen der Futtermittelkontrollbehörden. Konkrete Untersuchungsergebnisse liegen der -
zeit noch nicht vor.
Zu Frage 3:
Seitens der Europäischen Kommission wird die Aufstellung einer Positivliste in Erwägung
gezogen. Derzeit wird die Durchführung im Rahmen einer Durchführbarkeitsstudie geprüft.
Abgesehen von den Vorhaben der Europäischen Kommission stehe ich einer Aufstellung
einer Liste sämtlicher für Tierernährung zulässiger Erzeugnisse sehr positiv gegenüber.
Erste bilaterale Kontakte mit anderen Mitgliedstaaten wurden bereits geknüpft, um das Vor -
haben der ,,Positivliste“ zu realisieren. Die bilateralen Verhandlungen werden voraussichtlich
im Frühsommer aufgenommen.
Zu Frage 4:
Die EU - Kommission hat nicht die Vorlage von nationalen Hilfsprogrammen verlangt, sondern
die Mitgliedstaaten gebeten, ihre derzeit laufenden Programme mitzuteilen, um einen Über -
blick zu erhalten bzw. diese Programme nach den Wettbewerbsregeln beurteilen zu können.
Österreich hat in der Debatte anlässlich des Rates Landwirtschaft am 26. Februar 2001 mit
Nachdruck gefordert, dass eine
Entschädigung für die betroffenen Rinderproduzenten aus
Gemeinschaftsmitteln finanziert wird. Das ist aus österreichischer Sicht in Anbetracht des
Umfangs der Krise unabdingbar. In diesem Zusammenhang wurden von Österreich auch
Ergänzungsvorschläge zum 7 Punkte - Plan von Agrarkommissar Fischler eingebracht. So
sollte die Kleinerzeugerregelung im Gegenzug zur Einführung individueller Quoten im Sinne
einer Verwaltungsvereinfachung angehoben werden. Die Extensivierungsprämie sollte
ebenfalls angehoben werden. Weiters wäre im Sinne einer Produktionsreduktion auch das
Instrument der Schlachtprämie für eine Frühvermarktung von Rindern und Kälbern zu nut -
zen. Um der Sondersituation auf dem Markt zu begegnen, müssten zusätzlich alle Instru -
mente des Außenhandels einfuhr- und ausfuhrseitig umfassend genutzt werden.
Schließlich plädierte Österreich - ähnlich wie eine Reihe anderer Delegationen - für eine
Kompensation der Einkommenseinbußen für die Rinderbauern sowie für Maßnahmen zur
Promotion und Verbraucherinformation zur Wiederbelebung des Rindfleischkonsums. Hin -
sichtlich des Vorschlages betreffend die Nutzung von Stilllegungsflächen für den Anbau von
Eiweißfutterpflanzen wurde dafür eingetreten, diese Befreiung generell vorzusehen und nicht
nur auf Biobetriebe einzuschränken sowie auch weitergehende Maßnahmen wie etwa die
Ausweitung der Trockenfutterregelung ins Auge zu fassen. Hier wurde insbesondere vor
dem Hintergrund der bevorstehenden Frühjahrssaat auf die Dringlichkeit einer Entscheidung
hingewiesen.
Der Ausgang der Diskussion auf EU - Ebene bleibt abzuwarten.
Zu den Fragen 5 und 6:
Zu dieser Frage darf grundsätzlich auf die Beantwortung der an den hiefür zuständigen Bun -
desminister für soziale Sicherheit und Generationen gerichteten parlamentarischen Anfrage
Nr. 1988/J hingewiesen werden.
Zu Frage 7:
Die Europäische Kommission schätzt die BSE - Mehrkosten in ihrem Vorschlag zur Änderung
der Gemeinsamen Marktorganisation für Rindfleisch für das Haushaltsjahr 2001 auf 2,2 Milli -
arden ATS und für das Haushaltsjahr 2002
auf 15,8 Milliarden ATS.
Diese Schätzungen beinhalten Mehrkosten aufgrund der öffentlichen Intervention und der
Sonderankaufsregelungen, gleichzeitig aber auch Einsparungen bei Exporterstattungen.
Mit Ausnahme der in der Beantwortung zu Frage 4 genannten nationalen Hilfsprogramme
können die nationalen Kosten derzeit nur schwer berechnet werden, da die meisten Para -
meter noch nicht bekannt sind. Bezüglich des Ankaufsprogramms für Rinder über 30 Mona -
te, bei dem die Mitgliedstaaten 30 % des Ankaufspreises zu finanzieren haben, werden die
anteiligen Kosten der Mitgliedstaaten auf insgesamt rund 1,5 Milliarden ATS (für Österreich
auf rund 98 Mio ATS) geschätzt.
Zu Frage 8:
Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist in Österreich noch kein Fall von BSE festgestellt worden. Ent -
sprechend dem BSE - Krisenplan sind alle erforderlichen seuchenhygienischen Maßnahmen
zu treffen. Im Übrigen darf auf die Zuständigkeit des Bundesministers für soziale Sicherheit
und Generationen hingewiesen werden.