2003/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26.04.2001

BM für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde vom

27. Februar 2001, Nr. 1987/J, betreffend Riegler - Vorschläge für Kurskorrektur in der Land -

wirtschaft, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1a bis 1c:

 

Österreich hat sich immer für eine Berücksichtigung der Umweltbelange und in diesem Sinne

auch für eine Flächenbindung eingesetzt. Gerade für den Bereich der Umweltmaßnahmen

wurde auf eine entsprechende Flächenbindung besonders Wert gelegt. In weiterer Fortset -

zung werden auch nunmehr hinsichtlich der übrigen Direktzahlungen im Bereich der gemein -

samen Agrarpolitik durch die Umsetzung der VO (EG) Nr.1259/1999 allgemeine Umwelt-

auflagen neu definiert. In einem Entwurf, der gerade der Begutachtung zugeleitet wurde, ist

auch festgehalten, dass bei Verstößen gegen allgemeine Umweltauflagen Prämienkürzun -

gen erfolgen können. Diese Maßnahmen stellen eine weitere wesentliche Voraussetzung zur

Umsetzung einer naturnahen Produktionsweise dar.

 

Eine bloße Einführung von Tierbestandsobergrenzen ist nicht sinnführend. Mit der Be -

schränkung der pro Betrieb maximal haltbaren Tiere ist noch nichts über die umweltfreundli -

che Bewirtschaftung ausgesagt. Es wird daher der Flächenbindung Priorität eingeräumt.

Bei der Beurteilung, ob bei der Vergabe der Beihilfen die Kostendegression bei Großbetrie -

ben zu berücksichtigen ist, ist darauf Bedacht zu nehmen, dass eine Gleichbehandlung der

Betriebsinhaber in der Gemeinschaft gewährleistet ist und Markt -  und Wettbewerbsverzer -

rungen vermieden werden.

 

Aus der Sicht Österreichs sollte eine derartige Maßnahme vor allem nach EU - einheitlichen

Kriterien umgesetzt werden. Dabei ist auch zu beachten, welcher Aufwand bei der Einhe -

bung dem zu erwartenden Erfolg hinsichtlich der auf diese Weise eingesparten Mittel gegen -

über steht.