2004/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26.04.2001

BM für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde vom

27. Februar 2001, Nr. 1989/J, betreffend spezieller Maßnahmen der österreichischen

Bundesforste AG (ÖBf) im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeiten im Sinne des

Bundesforstegesetzes, beehre ich mich nach Befassung der ÖBf AG Folgendes mitzuteilen:

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Der öBf - Hiebssatz/Einschlag betrug (in 1.000 fm)

 

 

1995

1996

1997

1998

1999

2000

1995 - 2000

Wien, NÖ, Bgld.

411

413

413

394

378

352

 

Oberösterreich

591

592

588

530

531

535

 

Steiermark

273

273

277

277

277

277

 

Salzburg

523

524

524

522

518

507

 

Tirol, Vorarlberg

244

238

236

238

239

239

 

Kärnten

65

81

81

80

79

79

 

HS - ÖBf gesamt

2.107

2.120

2.118

2.041

2.021

1.989

 

Einschlag ÖBf  gesamt

2.046

2.252

2.408

1.956

1.883

1.692

 


 

Wie der Tabelle zu entnehmen ist, liegt der Hiebssatz lediglich in den Jahren 1996 und 1997

höher, wobei die Bilanz der letzten sechs Jahre aber insgesamt einen Mindereinschlag von

159.000 fm ausweist. Selbstverständlich werden Überschreitungen der nach dem

Nachhaltigkeitsgrundsatz festgelegten Hiebssätze in einem mehrjährigen Zeitraum wieder

ausgeglichen. Dies zeigt auch die vorstehende Tabelle.

 

Zu Frage 3:

 

Die ÖBf AG führt jährlich auf rund 10 % ihrer Waldfläche eine Erhebung des Vorrats und des

Zuwachses durch und arbeiten gemeinsam mit dem örtlich zuständigen Forstorganen eine

Holzernteplanung für das kommende Dezennium aus. Dabei wird nach waldbaulichen und

forsteinrichtungstechnischen Gesichtspunkten der Hiebsatz ermittelt. In den vergangenen

Jahrzehnten wurde überaltes Holz abgebaut. Es ist daher damit zu rechnen, dass der

Hiebssatz mittelfristig zwar etwas abgesenkt wird, aber nicht in dem angeführten Ausmaß.

Bis zum Jahr 2010 könnte sich der Hiebssatz um rund 5 % vermindern.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Die ÖBf AG hat in Oberösterreich insgesamt 57 Schottergruben, davon werden 42 oft sehr

kleine Gruben für den Eigenbedarf genutzt, 15 Gruben sind verpachtet. Das Abbaupotential

dieser Gruben liegt insgesamt bei etwas über 9 Millionen Kubikmeter und repräsentiert einen

Wert von rund 166 Millionen ATS.

 

Es wird um Verständnis ersucht, dass nähere Angaben über Pachtverhältnisse aus Gründen

des Datenschutzes (einzelbetriebliche Daten) nicht gemacht werden können. Ein Verkauf

von Gruben ist derzeit nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 6:

 

Ein Verkauf des Gebäudes in Wien 3, Marxergasse 2, ist von der ÖBf AG derzeit nicht

vorgesehen.

Zu Frage 7:

 

In die forstwirtschaftliche Planung fließen systemimmanent auch ökologische Aspekte ein.

Den dem Nachhaltigkeitsprinzip folgenden forstgesetzlichen Auflagen unterliegt jeder

Eigentümer, ebenso wie solchen des Jagd -   und Naturschutzrechts. Auch Schutzwaldprojekte

der Wildbach -  und Lawinenverbauung, die auf Bundesforsteflächen laufen, wären bei einem

Eigentümerwechsel nicht gefährdet, da eingegangene, flächenbezogene Verpflichtungen

übertragen würden. Derzeit ist ein Verkauf von Waldflächen am Schoberstein vorgesehen,

wobei hervorzuheben ist, dass ökologisch vergleichbare Flächen auch jetzt in

überwiegendem Ausmaß in Privateigentum stehen. Von dem Gegenstand der öffentlichen

Diskussion gewesenen Vorkaufsvorhaben am Sonnstein, Wimmersberg und Brentenkogel

haben die Bundesforste inzwischen Abstand genommen.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

Bei diesem Projekt handelt es sich um ein Projekt der ÖBf AG. Die Aufwendungen für die

Verbesserung des Waldzustandes werden nicht gesondert verbucht, weshalb sie nach

Auskunft der ÖBf AG auch nicht gesondert dargestellt werden können. Durch Maßnahmen

zur Förderung und zum Schutz der Naturverjüngung und bei der Wildbewirtschaftung

konnten bereits schöne Erfolge erzielt werden. Dies ist auch durch angelegte

Kontrollzaunflächen, die wissenschaftlich betreut werden, nachzuweisen. Eine "Entwaldung"

findet nicht statt. Eine Überprüfung und allenfalls notwendige Aktualisierung der

waldbaulichen Planung wird auf einem Teil des Projektgebiets heuer planmäßig

durchgeführt. Ebenso wird an einer Adaptierung des regionalen Wildtier -

managementkonzepts gearbeitet.